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Member State report / Art9-2024 / 2024 / D1-B / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art9
Report due 2024-10-15
GES Descriptor D1 Birds
Member State Germany
Region/subregion NE Atlantic: Greater North Sea
Report date 2024-10-15 10:22:35

GES component
D1B
Marine reporting units
  • ANS-DE-MS-001
Features
  • Benthic-feeding birds
  • Grazing birds
  • Pelagic-feeding birds
  • Surface-feeding birds
  • Wading birds
GES description
Der gute Umweltzustand für D1 ist unter anderem dadurch definiert, dass: ... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die im Wattenmeerplan aufgeführten Arten, Artengruppen und Lebensräume im Wattenmeer in einem guten Zustand befinden. ... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Seehundabkommen) erreicht sind. ... die von OSPAR definierten Ecological Quality Objectives (EcoQO) erreicht sind. Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D1-Vögel werden folgende Kriterien nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen: D1C1, D1C2, D1C3, D1C4, D1C5. Wobei derzeit eine Bewertung nur für die Kriterien D1C2 und D1C3 möglich war. Erläuterung: Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von OSPAR fortgesetzt. Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Nordseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in OSPAR an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
Determination date
201205
Update type
DeterminationSame
Justification for non-use of criterion
Der Beifang (Kriterium D1C1) ist für Herbivoren und Watvögel auf dem jetzigen Stand der Erkenntnis nicht relevant.
Justification for delay in setting EU/regional requirements
Mit Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ergibt sich eine explizite Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, Bewertungselemente, Schwellenwerte und Integrationsregeln im Rahmen des EU MSRL-CIS Prozesses und durch regionale oder subregionale Zusammenarbeit zu vereinbaren. Deutschland arbeitet aktiv mit den Nordseeanrainerstaaten im Rahmen der laufenden Arbeitsprogramme des EU MSRL-CIS Prozesses und der OSPAR-Gremien an ihrer Etablierung, wo eine abgestimmte Festlegung noch fehlt. Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Entwicklungen und der novellierten EU-Anforderungen an Kriterien und methodische Standards zur Beschreibung und Bewertung des guten Umweltzustands (Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission) ist dieser Bericht immer noch in Teilen ein Übergang zu einem weiter konsolidierten Bewirtschaftungsrahmen für die Meeresgewässer. Für die Seevögel konnten bisher die Kriterien D1C2 und D1C3 über OSPAR-Indikatoren und nationale Ergänzungen bewertet werden. Für die Kriterien D1C1, D1C4 und D1C5 war eine Bewertung noch nicht möglich.