Member State report / Art9-2024 / 2024 / D10 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
| Report type | Member State report to Commission |
| MSFD Article | Art9 |
| Report due | 2024-10-15 |
| GES Descriptor | D10 Litter |
| Member State | Germany |
| Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
| Report date | 2024-10-15 10:22:35 |
GES component |
D10
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D10
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Marine reporting units |
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Features |
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GES description |
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor ""Abfälle im Meer"" ist erreicht, ""wenn Abfälle und deren Zersetzungsprodukte keine schädlichen Auswirkungen auf die Meereslebewesen und Lebensräume haben. Weiterhin sollen Abfälle und deren Zersetzungsprodukte nicht die Einwanderung und Ausbreitung von nicht-einheimischen Arten unterstützen."" Weiterhin konkretisiert der Kommissionsbeschluss für D10C3, dass Abfälle und Mikroabfälle von Meerestieren nur in Mengen aufgenommen werden sollen, die die Gesundheit der betroffenen Arten nicht beeinträchtigen. Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D10 werden folgende Kriterien nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen: D10C1, D10C2, D10C3, D10C4.
Erläuterung:
Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von HELCOM fortgesetzt.
Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in HELCOM an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
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Der gute Umweltzustand für den Deskriptor ""Abfälle im Meer"" ist erreicht, ""wenn Abfälle und deren Zersetzungsprodukte keine schädlichen Auswirkungen auf die Meereslebewesen und Lebensräume haben. Weiterhin sollen Abfälle und deren Zersetzungsprodukte nicht die Einwanderung und Ausbreitung von nicht-einheimischen Arten unterstützen."" Weiterhin konkretisiert der Kommissionsbeschluss für D10C3, dass Abfälle und Mikroabfälle von Meerestieren nur in Mengen aufgenommen werden sollen, die die Gesundheit der betroffenen Arten nicht beeinträchtigen. Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D10 werden folgende Kriterien nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen: D10C1, D10C2, D10C3, D10C4.
Erläuterung:
Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von OSPAR fortgesetzt.
Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Nordseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in OSPAR an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
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Determination date |
201205 |
201205 |
Update type |
DeterminationSame |
DeterminationSame |
Justification for non-use of criterion |
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Justification for delay in setting EU/regional requirements |
Commission Decision (EU) 2017/848 imposes an explicit obligation on EU Member States to agree on assessment elements, thresholds and integration rules within the EU MSFD-CIS process and through regional or sub-regional cooperation. Germany is actively working with the Baltic Sea States in the framework of the ongoing work programmes of the EU MSFD-CIS process and the HELCOM bodies to establish them, where a coordinated definition is still missing. In light of ongoing developments and the revised EU requirements on criteria and methodological standards to characterise and assess good environmental status (Commission Decision (EU) 2017/848), this report is still partially a transition to a further consolidated marine water management framework.
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Commission Decision (EU) 2017/848 imposes an explicit obligation on EU Member States to agree on assessment elements, thresholds and integration rules within the EU MSFD-CIS process and through regional or sub-regional cooperation. Germany is actively working with the countries bordering the North Sea to establish them in the framework of the ongoing work programmes of the EU MSFD-CIS process and the OSPAR bodies, where a coordinated definition is still missing. In light of ongoing developments and the revised EU requirements on criteria and methodological standards to characterise and assess good environmental status (Commission Decision (EU) 2017/848), this report is still partially a transition to a further consolidated marine water management framework.
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