Member State report / Art18 / 2018 / D1-B / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 18 Interim report on programme of measures |
Report due | 2018-10-15 |
GES Descriptor | D1 Birds |
Member State | Germany |
Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2019-04-10 |
Report access | DE_ART18.xml |
Marine reporting units | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Features | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Measure code | ANSDE-M070-WFD |
ANSDE-M071-WFD |
ANSDE-M072-WFD |
ANSDE-M073-WFD |
ANSDE-M074-WFD |
ANSDE-M075-WFD |
ANSDE-M077-WFD |
ANSDE-M409-UZ3-01 |
ANSDE-M410-UZ3-02 |
ANSDE-M411-UZ4-01 |
ANSDE-M412-UZ4-02 |
ANSDE-M413-UZ4-03 |
ANSDE-M414-UZ4-04 |
ANSDE-M425-UZ6-01 |
ANSDE-M428-UZ6-04 |
ANSDE-M430-UZ6-06 |
ANSDE-M501-WFD |
ANSDE-M503-WFD |
ANSDE-M505-WFD |
BALDE-M070-WFD |
BALDE-M071-WFD |
BALDE-M072-WFD |
BALDE-M073-WFD |
BALDE-M074-WFD |
BALDE-M075-WFD |
BALDE-M077-WFD |
BALDE-M409-UZ3-01 |
BALDE-M410-UZ3-02 |
BALDE-M411-UZ4-01 |
BALDE-M412-UZ4-02 |
BALDE-M415-UZ4-05 |
BALDE-M425-UZ6-01 |
BALDE-M428-UZ6-04 |
BALDE-M430-UZ6-06 |
BALDE-M501-WFD |
BALDE-M503-WFD |
BALDE-M505-WFD |
Measure name | Measures to improve habitats through initiation / permission of a naturally dynamic development of waters |
Measures to improve habitats in existing profile
|
Measures to improve water habitats through change of water course, development of water banks and bed |
Measures to improve habitats of water banks
|
Measures to support development of river meadows and improvement of habitats |
Connecting lateral tributaries, back-waters (cross-linking) |
Measures to improve bed-load balance and sediment management |
Inclusion of species and biotopes that define the value of an ecosystem in national MPA ordinances |
Measures to protect migratory species in marine areas |
Continue to raise public awareness of sustainable, ecosystem-compatible fisheries |
Fisheries measures
|
Blue mussel management plan in the Wadden Sea National Park of Lower Saxony |
Sustainable and sound use of non-living sublitoral resources for coastal protection (North Sea) |
Development and application of biological limit values for the impact of underwater noise on relevant species |
Development and application of noise mitigation measures for the North and Baltic Seas |
Development and application of environmentally sound lighting of offshore installations and accompanying measures |
Development of concepts / studies / reports
|
Research and improvement of knowledge to reduce uncertainties, such as through the creation of concepts, studies, reports and information and training |
Establishment and adaptation of funding programs
|
Measures to improve habitats through initiation / permission of a naturally dynamic development of waters |
Measures to improve habitats in existing profile
|
Measures to improve water habitats through change of water course, development of water banks and bed |
Measures to improve habitats of water banks
|
Measures to support development of river meadows and improvement of habitats |
Connecting lateral tributaries, back-waters (cross-linking) |
Measures to improve bed-load balance and sediment management |
Inclusion of species and biotopes that define the value of an ecosystem in national MPA ordinances |
Measures to protect migratory species in marine areas |
Continue to raise public awareness of sustainable, ecosystem-compatible fisheries |
Fisheries measures
|
Environmentally sound management of marine sand and gravel resources for coastal protection in Mecklenburg-Western Pomerania (Baltic Sea) |
Development and application of biological limit values for the impact of underwater noise on relevant species |
Development and application of noise mitigation measures for the North and Baltic Seas |
Development and application of environmentally sound lighting of offshore installations and accompanying measures |
Development of concepts / studies / reports
|
Research and improvement of knowledge to reduce uncertainties, such as through the creation of concepts, studies, reports and information and training |
Establishment and adaptation of funding programs
|
Measure category (type) | 1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
2a |
2a |
2b |
2a |
2b |
2b |
2a |
2a |
2b |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
2a |
2a |
2b |
2a |
2a |
2a |
2a |
2b |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
1b (related to WFD) |
Progress in implementation | Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
Implementation started |
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Measure withdrawn | No |
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No |
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No |
No |
No |
No |
No |
No |
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Reason for withdrawal | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Year of implementation (Temporal coverage - timeline for implementation) | 2024 |
2022 |
2023 |
2022 |
2022 |
2025 |
2023 |
2023 |
2021 |
2024 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2023 |
2023 |
2021 |
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Delay | 0 |
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0 |
0 |
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Reasons for delay | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Other obstacles (Obstacles to implementation) | No |
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Type of obstacle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Further information on obstacle (Description) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Brief description of progress (measurement of effectiveness of measure) | Zeitliche Planung und Durchführung
1. Anpassung der gesetzlichen Regelungen: Im Bereich des Meeresnaturschutzes wurde durch die Änderung von § 57 BNatSchG die Ermächtigung zum Erlass von Schutzgebietsverordnungen erweitert. Dies stellt die Grundlage für die Aufnahme von für das Ökosystem wertbestimmenden Arten und Biotoptypen in AWZ-Schutzgebietsverordnungen dar.
