Member State report / Art9-2024 / 2024 / D1-M / Germany / Baltic Sea
| Report type | Member State report to Commission |
| MSFD Article | Art9 |
| Report due | 2024-10-15 |
| GES Descriptor | D1 Mammals |
| Member State | Germany |
| Region/subregion | Baltic Sea |
| Report date | 2024-10-15 10:22:35 |
GES component |
D1M |
|---|---|
Marine reporting units |
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Features |
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GES description |
Der gute Umweltzustand für D1 ist unter anderem dadurch definiert, dass: ""... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Jastarnia-Plan) erreicht sind. ... sich die biologische Vielfalt nach HELCOM in einem guten Zustand befindet. Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D1-Marine Säugetiere werden folgende Kriterien nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen: D1C1, D1C2, D1C3, D1C4, D1C5.
Erläuterung:
Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von HELCOM fortgesetzt.
Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in HELCOM an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
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Determination date |
201205 |
Update type |
DeterminationSame |
Justification for non-use of criterion |
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Justification for delay in setting EU/regional requirements |
Mit Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ergibt sich eine explizite Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, Bewertungselemente, Schwellenwerte und Integrationsregeln im Rahmen des EU MSRL-CIS Prozesses und durch regionale oder subregionale Zusammenarbeit zu vereinbaren. Deutschland arbeitet aktiv mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen der laufenden Arbeitsprogramme des EU MSRL-CIS Prozesses und der HELCOM-Gremien an ihrer Etablierung, wo eine abgestimmte Festlegung noch fehlt. Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Entwicklungen und der novellierten EU-Anforderungen an Kriterien und methodische Standards zur Beschreibung und Bewertung des guten Umweltzustands (Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission) ist dieser Bericht immer noch in Teilen ein Übergang zu einem weiter konsolidierten Bewirtschaftungsrahmen für die Meeresgewässer. Für Schweinswal, Kegelrobbe und Seehund wurde die Kriterien D1C2, D1C3, D1C4 und D1C5 über die FFH-RL bewertet.
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