Member State report / Art18 / 2018 / D11 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art. 18 Interim report on programme of measures
Report due 2018-10-15
GES Descriptor D11 Energy, incl. underwater noise
Member State Germany
Region/subregion NE Atlantic: Greater North Sea
Reported by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Report date 2019-04-10
Report access DE_ART18.xml
Marine reporting units
Features
Measure code
ANSDE M408-UZ2-04
ANSDE-M405-UZ2-01
ANSDE-M425-UZ6-01
ANSDE-M426-UZ6-02
ANSDE-M427-UZ6-03
ANSDE-M428-UZ6-04
ANSDE-M429-UZ6-05
ANSDE-M430-UZ6-06
BALDE-M405-UZ2-01
BALDE-M408-UZ2-04
BALDE-M425-UZ6-01
BALDE-M426-UZ6-02
BALDE-M427-UZ6-03
BALDE-M428-UZ6-04
BALDE-M429-UZ6-05
BALDE-M430-UZ6-06
Measure name
Management of dumped munitions
Criteria and incentive systems for environmentally friendly ships
Development and application of biological limit values for the impact of underwater noise on relevant species
Establishment of a register for impulsive noise and shock waves and of standardized mandatory reporting requirements
Noise mapping of the German marine areas
Development and application of noise mitigation measures for the North and Baltic Seas
Development and application of threshold values for the introduction of heat
Development and application of environmentally sound lighting of offshore installations and accompanying measures
Criteria and incentive systems for environmentally friendly ships
Management of dumped munitions
Development and application of biological limit values for the impact of underwater noise on relevant species
Establishment of a register for impulsive noise and shock waves and of standardized mandatory reporting requirements
Noise mapping of the German marine areas
Development and application of noise mitigation measures for the North and Baltic Seas
Development and application of threshold values for the introduction of heat
Development and application of environmentally sound lighting of offshore installations and accompanying measures
Measure category (type)
2a
2a
2a
2b
2b
2a
2a
2b
2a
2a
2a
2b
2b
2a
2a
2b
Progress in implementation
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Measure implemented
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Measure implemented
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Measure withdrawn
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
Reason for withdrawal
Year of implementation (Temporal coverage - timeline for implementation)
2020
2027
2023
2016
2021
2023
2020
2021
2027
2020
2023
2016
2021
2023
2020
2021
Delay
0
2
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
Reasons for delay
Mechanism for implementation - national
Mechanism for implementation - national
Other obstacles (Obstacles to implementation)
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
No
Type of obstacle
Further information on obstacle (Description)
Brief description of progress (measurement of effectiveness of measure)
Die Maßnahme beinhaltet 3 Komponenten: Komponente 1: Maßnahmen zum Umgang mit erkannten Gefahrensituationen laufen kontinuierlich. Projekte zur Entwicklung und Verbesserung (RoBEMM + OffVali) zum Umgang mit Gefahrensituationen sind in der Umsetzung. Komponente 2: Maßnahmen zur Vervollständigung des Lagebilds. Zur Komponente 2 laufen weitergehende Untersuchungen zu Munitionsversenkungsgebieten und Munitionsverdachtsflächen. Zudem befinden sich Projekte insbesondere zur Umweltbelastung mit Kampfmittel-typischen Verbindungen und Überwachung der Umweltauswirkungen in der Umsetzung (Projekte UDEMM, DAIMON, NSW). Komponente 3: Maßnahmen zur zukunftsorientierten Bewertung. Zu Komponente 3 findet fortlaufend ein Expertenaustausch auf internationaler Ebene statt.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente 1 “Blauer Engel”: Für diese Komponente wird ein Rundschreiben an die Eigner eines Behördenschiffes / eines staatlich geförderten Seeschiffes zur Information und Bitte um Prüfung einer Blauen-Engel-Zertifizierung 2019 versendet werden, eine entsprechende Information an die Betreiber folgt ebenfalls 2019. Einige Behördenschiffe sowie Schiffe privater Reedereien erfüllen die Kriterien des “Blauen Engel” bzw. der Standards, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, bereits jetzt. Komponente 2 “Anreizsystem”: Für das Anreizsystem wurde die erste Vorstudie für Deutschland durchgeführt und an relevante Zielgruppen verteilt. Für eine notwendige Folgestudie, welches die Anwendbarkeit des Anreizsystems auf regionaler Ebene (Nordseeanrainer) analysiert und weiterentwickelt, wurde ein internationales Projektkonsortium gebildet, das sich für entsprechende Fördermittel (Interreg) mit einer Interessensbekundung beworben hat. Ein Vollantrag wird zur Zeit vorbereitet und kann bei positivem Votum im Frühjahr 2019 eingereicht werden.