Member State report / Art10-2024 / 2024 / D1-F / Germany / Baltic Sea
| Report type | Member State report to Commission |
| MSFD Article | Art10 |
| Report due | 2024-10-15 |
| GES Descriptor | D1 Fish |
| Member State | Germany |
| Region/subregion | Baltic Sea |
| Report date | 2024-10-15 10:22:35 |
Target code |
UZO1 |
UZO1 |
UZO1.1 |
UZO1.1 |
UZO1.2 |
UZO1.3 |
UZO1.3 |
UZO2 |
UZO2.1 |
UZO2.2 |
UZO2.3 |
UZO2.4 |
UZO2.5 |
UZO3 |
UZO3.1 |
UZO3.2 |
UZO3.3 |
UZO4 |
UZO4.1 |
UZO4.2 |
UZO4.3 |
UZO4.4 |
UZO4.5 |
UZO4.6 |
UZO5 |
UZO5.1 |
UZO5.2 |
UZO5.3 |
UZO6 |
UZO6.1 |
UZO6.2 |
UZO6.3 |
UZO6.4 |
UZO6.5 |
UZO7 |
UZO7.1 |
UZO7.2 |
UZO7.3 |
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Target code |
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Target description |
Ziel ist „Meere ohne Beeinträchtigung durch Eutrophierung“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO1.1, UZO1.2 und UZO1.3 konkretisiert. Auf dem HELCOM-Ministertreffen 2013 hat sich Deutschland zu einer Reduktion der jährlichen [nbsp]Stickstoffeinträge in die Ostsee um rund 7.670 t (wasser- und luftbürtiger Einträge [nbsp]zusammengenommen) und einer Reduktion der Phosphoreinträge um rund 170 t gegenüber dem [nbsp]Referenzzeitraum 1997–2003 verpflichtet. Im aktualisierten Ostseeaktionsplan von 2021 erfolgte eine [nbsp]Umstellung von Reduktionsanforderungen auf maximal erlaubte Nährstoffeinträge (nutrient inputs [nbsp]ceilings). Basierend auf Nährstoffeintragsdaten bis 2020 und unter Anrechnung von Reduktionen [nbsp]benachbarter Becken muss Deutschland seine Stickstoffeinträge in die zentrale Ostsee noch um 847 t pro Jahr reduzieren und die Phosphoreinträge um 219 t pro Jahr (HELCOM Indikator National [nbsp]Nutrient Input Ceilings 1997-2020). In allen anderen Becken wurden die Reduktionsziele von [nbsp]Deutschland bereits erreicht. Die verbleibenden Reduktionen machen für Stickstoff nur 2,4 % der [nbsp]deutschen Jahresfracht in die zentrale Ostsee aus, für Phosphor aber 49 %. Die [nbsp]Reduktionsverpflichtungen des Ostseeaktionsplans beziehen sich sowohl auf wasserbürtige als auch [nbsp]auf atmosphärische Einträge und berücksichtigen, da sie regional festgelegt wurden, auch [nbsp]grenzüberschreitende Ferneinträge von Nährstoffen. Deshalb sind sie für Umweltziel 1.1, 1.2 und 1.3 [nbsp]gleichermaßen relevant.
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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Ziel ist „Meere ohne Beeinträchtigung durch Eutrophierung“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO1.1, UZO1.2 und UZO1.3 konkretisiert. Auf dem HELCOM-Ministertreffen 2013 hat sich Deutschland zu einer Reduktion der jährlichen [nbsp]Stickstoffeinträge in die Ostsee um rund 7.670 t (wasser- und luftbürtiger Einträge [nbsp]zusammengenommen) und einer Reduktion der Phosphoreinträge um rund 170 t gegenüber dem [nbsp]Referenzzeitraum 1997–2003 verpflichtet. Im aktualisierten Ostseeaktionsplan von 2021 erfolgte eine [nbsp]Umstellung von Reduktionsanforderungen auf maximal erlaubte Nährstoffeinträge (nutrient inputs [nbsp]ceilings). Basierend auf Nährstoffeintragsdaten bis 2020 und unter Anrechnung von Reduktionen [nbsp]benachbarter Becken muss Deutschland seine Stickstoffeinträge in die zentrale Ostsee noch um 847 t pro Jahr reduzieren und die Phosphoreinträge um 219 t pro Jahr (HELCOM Indikator National [nbsp]Nutrient Input Ceilings 1997-2020). In allen anderen Becken wurden die Reduktionsziele von [nbsp]Deutschland bereits erreicht. Die verbleibenden Reduktionen machen für Stickstoff nur 2,4 % der [nbsp]deutschen Jahresfracht in die zentrale Ostsee aus, für Phosphor aber 49 %. Die [nbsp]Reduktionsverpflichtungen des Ostseeaktionsplans beziehen sich sowohl auf wasserbürtige als auch [nbsp]auf atmosphärische Einträge und berücksichtigen, da sie regional festgelegt wurden, auch [nbsp]grenzüberschreitende Ferneinträge von Nährstoffen. Deshalb sind sie für Umweltziel 1.1, 1.2 und 1.3 [nbsp]gleichermaßen relevant.