2. Prüfung Arten und Biotoptypen
3. Aufnahme von Arten und Biotoptypen in die Schutzgebietsregelungen
Stand der Umsetzung:
Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2)
Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2)
Hinweis:
Diese MSRL-Maßnahme ist bereits in den Nationalparken der Küstengewässer in Nord- und Ostsee umgesetzt. Eine Umsetzung in anderen Schutzgebieten und in der AWZ steht noch aus. |
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten.
Komponente A: Raumordnung und Genehmigungsverfahren.
Zeitliche Planung der Durchführung von Komponente A:
1. Laufender Prozess: Aktualisierung der entsprechenden Informationen zu Wander- und Zugrouten
2. Fortschreibung der Raumordnungspläne unter Berücksichtigung von 1.
Nordsee: Umsetzung begonnen.
Komponente B: Weitere Regelungen wie z.B. freiwillige Vereinbarungen und Managementpläne
Zeitliche Planung der Durchführung von Komponente B
1. Laufender Prozess: Prüfung der Anwendbarkeit der u.a. im Maßnahmenkennblatt aufgeführten weiteren Regelungen
2. Umsetzung/Anwendung der Maßnahmen
Nordsee: Umsetzung begonnen. |
Zur Umsetzung der Maßnahme gibt es aktuell verschiedene Einzelaktivitäten bei den Ländern. U.a. wurde von der NPV Niedersachsen eine Publikation zur Schulung von Natur- und Landschaftsführern erarbeitet sowie die Erstellung eines Buchs für Kinder und Jugendliche zur nachhaltigen Fischerei unterstützt. Weiterhin wurden in den Nationalpark-Häusern Greetsiel und Fedderwardersiel mit dem Schwerpunktthema Fischerei die Ausstellungen erneuert. In Schleswig-Holstein wurde die neue Dachmarke WIR Fischen.SH entwickelt, die auch der Verbreitung von Informationen zur nachhaltigen Fischerei dienen soll. Weiterhin bestehen Bildungs- und Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit sowie für Schulkassen im Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum im Rahmen einer Ausstellungseinheit über Krabbenfischerei (Fokus auf MSC global und regional im Wattenmeer).
Die Umsetzung weiterer Aktivitäten hat begonnen; ihr Abschluss ist zwischen 2019 und 2023 geplant. |
Die Maßnahme hat vier Komponenten:
Komponente A: Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der AWZ von Nord- und Ostsee.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente A:
Schritt 1. Entwicklung eines gemeinsamen Empfehlungsentwurfs einschließlich nationaler Konsultationen
Schritt 2. Einbringung und Verhandlung der gemeinsamen Empfehlung im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit nach Art. 11 und 18 der GFP-Verordnung
Schritt 3. Annahme der gemeinsamen Empfehlung und Vorlage an die EU-Kommission
Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 3)
Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Komponente B: Prüfung der Einrichtung von Fischerei- und Aquakulturausschlussgebieten in den Offshore-Windparks.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente B:
Schritt 1. Prüfung, ob und wo ein Fischerei- oder Aquakulturausschluss einen Beitrag für die Umsetzung der Umweltziele zum Erhalt der Biodiversität leisten kann.