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente A: Impulsschall. Schritt 1: Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus. Schritt 2: Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt. Komponente B: Dauerschall Schritt 1. Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus. Schritt 2. Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Das Schallregister für Nord- und Ostsee wurde, wie geplant, bis 2016 als Teil des Fachinformationssystems für Unterwasserschall, HYDROSCHALL-FIS, beim BSH implementiert. Die Operationalisierung ist 2017 erfolgt. Bis voraussichtlich Ende 2019 findet eine Optimierung und Weiterentwicklung des Schallregisters statt.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente 1: Impulsschall: Baubegleitendes Monitoring zu impulsiven Rammschallquellen ist in Nord- und Ostsee im operativen Betrieb. Für die Aufnahme von Daten und Bereitstellung von Produkten stellt das BSH das Hydroschall Fachinformationssystem zur Verfügung. Komponente 2: Dauerschall: Die Erprobung eines nationalen Messkonzeptes hat 2016 begonnen. Das begleitende Forschungsvorhaben PIMO läuft bis Q2 2019 („Pilot-Monitoring der impulshaften und kontinuierlichen Unterwasserschall- einträge in die deutschen Meere unter der EU-MSRL“), siehe https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/BSH-Informationen/Forschungs_Entwicklungsberichte/Forschung-und-Entwicklung-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Durchführung des EU-Vorhabens JOMOPANS zur Entwicklung einer gemeinsamen Monitoringstrategie (Messung/Modellierung) der Nordsee-Anrainerstaaten, Laufzeit 2018-2020, siehe https://northsearegion.eu/jomopans/ Für die Aufnahme von Daten und Bereitstellung von Produkten stellt das BSH das Hydroschall Fachinformationssystem zur Verfügung.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente A: Impulsschall Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus. Schritt 2. Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt. Zur Einhaltung dieses Grenzwertes werden in laufenden Genehmigungsvorhaben Schallschutzmaßnahmen gefordert und umgesetzt wie z.B. Blasenschleier oder akustische Vergrämungsmaßnahmen. Komponente B: Dauerschall Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus. Schritt 2. Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Im Rahmen der WRRL-Umsetzung finden Schwellenwerte für Wärme bei Einleitungen von Kühl- und Abwässern aus Kraftwerken und industriellen Anlagen bereits Anwendung (beachte Wärmelastplan Elbe). Ein Gutachten zur Entwicklung eines Ansatzes zur Erfassung und Bewertung von Wärmeeinträgen in das niedersächsische Küstengewässer ist bereits abgeschlossen. Es laufen aktuell weitergehende Untersuchung zum Auftreten von eingewanderten/eingeschleppten Arten in einem Meeresgebiet mit Temperaturerhöhung und Eintragspfad für Neobiota (aktuelle Untersuchungen in den Küstengewässern südlich Jade-Weser-Port).
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes befindet sich im Legislativprozess, seine Annahme wird in Kürze erwartet. Die Anwendung umweltverträglicher Beleuchtung ist damit zumindest im Bereich der Kennzeichnung für den Luftverkehr rechtlich umsetzbar.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente 1 “Blauer Engel”: Für diese Komponente wird ein Rundschreiben an die Eigner eines Behördenschiffes / eines staatlich geförderten Seeschiffes zur Information und Bitte um Prüfung einer Blauen-Engel-Zertifizierung 2019 versendet werden, eine entsprechende Information an die Betreiber folgt ebenfalls 2019. Einige Behördenschiffe sowie Schiffe privater Reedereien erfüllen die Kriterien des “Blauen Engel” bzw. der Standards, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, bereits jetzt. Komponente 2 “Anreizsystem”: Für das Anreizsystem wurde die erste Vorstudie für Deutschland durchgeführt und an relevante Zielgruppen verteilt. Für eine notwendige Folgestudie, welches die Anwendbarkeit des Anreizsystems auf regionaler Ebene (Nordseeanrainer) analysiert und weiterentwickelt, wurde ein internationales Projektkonsortium gebildet, das sich für entsprechende Fördermittel (Interreg) mit einer Interessensbekundung beworben hat. Ein Vollantrag wird zur Zeit vorbereitet und kann bei positivem Votum im Frühjahr 2019 eingereicht werden.
