Member State report / Art9-2024 / 2024 / D1-P / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
| Report type | Member State report to Commission |
| MSFD Article | Art9 |
| Report due | 2024-10-15 |
| GES Descriptor | D1 Pelagic habitats |
| Member State | Germany |
| Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
| Report date | 2024-10-15 10:22:35 |
GES component |
D1P |
D1P |
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Marine reporting units |
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Features |
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GES description |
Der gute Umweltzustand für D1-Pelagische Habitate kann insgesamt noch nicht festgelegt werden. Als Voraussetzung gilt jedoch mindestens, dass der gute Umweltzustand erreicht ist, wenn:
... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.
... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die im Wattenmeerplan aufgeführten Arten, Artengruppen und Lebensräume im Wattenmeer in einem guten Zustand befinden.
... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Seehundabkommen) erreicht sind.
... die von OSPAR definierten Ecological Quality Objectives (EcoQO) erreicht sind.
Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D1-Pelagische Lebensräume wird das Kriterium D1C6 nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen.
Erläuterung:
Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von OSPAR fortgesetzt.
Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Nordseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in OSPAR an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
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Der gute Umweltzustand für D1-Pelagische Habitate kann insgesamt noch nicht festgelegt werden. Als Voraussetzung gilt jedoch mindestens, dass der gute Umweltzustand erreicht ist, wenn: ""... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Jastarnia-Plan) erreicht sind. ... sich die biologische Vielfalt nach HELCOM in einem guten Zustand befindet. Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D1-Pelagische Lebensräume wird das Kriterium D1C6 nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen.
Erläuterung:
Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von HELCOM fortgesetzt.
Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in HELCOM an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
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Determination date |
201205 |
201205 |
Update type |
DeterminationSame |
DeterminationSame |
Justification for non-use of criterion |
In den Küstengewässern < Seemeile wird das Kriterium D5C4 nicht angewendet, da die Sichttiefe aufgrund einer hohen natürlichen Turbidität kein geeigneter Parameter zur Bewertung der Auswirkungen der Eutrophierung ist.
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In the coastal waters, the WFD-Assessment of the biological quality component phytoplankton was used to assess D1C6.
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Justification for delay in setting EU/regional requirements |
Commission Decision (EU) 2017/848 imposes an explicit obligation on EU Member States to agree on assessment elements, thresholds and integration rules within the EU MSFD-CIS process and through regional or sub-regional cooperation. Germany is actively working with the countries bordering the North Sea to establish them in the framework of the ongoing work programmes of the EU MSFD-CIS process and the OSPAR bodies, where a coordinated definition is still missing. In light of ongoing developments and the revised EU requirements on criteria and methodological standards to characterise and assess good environmental status (Commission Decision (EU) 2017/848), this report is still partially a transition to a further consolidated marine water management framework.
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Commission Decision (EU) 2017/848 imposes an explicit obligation on EU Member States to agree on assessment elements, thresholds and integration rules within the EU MSFD-CIS process and through regional or sub-regional cooperation. Germany is actively working with the Baltic Sea States in the framework of the ongoing work programmes of the EU MSFD-CIS process and the HELCOM bodies to establish them, where a coordinated definition is still missing. In light of ongoing developments and the revised EU requirements on criteria and methodological standards to characterise and assess good environmental status (Commission Decision (EU) 2017/848), this report is still partially a transition to a further consolidated marine water management framework.
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