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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Operatives Umweltziel für das übergeordnete Umweltziel „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung“. Nährstoffeinträge über die Flüsse sind weiter zu reduzieren. Als Indikator für Umweltziel 1.1 dienen die Nährstoffkonzentrationen am Übergabepunkt limnisch-marin der in die Ostsee mündenden Flüsse. Die abflussnormierten Frachten der Phosphor- und Stickstoffverbindungen deutscher Zuflüsse zur Ostsee sind seit 1995 rückläufig. Die Frachten wurden abflussnormiert, da abflussbedingt sehr starke jährliche Schwankungen auftraten und die Schwankungen durch die Abflussnormierung herausgerechnet werden können. Die Nährstoffeinträge, die am Übergabepunkt limnisch-marin in die Ostsee gemessen werden, sind im Vergleich der Bewertungszeiträume 2011–2015 und 2016–2020 um 5 % (899 t pro Jahr) für Stickstoff gestiegen und um 9 % (66 t pro Jahr) für Phosphor gesunken. Im Vergleich der Bewertungszeiträume 2016–2020 und 1995–1999 sind die Nährstoffeinträge um 9 % (1.994 t pro Jahr) für Stickstoff und um 27 % (255 t pro Jahr) für Phosphor zurückgegangen. Nach dem Stoffeintragsmodell MoRE war im Zeitraum 2016–2018 für Stickstoff weiterhin die Landwirtschaft (ca. 80 % der Stickstoffeinträge) Hauptverursacher der Einträge. Abwasserbürtig z.B. über kommunale Kläranlagen und Kanalisationen (Regenwassereinleitungen und Mischwasserüberläufe) erfolgten knapp 10 % der Stickstoffeinträge. [nbsp]Für Phosphor verursachen die Landwirtschaft (knapp 45 %) und die Abwasserwirtschaft (Kläranlagen und Kanalisationen zusammen knapp über 45 %) gleichbedeutend hohe Einträge. Aufgrund von methodischen Anpassungen in der aktuellen Modellierung wie auch durch die Verwendung von z.T. neuen und räumlich besser aufgelösten Eingangsdaten, insbesondere für Phosphor, kann kein Vergleich zur letzten MSRL-Bewertung in 2018 erfolgen.
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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Operatives Umweltziel für das übergeordnete Umweltziel „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung“. Nährstoffeinträge über die Flüsse sind weiter zu reduzieren. Als Indikator für Umweltziel 1.1 dienen die Nährstoffkonzentrationen am Übergabepunkt limnisch-marin der in die Ostsee mündenden Flüsse. Die abflussnormierten Frachten der Phosphor- und Stickstoffverbindungen deutscher Zuflüsse zur Ostsee sind seit 1995 rückläufig. Die Frachten wurden abflussnormiert, da abflussbedingt sehr starke jährliche Schwankungen auftraten und die Schwankungen durch die Abflussnormierung herausgerechnet werden können. Die Nährstoffeinträge, die am Übergabepunkt limnisch-marin in die Ostsee gemessen werden, sind im Vergleich der Bewertungszeiträume 2011–2015 und 2016–2020 um 5 % (899 t pro Jahr) für Stickstoff gestiegen und um 9 % (66 t pro Jahr) für Phosphor gesunken. Im Vergleich der Bewertungszeiträume 2016–2020 und 1995–1999 sind die Nährstoffeinträge um 9 % (1.994 t pro Jahr) für Stickstoff und um 27 % (255 t pro Jahr) für Phosphor zurückgegangen. Nach dem Stoffeintragsmodell MoRE war im Zeitraum 2016–2018 für Stickstoff weiterhin die Landwirtschaft (ca. 80 % der Stickstoffeinträge) Hauptverursacher der Einträge. Abwasserbürtig z.B. über kommunale Kläranlagen und Kanalisationen (Regenwassereinleitungen und Mischwasserüberläufe) erfolgten knapp 10 % der Stickstoffeinträge. [nbsp]Für Phosphor verursachen die Landwirtschaft (knapp 45 %) und die Abwasserwirtschaft (Kläranlagen und Kanalisationen zusammen knapp über 45 %) gleichbedeutend hohe Einträge. Aufgrund von methodischen Anpassungen in der aktuellen Modellierung wie auch durch die Verwendung von z.T. neuen und räumlich besser aufgelösten Eingangsdaten, insbesondere für Phosphor, kann kein Vergleich zur letzten MSRL-Bewertung in 2018 erfolgen.
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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Operatives Umweltziel für das übergeordnete Umweltziel „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung“. Nährstoffe über Ferneinträgen aus anderen Meeresgebieten sind zu reduzieren. Darauf ist im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit des Meeresschutzübereinkommens HELCOM hinzuwirken.