Schritt 2. Umsetzung/Anwendung der Maßnahmen, wo sinnvoll und anwendbar
Nordsee: Umsetzung nicht begonnen
Ostsee: Umsetzung nicht begonnen
Komponente C: Gemeinsame Fischereipolitik.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente C:
Nordsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen)
Ostsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaß-nahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen)
Komponente D: Förderung der Entwicklung und Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente D:
Schritt 1. Förderung der Entwicklung und Verwendung von alternativen / modifizierten und wirtschaftlich tragfähigen Fangtechniken, um Beifänge u.a. von Schweinswalen und Seevögeln zu reduzieren, und die Möglichkeiten nutzen, die Fischerei bei der Umstellung auf diese Techniken zu unterstützen.
Schritt 2. UFOPLAN Dachvorhaben: Erprobung, Einsatz und ggf. Weiterentwicklung alternativer, ökosystemgerechter und wirtschaftlich tragfähiger Fanggeräte zur Reduzierung negativer Auswirkungen der kommerziellen Fischerei auf das marine Ökosystem.
Schritt 3. Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten.
Nordsee: Umsetzung begonnen
Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2) |
Die Durchführung erfolgt in drei Schritten.
Schritt 1: Konzeptionelle Vorüberlegung.
Schritt 2: Datenerfassung und -bewertung. Zusammenführung von Datenbeständen zur Sedimentologie, Biologie und sonstigen Nutzungen aus vorhandenen Informationssystemen, einschließlich Betroffenheits- und Lückenanalyse sowie eine Bedarfsabschätzung.
Schritt 3: Konzeptentwicklung. Erstellung eines nachhaltigen Nutzungskonzeptes für eine nachhaltige und schonende Nutzung von marinen Sedimenten für den Küstenschutz
Niedersachsen: begonnen (Schritt 1)
Schleswig-Holstein: abgeschlossen (Schritte 1-3) |
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten.
Komponente A: Impulsschall.
Schritt 1: Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus.
Schritt 2: Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt.
Komponente B: Dauerschall
Schritt 1. Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus.
Schritt 2. Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) |
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten.
Komponente A: Impulsschall
Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus.
Schritt 2. Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt. Zur Einhaltung dieses Grenzwertes werden in laufenden Genehmigungsvorhaben Schallschutzmaßnahmen gefordert und umgesetzt wie z.B. Blasenschleier oder akustische Vergrämungsmaßnahmen.
Komponente B: Dauerschall
Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus.
Schritt 2. Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) |
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes befindet sich im Legislativprozess, seine Annahme wird in Kürze erwartet. Die Anwendung umweltverträglicher Beleuchtung ist damit zumindest im Bereich der Kennzeichnung für den Luftverkehr rechtlich umsetzbar. |
Zeitliche Planung und Durchführung
1. Anpassung der gesetzlichen Regelungen: Im Bereich des Meeresnaturschutzes wurde durch die Änderung von § 57 BNatSchG die Ermächtigung zum Erlass von Schutzgebietsverordnungen erweitert. Dies stellt die Grundlage für die Aufnahme von für das Ökosystem wertbestimmenden Arten und Biotoptypen in AWZ-Schutzgebietsverordnungen dar.
2. Prüfung Arten und Biotoptypen
3. Aufnahme von Arten und Biotoptypen in die Schutzgebietsregelungen
Stand der Umsetzung:
Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2)
Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2)
Hinweis:
Diese MSRL-Maßnahme ist bereits in den Nationalparken der Küstengewässer in Nord- und Ostsee umgesetzt. Eine Umsetzung in anderen Schutzgebieten und in der AWZ steht noch aus. |
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten.
Komponente A: Raumordnung und Genehmigungsverfahren.
Zeitliche Planung der Durchführung von Komponente A:
1. Laufender Prozess: Aktualisierung der entsprechenden Informationen zu Wander- und Zugrouten
2. Fortschreibung der Raumordnungspläne unter Berücksichtigung von 1.
Ostsee: Umsetzung begonnen.
