Member State report / Art10-2024 / 2024 / D9 / Germany / Baltic Sea
| Report type | Member State report to Commission |
| MSFD Article | Art10 |
| Report due | 2024-10-15 |
| GES Descriptor | D9 Contaminants in seafood |
| Member State | Germany |
| Region/subregion | Baltic Sea |
| Report date | 2024-10-15 10:22:35 |
Target code |
UZO2 |
UZO2.1 |
UZO2.2 |
UZO2.3 |
UZO2.4 |
UZO2.5 |
UZO5 |
UZO5.1 |
UZO5.2 |
UZO5.3 |
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Target code |
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Target description |
Ziel ist „Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO2.1, UZO2.2, UZO2.3, UZO2.4 und UZO2.5 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Schadstoffeinträge über die Flüsse sind weiter zu reduzieren. Reduzierungsvorgaben wurden in den Maßnahmenprogrammen der Bewirtschaftungspläne der WRRL aufgestellt. Zielkonkretisierung: Substanzspezifische Schwellenwerte nach WRRL und HELCOM: Keine UQN-Überschreitung in Küsten- und Übergangsgewässern. Zwischenziele: Kein ansteigender Trend für Stoffe in Küsten- und Übergangsgewässern, die die UQN unterschreiten. Signifikanter abnehmender Trend bei Stoffen in Küsten- und Übergangsgewässern, die die UQN überschreiten
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Operatives Umweltziel: Schadstoffeinträge aus der Atmosphäre sind weiter zu reduzieren. Im Rahmen der HELCOM Pollution Load Compilation (PLC) zur Bewertung der wasserbürtigen Eintragsfrachten aus Punkt-, diffusen und natürlichen Quellen überwachen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Einträge aus Flüssen und Punktquellen von Cadmium, Quecksilber, Blei und weiteren Metallen. Im Vergleich der Bewertungszeiträume 2011–2014 und 2018–2021 ist für Cadmium eine Reduktion um 38 % von 0,1 auf 0,06 t/a und für Blei eine Reduktion um 58 % von 1,5 auf 0,6 t/a zu verzeichnen. Die höchste Reduzierung mit 67 % von 0,021 auf 0,007 t/a wird für Quecksilber im Vergleich dieser beiden Bewertungszeiträume beobachtet.
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Operatives Umweltziel: Schadstoffeinträge durch Quellen im Meer wie die Schifffahrt sind zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere gasförmige und flüssige Einträge, aber auch die Einbringung fester Stoffe. Zwischenziel: Abnehmender Trend
Betrachtet werden Einträge aus Offshoreanlagen, Wracks; Altlasten, gefährliche, verlorene Güter; Munition & Schifffahrt. Nicht betrachtet werden Abfälle im Meer (D10). Ob und wie Sedimenteinbringungen betrachtet werden sollen, ist noch zu prüfen.
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Operatives Umweltziel: Einträge von Öl und Ölerzeugnissen und -gemischen ins Meer sind zu reduzieren und zu vermeiden. Dies betrifft illegale, zulässige und unbeabsichtigte Einträge. Einträge durch die Schifffahrt sind nur nach den strengen Vorgaben des MARPOL-Übereinkommens zulässig; zu ihrer weiteren Reduzierung ist auf eine Anpassung bzw. Änderung der MARPOL Anhänge hinzuwirken. Zielkonkretisierung: Weniger Einträge gegenüber Baseline, kleinere und seltenere verschmutze Meeresoberflächen, Tendenz gegen Null
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Operatives Umweltziel: Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt und die daraus resultierenden Verschmutzungswirkungen sind zu reduzieren und auf einen guten Umweltzustand zurückzuführen. Zielkonkretisierung: Negative Auswirkungen durch kumulative Schadstoffkonzentrationen die nicht durch UQN/HELCOM abgebildet werden und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Meeresumwelt (z.B. biologische Schadstoffeffekte/ Mischtoxizitäten, etc.)
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Ziel ist „Meere ohne Belastung durch Abfall“. Das Ziel wird durch die operativen Ziele UZO5.1, UZO5.2 und UZO5.3 konkretisiert.