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Operatives Umweltziel für das übergeordnete Umweltziel „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung“. Nährstoffeinträge aus der Atmosphäre sind weiter zu reduzieren. Als Zielwert für das Umweltziel dienen dienen die im Rahmen des Göteborg-Protokolls der Genfer Luftreinhaltekonvention und der EU NEC Richtlinie für Deutschland festgelegten Reduktionsverpflichtungen für Stickstoffoxid- und Ammoniakemissionen. Die nach Göteborg-Protokoll ab 2020 zu erfüllenden Reduktionsverpflichtungen von 39 % für Stickstoffoxide und 5 % für Ammoniak 15 (Bezugsjahr 2005) wurden von Deutschland gemäß Berichterstattungen 2022 sowie 2023 vollständig eingehalten. Ab 2030 müssen gemäß EU NEC Richtlinie auf der Basis desselben Bezugsjahres die Stickstoffoxidemissionen um 65 % und die Ammoniakemissionen um 29 % reduziert worden sein. Das Göteborg-Protokoll unterliegt gegenwärtig einem Review-Prozess, in dem erstmals auch das Schutzgut Meer berücksichtigt wird.
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Operatives Umweltziel für das übergeordnete Umweltziel „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung“. Nährstoffeinträge aus der Atmosphäre sind weiter zu reduzieren. Als Zielwert für das Umweltziel dienen dienen die im Rahmen des Göteborg-Protokolls der Genfer Luftreinhaltekonvention und der EU NEC Richtlinie für Deutschland festgelegten Reduktionsverpflichtungen für Stickstoffoxid- und Ammoniakemissionen. Die nach Göteborg-Protokoll ab 2020 zu erfüllenden Reduktionsverpflichtungen von 39 % für Stickstoffoxide und 5 % für Ammoniak 15 (Bezugsjahr 2005) wurden von Deutschland gemäß Berichterstattungen 2022 sowie 2023 vollständig eingehalten. Ab 2030 müssen gemäß EU NEC Richtlinie auf der Basis desselben Bezugsjahres die Stickstoffoxidemissionen um 65 % und die Ammoniakemissionen um 29 % reduziert worden sein. Das Göteborg-Protokoll unterliegt gegenwärtig einem Review-Prozess, in dem erstmals auch das Schutzgut Meer berücksichtigt wird.
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Ziel ist „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO2.1, UZO2.2, UZO2.3, UZO2.4 und UZO2.5 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Schadstoffeinträge über die Flüsse sind weiter zu reduzieren. Reduzierungsvorgaben wurden in den Maßnahmenprogrammen der Bewirtschaftungspläne der WRRL aufgestellt. Zielkonkretisierung: Substanzspezifische Schwellenwerte nach WRRL und HELCOM: Keine UQN-Überschreitung in Küsten- und Übergangsgewässern. Zwischenziele: Kein ansteigender Trend für Stoffe in Küsten- und Übergangsgewässern, die die UQN unterschreiten. Signifikanter abnehmender Trend bei Stoffen in Küsten- und Übergangsgewässern, die die UQN überschreiten
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Operatives Umweltziel: Schadstoffeinträge aus der Atmosphäre sind weiter zu reduzieren. Im Rahmen der HELCOM Pollution Load Compilation (PLC) zur Bewertung der wasserbürtigen Eintragsfrachten aus Punkt-, diffusen und natürlichen Quellen überwachen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Einträge aus Flüssen und Punktquellen von Cadmium, Quecksilber, Blei und weiteren Metallen. Im Vergleich der Bewertungszeiträume 2011–2014 und 2018–2021 ist für Cadmium eine Reduktion um 38 % von 0,1 auf 0,06 t/a und für Blei eine Reduktion um 58 % von 1,5 auf 0,6 t/a zu verzeichnen. Die höchste Reduzierung mit 67 % von 0,021 auf 0,007 t/a wird für Quecksilber im Vergleich dieser beiden Bewertungszeiträume beobachtet.
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Operatives Umweltziel: Schadstoffeinträge durch Quellen im Meer wie die Schifffahrt sind zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere gasförmige und flüssige Einträge, aber auch die Einbringung fester Stoffe. Zwischenziel: Abnehmender Trend
Betrachtet werden Einträge aus Offshoreanlagen, Wracks; Altlasten, gefährliche, verlorene Güter; Munition & Schifffahrt. Nicht betrachtet werden Abfälle im Meer (D10). Ob und wie Sedimenteinbringungen betrachtet werden sollen, ist noch zu prüfen.
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Operatives Umweltziel: Einträge von Öl und Ölerzeugnissen und -gemischen ins Meer sind zu reduzieren und zu vermeiden. Dies betrifft illegale, zulässige und unbeabsichtigte Einträge. Einträge durch die Schifffahrt sind nur nach den strengen Vorgaben des MARPOL-Übereinkommens zulässig; zu ihrer weiteren Reduzierung ist auf eine Anpassung bzw. Änderung der MARPOL Anhänge hinzuwirken. Zielkonkretisierung: Weniger Einträge gegenüber Baseline, kleinere und seltenere verschmutze Meeresoberflächen, Tendenz gegen Null
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Operatives Umweltziel: Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt und die daraus resultierenden Verschmutzungswirkungen sind zu reduzieren und auf einen guten Umweltzustand zurückzuführen. Zielkonkretisierung: Negative Auswirkungen durch kumulative Schadstoffkonzentrationen die nicht durch UQN/HELCOM abgebildet werden und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Meeresumwelt (z.B. biologische Schadstoffeffekte/ Mischtoxizitäten, etc.)