Komponente B: Weitere Regelungen wie z.B. freiwillige Vereinbarungen und Managementpläne
Zeitliche Planung der Durchführung von Komponente B
1. Laufender Prozess: Prüfung der Anwendbarkeit der u.a. im Maßnahmenkennblatt aufgeführten weiteren Regelungen
2. Umsetzung/Anwendung der Maßnahmen
Ostsee: Umsetzung begonnen. |
Zur Umsetzung der Maßnahme gibt es aktuell verschiedene Einzelaktivitäten bei den Ländern. U.a. wurde von der NPV Niedersachsen eine Publikation zur Schulung von Natur- und Landschaftsführern erarbeitet sowie die Erstellung eines Buchs für Kinder und Jugendliche zur nachhaltigen Fischerei unterstützt. Weiterhin wurden in den Nationalpark-Häusern Greetsiel und Fedderwardersiel mit dem Schwerpunktthema Fischerei die Ausstellungen erneuert. In Schleswig-Holstein wurde die neue Dachmarke WIR Fischen.SH entwickelt, die auch der Verbreitung von Informationen zur nachhaltigen Fischerei dienen soll. Weiterhin bestehen Bildungs- und Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit sowie für Schulkassen im Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum im Rahmen einer Ausstellungseinheit über Krabbenfischerei (Fokus auf MSC global und regional im Wattenmeer).
Die Umsetzung weiterer Aktivitäten hat begonnen; ihr Abschluss ist zwischen 2019 und 2023 geplant. |
Die Maßnahme hat vier Komponenten:
Komponente A: Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der AWZ von Nord- und Ostsee.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente A:
Schritt 1. Entwicklung eines gemeinsamen Empfehlungsentwurfs einschließlich nationaler Konsultationen
Schritt 2. Einbringung und Verhandlung der gemeinsamen Empfehlung im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit nach Art. 11 und 18 der GFP-Verordnung
Schritt 3. Annahme der gemeinsamen Empfehlung und Vorlage an die EU-Kommission
Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 3)
Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Komponente B: Prüfung der Einrichtung von Fischerei- und Aquakulturausschlussgebieten in den Offshore-Windparks.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente B:
Schritt 1. Prüfung, ob und wo ein Fischerei- oder Aquakulturausschluss einen Beitrag für die Umsetzung der Umweltziele zum Erhalt der Biodiversität leisten kann.
Schritt 2. Umsetzung/Anwendung der Maßnahmen, wo sinnvoll und anwendbar
Nordsee: Umsetzung nicht begonnen
Ostsee: Umsetzung nicht begonnen
Komponente C: Gemeinsame Fischereipolitik.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente C:
Nordsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen)
Ostsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaß-nahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen)
Komponente D: Förderung der Entwicklung und Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten.
Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente D:
Schritt 1. Förderung der Entwicklung und Verwendung von alternativen / modifizierten und wirtschaftlich tragfähigen Fangtechniken, um Beifänge u.a. von Schweinswalen und Seevögeln zu reduzieren, und die Möglichkeiten nutzen, die Fischerei bei der Umstellung auf diese Techniken zu unterstützen.
Schritt 2. UFOPLAN Dachvorhaben: Erprobung, Einsatz und ggf. Weiterentwicklung alternativer, ökosystemgerechter und wirtschaftlich tragfähiger Fanggeräte zur Reduzierung negativer Auswirkungen der kommerziellen Fischerei auf das marine Ökosystem.
Schritt 3. Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten.
Nordsee: Umsetzung begonnen
Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2) |
Diese Maßnahme beinhaltet drei Teilmaßnahmen. Teilmaßnahme 1 (Angepasste Sedimenttechnologie – Ziel: Minimierung der Umweltauswirkungen und Beschleunigung der Wiederbesiedlung) wurde bereits umgesetzt. Mit der Umsetzung der Teilmaßnahmen 2 (Lagerstätten-Nutzungskonzept) und 3 (Sediment-Managementkonzept) wurde begonnen. |
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten.
Komponente A: Impulsschall.
Schritt 1: Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus.
Schritt 2: Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt.
Komponente B: Dauerschall
Schritt 1. Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus;
- Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus.
Schritt 2. Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) |
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten.
Komponente A: Impulsschall
Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus.
Schritt 2. Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt. Zur Einhaltung dieses Grenzwertes werden in laufenden Genehmigungsvorhaben Schallschutzmaßnahmen gefordert und umgesetzt wie z.B. Blasenschleier oder akustische Vergrämungsmaßnahmen.
Komponente B: Dauerschall
Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor:
- Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus;
- Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus.
Schritt 2. Anwendung der Maßnahme.
Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) |
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes befindet sich im Legislativprozess, seine Annahme wird in Kürze erwartet. Die Anwendung umweltverträglicher Beleuchtung ist damit zumindest im Bereich der Kennzeichnung für den Luftverkehr rechtlich umsetzbar. |