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Operatives Umweltziel: Kontinuierliche reduzierte Einträge und eine Reduzierung der bereits vorliegenden Abfälle führen zu einer signifikanten Verminderung der Abfälle mit Schadwirkung für die marine Umwelt an den Stränden, auf der Meeresoberfläche, in der Wassersäule und am Meeresboden. a)Strandmüll: Zu erreichender EU-Grenzwert: 20 Müllteile pro 100 Meter Strandlinie Zwischenziel Wassersäule und Meeresboden in Ermangelung bestehender Grenzwerte: Die Anzahl der Müllteile am in der Wassersäule weisen weist bis spätestens 2026 einen signifikant negativen Trend auf. Weiterhin wird im aktuellen HELCOM Ostseeaktionsplan eine quantitative Reduktion von Müll im Meer bis 2025 im Vergleich zu 2015 angestrebt: Ausgehend von der Basislinie mit 40 Müllteilen pro 100 m Strand für die gesamte Ostsee (2015-2016, ohne Kattegat) soll der Müll an Stränden um mindestens 30 % bis 2025 und um 50 % bis 2030 reduziert werden. Zuvorderst soll dies das am häufigsten vorkommende Einwegplastik und Teile von Fischereigeräten betreffen. Die im HELCOM Third Holistic Assessment (HOLAS 3) enthaltenen Trendanalysen für den Zeitraum 2016-2021 können einen Eindruck davon vermittelt, wie Deutschland sich den HELCOM-Reduktions-
zielen nähert. Die Daten zum Strandmüll an den Küsten von drei der vier HELCOM-Teilbecken mit deutschem Anteil zeigen, dass die Menge an Müll im angegebenen Zeitraum um 1,9-4,9 Müllteile pro Jahr signifikant zurückgegangen ist. Der Median der Anzahl der Müllteile lag in diesem Zeitraum bei 15-30. Die für den Zeitraum 2016-2021 berechneten Trends fortgesetzt, könnte damit eine Reduzierung der 38 Müllteile an den deutschen Ostseestränden kurzfristig um 30 % bis 2025 bzw. langfristig um 50 % bis 2030 (ausgehend von 40 Müllteilen/100 m) erreicht werden. Allerdings betreffen die Reduktionen bisher jedoch nicht, wie ebenfalls beabsichtigt, zuvorderst Einwegplastik und Fischereigeräte. Für diese Kategorien fallen die signifikanten Reduktionen deutlich geringer aus oder es konnten keine solche festgestellt werden. Für das Teilbecken Kieler Bucht können keine Aussagen getätigt werden, da es hier bisher keine signifikanten Trends in den Daten gibt. Eingeschränkt sind die Aussagen zu Fischereigeräten, da nur für zwei der vier Teilbecken signifikante Trends festgestellt wurden.
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Operatives Umweltziel: Nachgewiesene schädliche Abfälle in Meeresorganismen (insbesondere von Mikroplastik) gehen langfristig gegen Null.
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Operational environmental objective: Other adverse environmental effects (such as entanglement and strangulation in waste parts) are minimised.
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Target purpose |
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Feature(s) |
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GES components |
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Timescale |
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Update date |
201205 |
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201205 |
201205 |
201205 |
201205 |
201205 |
Update type target |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
TargetSame |
Marine reporting unit |
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Element |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Not applicable |
Parameter |
Other
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Other
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Other
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Other
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Other
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Other
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Other
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Other
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Other
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Other
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Target value |
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Target value |
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Value achieved - upper |
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Value achieved - lower |
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Value unit |
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Target status |
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Assessment period |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
2016 - 2021 |
Target assessment description |
The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Zielerreichung und Tendenz: UQN-Überschreitung von Hg (Biota), Benzo[g,h,i]-perylen (Wasser), HBCDD (Wasser), PBDE (Biota), PCBs (Sediment) PFOS (Wasser) und Bifenox (Wasser), 2,4 D (Wasser), Diflufenican (Wasser), Nicosulfuron (Wasser) (UQN für PFOS, HBCDD, 2,4 D, Nicosulfuron und Bifenox nach WRRL erst ab 2027 verpflichtend anzuwenden),– Küsten- und Übergangsgewässer nicht in gutem Zustand
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Zustandsbewertung 2024:
Tendenz gegen Null kann derzeit nicht bewertet werden.
2016-2021: Zahl der komplexen Schadenslagen: Zwei
HELCOM Indikator (Entwicklung Ölvolumen und Anzahl Verschmutzungen im Vergleich zum Zeitraum 2008 - 2013) wird eingehalten.
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Entsprechend der Zustandsbewertung 2024
92 Stoffe/gruppen werden als gut bewertet und halten die Schwellenwerte ein
14 Stoffe/gruppen werden als schlecht bewertet und halten die Schwellenwerte nicht ein (Hg, Cd, Pb, Cu, PAK, PCB, HBCDD, PBDE, PFOS, TBSN+, Bifenox, 2,4-D,Diflufenican und Nicosulfuron )
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The assessment of progress takes place at the level of operational environmental objectives.
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Für weitere Erläuterungen siehe ""Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Zustand der deutschen Ostseegewässer 2024. Aktualisierung der Anfangsbewertung nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO), 15. Oktober 2024. Anhang II)
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Related indicator |
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Related measures |
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