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Das übergeordnete Ziel lautet: „Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO3.1, UZO3.2, UZO3.3, UZO3.4 und UZO3.5 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Es bestehen räumlich und zeitlich ausreichende Rückzugs- und Ruheräume für Ökosystemkomponenten. Zum Schutz vor anthropogenen Störungen werden z.B. ungenutzte und/oder eingeschränkt genutzte Räume und Zeiten („No-take-zones“ und „No-take-times“, für die Fischerei gemäß den Regeln der GFP) eingerichtet (vgl.u.a. Erwägungsgrund 39 zur MSRL). Zielkonkretisierung: Bis 2030 sind 30 % der Flächen im Meer gem. EU-Biodiversitätsstrategie und HELCOM in einem repräsentativen und kohärenten Schutzgebietsnetzwerk gem. MSRL Art. 13 (4) geschützt. Davon mind. ein Drittel der Schutzgebiete (bzw. 10 % der Meeresfläche) streng geschützt.
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Operational environmental objective: The structure and function of food webs and marine habitats will not be further adversely affected by by by-catch, discards and bottom-trawled gears. Efforts are being made to regenerate the ecosystem components that have been damaged as a result of the interventions that have already taken place. The functional groups of biological characteristics (Annex III, Table 1 MSFD) or their dietary basis are not jeopardised. (see also objective 4.3)
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Operatives Umweltziel: Wenn unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels die ökologischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiederansiedlung von lokal ausgestorbenen oder bestandsgefährdeten Arten gegeben sind, werden ihre Wiederansiedlung oder die Stabilisierung ihrer Population angestrebt, sowie weitere Gefährdungsursachen in für diese Arten ausreichend großen Meeresbereichen beseitigt. Bereits angelaufene Wiederansiedlungsprojekte, wie z.B. beim Stör (Acipenser oxyrinchus), werden mit der erfolgreichen Wiederansiedlung der Art abgeschlossen.
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Das übergeordnete Ziel lautet: „Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO4.1, UZO4.2, UZO4.3, UZO4.4, UZO4.5 und UZO4.6 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Alle wirtschaftlich genutzten Fische und Schalentierbestände werden nach dem Ansatz des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) bewirtschaftet. Zwischenziel: Bis 2023 erreichen mindestens 75 % der bewertbaren Bestände den guten Zustand (F, SSB und Altersstruktur)
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Operatives Ziel: Die Bestände befischter Arten weisen eine Alters- und Größenstruktur auf, in der alle Alters- und Größenklassen weiterhin und in Annäherung an natürliche Verhältnisse vertreten sind. Zwischenziel: Bis 2023 erreichen mindestens 75 % der bewertbaren Bestände den guten Zustand (F, SSB und Altersstruktur)
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Operational environmental objective: Fishing does not harm the other ecosystem components (non-target species and benthic communities) to the extent that it jeopardises the achievement or maintenance of their specific good environmental status. (see also objective 3.2)
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Operatives Umweltziel: Illegale, nicht gemeldete und unregulierte (IUU) Fischerei gemäß EG-Verordnung Nr. 1005/2008 geht gegen Null.
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Operatives Ziel: Innerhalb der Schutzgebiete in der deutschen Ostsee stehen die Schutzziele und -zwecke an erster Stelle. Die besonderen öffentlichen Interessen des Küstenschutzes an der Gewinnung von nicht lebenden Ressourcen sind zu beachten, und nur nach eingehender Prüfung von Alternativen in Betracht zu ziehen. Zielkonkretisierung: Bis 2030 sind 30 % der Flächen im Meer gem. EU-Biodiversitätsstrategie und HELCOM in einem repräsentativen und kohärenten Schutzgebietsnetzwerk gem. MSRL Art. 13 (4) geschützt. Davon mind. ein Drittel der Schutzgebiete (bzw. 10 % der Meeresfläche) streng geschützt
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Operatives Umweltziel: Durch die Nutzung oder Erkundung nicht lebender Ressourcen werden die Ökosystemkomponenten der deutschen Ostsee, insbesondere die empfindlichen, zurückgehenden und geschützten Arten und Lebensräume nicht beschädigt oder erheblich gestört. Die Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten sowie die Fortpflanzungs-, Ruhe-, und Nahrungsstätten der jeweiligen Arten sind dabei besonders zu berücksichtigen.
