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Member State report / Art9-2024 / 2024 / D1-F / Germany / Baltic Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art9
Report due 2024-10-15
GES Descriptor D1 Fish
Member State Germany
Region/subregion Baltic Sea
Report date 2024-10-15 10:22:35

GES component
D1F
Marine reporting units
  • BAL-DE-MS-001
Features
  • Coastal fish
  • Demersal shelf fish
  • Pelagic shelf fish
GES description
Der gute Umweltzustand für D1 ist unter anderem dadurch definiert, dass: ""... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... sich die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie durch die Qualität ihres Nahrungshabitats in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. ... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z. B. ASCOBANS, Jastarnia-Plan) erreicht sind. ... sich die biologische Vielfalt nach HELCOM in einem guten Zustand befindet. Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D1-Fische werden folgende Kriterien nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen: D1C1, D1C2, D1C3, D1C4, D1C5. Erläuterung: Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von HELCOM fortgesetzt. Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in HELCOM an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt.
Determination date
201205
Update type
DeterminationSame
Justification for non-use of criterion
Justification for delay in setting EU/regional requirements
Mit Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 ergibt sich eine explizite Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, Bewertungselemente, Schwellenwerte und Integrationsregeln im Rahmen des EU MSRL-CIS Prozesses und durch regionale oder subregionale Zusammenarbeit zu vereinbaren. Deutschland arbeitet aktiv mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen der laufenden Arbeitsprogramme des EU MSRL-CIS Prozesses und der HELCOM-Gremien an ihrer Etablierung, wo eine abgestimmte Festlegung noch fehlt. Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Entwicklungen und der novellierten EU-Anforderungen an Kriterien und methodische Standards zur Beschreibung und Bewertung des guten Umweltzustands (Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission) ist dieser Bericht immer noch in Teilen ein Übergang zu einem weiter konsolidierten Bewirtschaftungsrahmen für die Meeresgewässer. Für die Fische konnten die Kriterien D1C1, D1C2, D1C3, D1C4 und D1C5 nicht für alle Arten bewertet werden.Die Bewertung der Kriterien D1C4 und D1C5 war nur für Arten möglich, die unter die FFH-RL fallen.