Member State report / Art9-2024 / 2024 / D2 / Germany / Baltic Sea
| Report type | Member State report to Commission |
| MSFD Article | Art9 |
| Report due | 2024-10-15 |
| GES Descriptor | D2 Non-indigenous species |
| Member State | Germany |
| Region/subregion | Baltic Sea |
| Report date | 2024-10-15 10:22:35 |
GES component |
D2
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Marine reporting units |
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Features |
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GES description |
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor ""Nicht-einheimische Arten"" ist erreicht, ""wenn, die Einschleppung und Einbringung neuer Arten gegen Null geht und wenn nicht einheimische Arten keinen negativen Einfluss auf Populationen einheimischer Arten und auf die natürlichen Lebensräume ausüben. Dabei sollten nicht-einheimische Arten - wie bei der WRRL - kein Ausschlusskriterium für das Erreichen des guten Zustands (GES) insgesamt sein.""
Zur Bewertung des guten Umweltzustands in Bezug auf D2 wird derzeit nur das Kriterium D2C1 nach Beschluss der Kommission (EU) 2017/848 herangezogen. Eine künftige Heranziehung der Kriterien D2C2 und D2C3 wird vom wissenschaftlichen Fortschritt abhängig gemacht. Für eine MSRL-spezifische Bewertung der konkreten Einflüsse neu eingeschleppter Arten auf Populationen einheimischer Arten (sekundäres Kriterium D2C2) und auf die natürlichen Lebensräume (sekundäres Kriterium D2C3) genügen derzeit vorhandene Bewertungssysteme nicht. Es besteht Forschungsbedarf.
Erläuterung:
Deutschland nimmt in dieser Berichtsrunde keine Aktualisierung der allgemeinen Beschreibung des guten Umweltzustands von 2012 vor. Die GES-Beschreibungen von 2012 bzw. 2018 sind weiterhin gültig. Eine regionale Koordinierung der Überprüfung und ggf. Aktualisierung der übergeordneten Beschreibung des guten Umweltzustands war bisher nicht möglich. Die Arbeiten hierzu werden im Rahmen von HELCOM fortgesetzt.
Deutschland hat im Berichtszeitraum mit den Ostseeanrainerstaaten im Rahmen des MSRL-CIS Prozesses der EU sowie in HELCOM an der Entwicklung methodischer Standards (Indikatoren, Bewertungsverfahren) mitgearbeitet. Spezifische Konkretisierungen von Kriterien und Indikatoren, die zu einer quantitativen Bewertung des guten Umweltzustands beitragen, werden im Berichtsschema Art. 8_GES berichtet. Für die Bewertung der Kriterien des Beschlusses der Kommission (EU) 2017/848 unter Art.8_GES werden, wo relevant, die Bewertungen nach anderen EU-Richtlinien einbezogen, soweit möglich die bislang abgestimmten regionalen Bewertungen berücksichtigt und im Einzelfall durch nationale Bewertungen ergänzt
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Determination date |
201205 |
Update type |
DeterminationSame |
Justification for non-use of criterion |
Für D2C1 wurde ein von HELCOM abweichender Schwellenwert von max. 1 festgelegt, weil analog zur Nordsee eine pragmatische Schwelle bei weniger als 25% der mit konstantem Monitoringaufwand ermittelten Eintragsrate angesetzt wurde. Dennoch wird als Umweltziel (Art. 10 MSRL) eine vollständige Vermeidung von Einschleppungen verfolgt.
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Justification for delay in setting EU/regional requirements |
Commission Decision (EU) 2017/848 imposes an explicit obligation on EU Member States to agree on assessment elements, thresholds and integration rules within the EU MSFD-CIS process and through regional or sub-regional cooperation. Germany is actively working with the Baltic Sea States in the framework of the ongoing work programmes of the EU MSFD-CIS process and the HELCOM bodies to establish them, where a coordinated definition is still missing. In light of ongoing developments and the revised EU requirements on criteria and methodological standards to characterise and assess good environmental status (Commission Decision (EU) 2017/848), this report is still partially a transition to a further consolidated marine water management framework.
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