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Ziel ist „Meere ohne Belastung durch Abfall“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO5.1, UZO5.2 und UZO5.3 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Kontinuierliche reduzierte Einträge und eine Reduzierung der bereits vorliegenden Abfälle führen zu einer signifikanten Verminderung der Abfälle mit Schadwirkung für die marine Umwelt an den Stränden, auf der Meeresoberfläche, in der Wassersäule und am Meeresboden. a)Strandmüll: Zu erreichender EU-Grenzwert: 20 Müllteile pro 100 Meter Strandlinie Zwischenziel Wassersäule und Meeresboden in Ermangelung bestehender Grenzwerte: Die Anzahl der Müllteile am in der Wassersäule weisen weist bis spätestens 2026 einen signifikant negativen Trend auf. Weiterhin wird im aktuellen HELCOM Ostseeaktionsplan eine quantitative Reduktion von Müll im Meer bis 2025 im Vergleich zu 2015 angestrebt: Ausgehend von der Basislinie mit 40 Müllteilen pro 100 m Strand für die gesamte Ostsee (2015-2016, ohne Kattegat) soll der Müll an Stränden um mindestens 30 % bis 2025 und um 50 % bis 2030 reduziert werden. Zuvorderst soll dies das am häufigsten vorkommende Einwegplastik und Teile von Fischereigeräten betreffen. Die im HELCOM Third Holistic Assessment (HOLAS 3) enthaltenen Trendanalysen für den Zeitraum 2016-2021 können einen Eindruck davon vermittelt, wie Deutschland sich den HELCOM-Reduktions-
zielen nähert. Die Daten zum Strandmüll an den Küsten von drei der vier HELCOM-Teilbecken mit deutschem Anteil zeigen, dass die Menge an Müll im angegebenen Zeitraum um 1,9-4,9 Müllteile pro Jahr signifikant zurückgegangen ist. Der Median der Anzahl der Müllteile lag in diesem Zeitraum bei 15-30. Die für den Zeitraum 2016-2021 berechneten Trends fortgesetzt, könnte damit eine Reduzierung der 38 Müllteile an den deutschen Ostseestränden kurzfristig um 30 % bis 2025 bzw. langfristig um 50 % bis 2030 (ausgehend von 40 Müllteilen/100 m) erreicht werden. Allerdings betreffen die Reduktionen bisher jedoch nicht, wie ebenfalls beabsichtigt, zuvorderst Einwegplastik und Fischereigeräte. Für diese Kategorien fallen die signifikanten Reduktionen deutlich geringer aus oder es konnten keine solche festgestellt werden. Für das Teilbecken Kieler Bucht können keine Aussagen getätigt werden, da es hier bisher keine signifikanten Trends in den Daten gibt. Eingeschränkt sind die Aussagen zu Fischereigeräten, da nur für zwei der vier Teilbecken signifikante Trends festgestellt wurden.
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Operatives Umweltziel: Nachgewiesene schädliche Abfälle in Meeresorganismen (insbesondere von Mikroplastik) gehen langfristig gegen Null.
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Operational environmental objective: Other adverse environmental effects (such as entanglement and strangulation in waste parts) are minimised.
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Ziel ist „Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO6.1, UZO6.2, UZO6.3, UZO6.4 und UZO6.5 konkretisiert.
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Operatives Ziel: Der anthropogene Schalleintrag durch impulshafte Signale und Schockwellen führt zu keiner physischen Schädigung (z.B. einer temporären Hörschwellenverschiebung bei Schweinswalen) und zu keiner erheblichen Störung von Meeresorganismen. a. Zwischenziel: Entwicklung von Schwellenwerten (Stand 2022) auf EU-Ebene Schwellenwerte beziehen sich auf einen LOBE (Level of Onset of Biologically adverse Effects), also den Beginn einer schädlichen biologischen Wirkung auf eine entsprechende Indikatorspezies. -Bei kurzfristiger Belastung beträgt der maximale Anteil eines Habitats, der einem Impulslärmpegel über dem „LOBE“ ausgesetzt sein darf, 20 % oder weniger (= 20 %) -Bei langfristiger Belastung beträgt der maximale Anteil eines Habitats, der einem Impulslärmpegel über dem „LOBE“ ausgesetzt sein darf, 10 % oder weniger (= 10 %) - Die Abstimmung und Entwicklung des LOBE sind wichtige bestimmende Prozesse und müssen sowohl national und regional erfolgen.
- Das zentrale nationale Schallregister, welches beim BSH eingerichtet wurde, sammelt seit 2016 alle relevanten Daten der Impulshaften Schalleinträge für die deutschen Hoheitsgewässer und die AWZ und meldet diese standardisiert und abgestimmt an ICES um die Berichtspflichten zu erfüllen.
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Operatives Umweltziel: Schalleinträge infolge kontinuierlicher, insbesondere tieffrequenter Breitbandgeräusche haben räumlich und zeitlich keine nachteiligen Auswirkungen, wie z.B. signifikante (erhebliche) Störungen (Vertreibung aus Habitaten, Maskierung biologisch relevanter Signale, etc.) und physische Schädigungen auf Meeresorganismen.
- Zwischenziel: Entwicklung von Schwellenwerten (Stand 2022) auf EU-Ebene Schwellenwerte beziehen sich auf einen LOBE (Level of Onset of Biologically adverse Effects), also den Beginn einer schädlichen bio-logischen Wirkung auf eine ent-sprechende Indikatorspezies.
In keinem Monat des Beurtei-lungsjahres dürfen mehr als 20 % (= 20 %) des Habitats der ausgewählten Arten Lärmpegel aufweisen, die über dem „LOBE“ liegen
- Die Abstimmung und Entwick-lung des LOBE sind wichtige be-stimmende Prozesse und müssen sowohl national und regional erfol-gen.
- Überführung von bestehenden temporären Messstellen in den Dauerbetrieb
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Operatives Umweltziel: Der anthropogene Wärmeeintrag hat räumlich und zeitlich keine negativen Auswirkungen bzw. überschreitet die abgestimmten Grenzwerte nicht. Im Küstenmeer wird ein Temperatur-anstieg im Sediment von 2K in 30 cm Tiefe, in der AWZ ein Temperaturanstieg von 2K in 20 cm Sedimenttiefe nicht überschritten.
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Operational environmental objective: Electromagnetic fields and electric fields of anthropogenic origin are so weak that they do not interfere with the orientation, migration behaviour and dietary process of marine organisms.
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Operational environmental objective: Light impacts at sea from human activities do not have adverse effects on the marine environment.
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Ziel ist „Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO7.1, UZO7.2 und UZO7.3 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Die Summe der physischen Eingriffe hat keine dauerhaften Veränderungen der hydrografischen Bedingungen in den betroffenen Meeres- und Küstengewässern mit nachteiligen Auswir-kungen auf die Meeresumwelt zur Folge. Physische Eingriffe sind z.B. die Errichtung von Bauwerken wie Brücken, Sperrwerke, Wehre, Windkraftanlagen, die Verlegung von Pipelines und Kabeln sowie der Ausbau von Fahrrinnen.
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Operational environmental objective: The sum of the influences on hydrological processes has no adverse impacts on marine ecosystems.
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Operatives Umweltziel: Veränderungen der Habitate und insbesondere der Lebensraumfunktionen (z.B. Laich-, Brut- und Futterplätze oder Wander-/Zugwege von Fischen, Vögeln und Säugetieren) aufgrund anthropogen veränderter hydrografischer Gegebenheiten führt allein oder kumulativ nicht zu einer Gefährdung von Arten und Lebensräumen bzw. zum Rückgang von Populationen
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PresEnvHydroChanges |
PresEnvHydroChanges |
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Parameter |
OTH-Total Nitrogen
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OTH-Total Phosphorus
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CONC-W-Total Nitrogen
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CONC-W-Total Phosphorus
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Distribution (spatial)
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Extent
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Habitat condition
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Target value |
847.0 |
170.0 |
2.6 |
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Target value |
>= |
>= |
<= |
<= |
>= |
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Value achieved - upper |
5.9 |
0.45 |
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Value achieved - lower |
1.7 |
0.09 |
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Value unit |
Other
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Other
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milligram per litre
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milligram per litre
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Target status |
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Target not yet achieved |
Target not yet achieved |
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Target not yet achieved |
Target achieved |
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Target not yet achieved |
Target not yet achieved |
Target not yet achieved |
Target not yet achieved |
Target not yet achieved |
Target not yet achieved |
Target achieved |
Target achieved |
Target not yet achieved |
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Assessment period |
2016 - 2020 |
2016 - 2020 |
2016 - 2021 |
2016 - 2020 |
2016 - 2020 |
2016 - 2020 |
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2016 - 2021 |
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2016 - 2021 |
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2016 - 2021 |
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2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
Target assessment description |
Gemäß HELCOM- Ostseeaktionsplan 2021 hat Deutschland sich verpflichtet, maximal 70644 Tonnen Stickstoff pro Jahr über die Flüsse, direkte Einträge und die Atmosphäre in die Ostsee einzutragen (Net nutrient input ceiling NIC, table 2a updated Baltic Sea Action Plan), wobei jedes Becken sein eigenes Oberziel für den Stickstoffeintrag hat. Das letzte follow-up der Nährstoffeinträge erfolgte durch HELCOM basierend auf Stickstoffeintragsdaten bis 2020. Das follow-up ist beckenspezifisch und es werden statistische Unsicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus können erfolgte Reduktionen in benachbarten Becken angerechnet werden (extra reductions). Deutschland muss seine Stickstoffeinträge in die zentrale Ostsee (Baltic Proper) noch um insgesamt 847 t pro Jahr reduzieren. In allen anderen Becken wird die maximal erlaubte Fracht bereits unterschritten. Die verbleibenden Reduktionen machen für Stickstoff nur 2,4 % der deutschen Jahresfracht in die zentrale Ostsee aus, so dass mit einer Zielerreichung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Alle Daten sind unter https://helcom.fi/wp-content/uploads/2023/04/Annex-1.-NIC-2020-assessment-results-with-country-per-basin.pdf verfügbar.
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Gemäß HELCOM- Ostseeaktionsplan 2021 hat Deutschland sich verpflichtet, maximal 510 Tonnen Phosphor pro Jahr über die Flüsse und direkte Einträge in die Ostsee einzutragen (Net nutrient input ceiling NIC, table 2a updated Baltic Sea Action Plan), wobei jedes Becken sein eigenes Oberziel für den Stickstoffeintrag hat. Das letzte follow-up der Nährstoffeinträge erfolgte durch HELCOM basierend auf Stickstoffeintragsdaten bis 2020. Das follow-up ist beckenspezifisch und es werden statistische Unsicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus können erfolgte Reduktionen in benachbarten Becken angerechnet werden (extra reductions). Deutschland muss seine Phosphoreinträge in die zentrale Ostsee (Baltic Proper) noch um insgesamt 170 t pro Jahr reduzieren. In allen anderen Becken wird die maximal erlaubte Fracht bereits unterschritten. Die verbleibenden Reduktionen machen für Phosphor 49 % der deutschen Jahresfracht in die zentrale Ostsee aus, so dass mit einer Zielerreichung in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist. Alle Daten sind unter https://helcom.fi/wp-content/uploads/2023/04/Annex-1.-NIC-2020-assessment-results-with-country-per-basin.pdf verfügbar.
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Der Bewirtschaftungszielwert am Übergabepunkt limnisch-marin von <=2,6 mg/l für Gesamtstickstoff (TN) muss von jedem in die Ostsee mündenden Fluss erreicht werden. Der Zielwert wurde im fünfjährigen Mittel von 2016–2020 für die Schwentine, die Kossau, die Aalbek, die Uecker und die Warnow erreicht. Für den Grenzfluss Oder wurde die chemische Messstelle Krajnik Dolny (PL) und der dazugehörige Bezugspegel Gozdowice (PL) als Übergabepunkt limnisch-marin festgelegt. Aktuell gibt es jedoch noch keine etablierte Berichtsroutine, sodass die Oder noch nicht mit betrachtet wurde.
Hinsichtlich der Bewertungsmethode handelt es sich um einen einfachen Abgleich der gemessenen Konzentrationen der Flüsse am Übergabepunkt limnisch-marin mit dem Bewirtschaftungszielwert bzw. dem fließgewässerspezifischen Orientierungswert. Um die oben beschriebenen abflussbedingten Schwankungen zu berücksichtigen, sollten zukünftig zusätzlich zu den Konzentrationen abflussnormierte Frachten mit einer Zielfracht verglichen werden. Diese Betrachtung wurde testweise durchgeführt (siehe: Indikatorkennblatt Nährstoffkonzentrationen am Übergabepunkt limnisch/marin).
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Für Phosphor wurde je nach Gewässertyp ein fließgewässerspezifische Orientierungswert am Übergabepunkt limnisch-marin von <=0,1 bzw. <=0,15 mg/l TP festgelegt (weshalb keine Angabe für den Zielwert erfolgen konnte, da dort nur ein Eintrag erlaubt ist). Der fließgewässerspezifische Orientierungswert muss von jedem in die Ostsee mündenden Fluss erreicht werden. Es wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass bei Einhaltung des fließgewässerspezifischen Orientierungswertes für TP der gute ökologische Zustand gemäß WRRL und der gute Umweltzustand gemäß MSRL erreicht werden können. Die Orientierungswerte befinden sich gegenwärtig in wissenschaftlicher Überprüfung.
Der fließgewässerspezifische Orientierungswert für Gesamtphosphor (TP) wurde im fünfjährigen Mittel von 2016–2020 nur von der Koseler Au, der Warnow und der Maurine erreicht. Für den Grenzfluss Oder wurde die chemische Messstelle Krajnik Dolny (PL) und der dazugehörige Bezugspegel Gozdowice (PL) als Übergabepunkt limnisch-marin festgelegt. Aktuell gibt es jedoch noch keine etablierte Berichtsroutine, sodass die Oder noch nicht mit betrachtet wurde.
Hinsichtlich der Bewertungsmethode handelt es sich um einen einfachen Abgleich der gemessenen Konzentrationen der Flüsse am Übergabepunkt limnisch-marin mit dem Bewirtschaftungszielwert bzw. dem fließgewässerspezifischen Orientierungswert. Um die oben beschriebenen abflussbedingten Schwankungen zu berücksichtigen, sollten zukünftig zusätzlich zu den Konzentrationen abflussnormierte Frachten mit einer Zielfracht verglichen werden. Diese Betrachtung wurde testweise durchgeführt (siehe: Indikatorkennblatt Nährstoffkonzentrationen am Übergabepunkt limnisch/marin).
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Ferneinträge aus anderen Meeresgebieten stellen weiterhin eine wichtige Eintragsquelle für Nährstoffe in die deutschen Ostseegewässer dar. So sind z.B. die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns östlich von Rügen erheblich von den Nährstoffeinträgen der Oder beeinflusst, die für Stickstoff zu 83% und für Phosphor zu 85% aus Polen stammen (Fuchs et al. 2016). Grundsätzlich berücksichtigt die Festlegung der Nährstoffreduktionszahlen im Rahmen des HELCOM-Ostseeaktionsplans die Problematik der Ferneinträge bereits hinreichend, denn es kann davon ausgegangen werden, dass der gute Zustand in den deutschen Ostseegewässern nur erreicht werden kann, wenn alle Ostseeanrainer ihre gemäß der HELCOM Ministererklärung 2013 eingegangenen Nährstoffreduktionsverpflichtungen erfüllen.
Zukünftig soll neben dem Indikator ""Import von Stickstoff und Phosphor"" auch der Indikator ""Export von Stickstoff und Phosphor"" betrachtet werden, da Deutschland durch seine Nährstoffeinträge auch die Gewässer der Nachbarstaaten beeinflusst.
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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Für die Deposition von Stickstoffverbindungen wurden keine Zielwerte gesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Emissionsreduktionen zu denen Deutschland sich im Rahmen des Göteborg-Protokolls der Genfer Luftreinhaltekonvention und der EU NEC Richtlinie verpflichtet hat, den atmosphärischen Stickstoffeintrag hinreichend reduzieren, so dass ein guter Zustand gemäß MSRL erreicht werden kann. In 2017 wurden 24 % des Stickstoffs über die Atmosphäre in die Ostsee eingetragen (HELCOM- Pollution Load on the Baltic Sea PLC 7). Aufgrund hoher Emissionen bei vorherrschender Westwindrichtung hat Deutschland den größten Anteil an der atmosphärischen Stickstoffdeposition auf der Ostsee. 17 % des oxidierten Stickstoffs (NOx) und 31 % des reduzierten Stickstoffs (NH4), der auf der Ostsee deponierte, stammte aus Deutschland (EMEP Technical Report MSC-West 2/2020). Die Schifffahrt auf der Ostsee hatte einen Anteil von 15 % an der Deposition oxidierter Stickstoffverbindungen, die Schifffahrt auf der Nordsee einen Anteil von 9 % (EMEP Technical Report 12 MSC-West 2/2020).
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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Als Zielwert für das Umweltziel dienen die im Rahmen des Göteborg-Protokolls der Genfer Luftreinhaltekonvention und der EU NEC Richtlinie für Deutschland festgelegten Reduktionsverpflichtungen für Stickstoffoxid- und Ammoniakemissionen. Die nach Göteborg-Protokoll ab 2020 zu erfüllenden Reduktionsverpflichtungen von 39 % für Stickstoffoxide und 5 % für Ammoniak 15 (Bezugsjahr 2005) wurden von Deutschland gemäß Berichterstattungen 2022 sowie 2023 vollständig eingehalten. Ab 2030 müssen gemäß EU NEC Richtlinie auf der Basis desselben Bezugsjahres die Stickstoffoxidemissionen um 65 % und die Ammoniakemissionen um 29 % reduziert worden sein. Das Göteborg-Protokoll unterliegt gegenwärtig einem Review-Prozess, in dem erstmals auch das Schutzgut Meer berücksichtigt wird.
Emissionen oxidierter Stickstoffverbindungen stammten 2020 für Deutschland zu 40 % aus dem 14 Verkehr, zu 22 % aus der Energiewirtschaft, zu 13 % aus Haushalten und von Kleinverbrauchern und zu 11 % aus der Landwirtschaft (UBA Daten zur Umwelt - Stickstoffoxid-Emissionen). Die Emissionen reduzierter Stickstoffverbindungen stammten 2020 für Deutschland zu 95 % aus der Landwirtschaft 17 (UBA Daten zur Umwelt - Ammoniak-Emissionen). Seit 1990 haben die deutschen Emissionen oxidierter Stickstoffverbindungen um 66 % abgenommen, die deutschen Emissionen reduzierter Stickstoffverbindungen jedoch nur um 25 %.
Literaturangaben und weitere Informationen siehe: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024.
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The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Zielerreichung und Tendenz: UQN-Überschreitung von Hg (Biota), Benzo[g,h,i]-perylen (Wasser), HBCDD (Wasser), PBDE (Biota), PCBs (Sediment) PFOS (Wasser) und Bifenox (Wasser), 2,4 D (Wasser), Diflufenican (Wasser), Nicosulfuron (Wasser) (UQN für PFOS, HBCDD, 2,4 D, Nicosulfuron und Bifenox nach WRRL erst ab 2027 verpflichtend anzuwenden),– Küsten- und Übergangsgewässer nicht in gutem Zustand
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Zustandsbewertung 2024:
Tendenz gegen Null kann derzeit nicht bewertet werden.
2016-2021: Zahl der komplexen Schadenslagen: Zwei
HELCOM Indikator (Entwicklung Ölvolumen und Anzahl Verschmutzungen im Vergleich zum Zeitraum 2008 - 2013) wird eingehalten.
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Entsprechend der Zustandsbewertung 2024
92 Stoffe/gruppen werden als gut bewertet und halten die Schwellenwerte ein
14 Stoffe/gruppen werden als schlecht bewertet und halten die Schwellenwerte nicht ein (Hg, Cd, Pb, Cu, PAK, PCB, HBCDD, PBDE, PFOS, TBSN+, Bifenox, 2,4-D,Diflufenican und Nicosulfuron )
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The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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