Die Maßnahme beinhaltet 3 Komponenten: Komponente 1: Maßnahmen zum Umgang mit erkannten Gefahrensituationen laufen kontinuierlich. Projekte zur Entwicklung und Verbesserung (RoBEMM + OffVali) zum Umgang mit Gefahrensituationen sind in der Umsetzung. Komponente 2: Maßnahmen zur Vervollständigung des Lagebilds. Zur Komponente 2 laufen weitergehende Untersuchungen zu Munitionsversenkungsgebieten und Munitionsverdachtsflächen. Zudem befinden sich Projekte insbesondere zur Umweltbelastung mit Kampfmittel-typischen Verbindungen und Überwachung der Umweltauswirkungen in der Umsetzung (Projekte UDEMM, DAIMON, NSW). Komponente 3: Maßnahmen zur zukunftsorientierten Bewertung. Zu Komponente 3 findet fortlaufend ein Expertenaustausch auf internationaler Ebene statt.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente A: Impulsschall. Schritt 1: Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus. Schritt 2: Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt. Komponente B: Dauerschall Schritt 1. Entwicklung von biologischen Grenzwerten für die Wirkung von Unterwasserlärm auf relevante Arten. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus; - Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von biologischen Grenzwerten hieraus. Schritt 2. Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Das Schallregister für Nord- und Ostsee wurde, wie geplant, bis 2016 als Teil des Fachinformationssystems für Unterwasserschall, HYDROSCHALL-FIS, beim BSH implementiert. Die Operationalisierung ist 2017 erfolgt. Bis voraussichtlich Ende 2019 findet eine Optimierung und Weiterentwicklung des Schallregisters statt.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente 1: Impulsschall: Baubegleitendes Monitoring zu impulsiven Rammschallquellen ist in Nord- und Ostsee im operativen Betrieb. Für die Aufnahme von Daten und Bereitstellung von Produkten stellt das BSH das Hydroschall Fachinformationssystem zur Verfügung. Komponente 2: Dauerschall: Die Erprobung eines nationalen Messkonzeptes hat 2016 begonnen. Das begleitende Forschungsvorhaben PIMO läuft bis Q2 2019 („Pilot-Monitoring der impulshaften und kontinuierlichen Unterwasserschall- einträge in die deutschen Meere unter der EU-MSRL“), siehe https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/BSH-Informationen/Forschungs_Entwicklungsberichte/Forschung-und-Entwicklung-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2. Durchführung des EU-Vorhabens JOMOPANS zur Entwicklung einer gemeinsamen Monitoringstrategie (Messung/Modellierung) der Nordsee-Anrainerstaaten, Laufzeit 2018-2020, siehe https://northsearegion.eu/jomopans/ Für die Aufnahme von Daten und Bereitstellung von Produkten stellt das BSH das Hydroschall Fachinformationssystem zur Verfügung.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente A: Impulsschall Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von impulshaftem Unterwasserlärm auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und ggf. durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Untersuchung der Wirkungen von „Seal scarer“, die während des Baus von Windenergieanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden, auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergienanlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus. Schritt 2. Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) Hinweis: Grundlagen für die Erarbeitung dieser Maßnahme sind die bestehenden Maßnahmen 923 Genehmigungsverfahren für Vorhaben und 925 Schallschutzkonzept für die Nordsee. In diesem Zusammenhang wird der Grenzwert von 160 dB SEL in 750 m Entfernung zur Schallquelle als Mindeststandard für genehmigungspflichtige impulsschallemittierende Aktivitäten sowohl in der AWZ als auch im Küstenmeer von Nord- und Ostsee zugrunde gelegt. Zur Einhaltung dieses Grenzwertes werden in laufenden Genehmigungsvorhaben Schallschutzmaßnahmen gefordert und umgesetzt wie z.B. Blasenschleier oder akustische Vergrämungsmaßnahmen. Komponente B: Dauerschall Schritt 1. Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen für die Nord- und Ostsee. Derzeit sehen Forschungsvorhaben (UFOPLAN) u. a. vor: - Untersuchung der Auswirkungen von Dauerschall auf Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde, der durch den Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und durch den damit verbundenen Schiffslärm entsteht und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Untersuchung der Auswirkungen des Baus und Betriebes von Windenergien-anlagen auf die Habitatnutzung und das Hörvermögen von Schweinswalen und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus; - Analyse von Störungen des Energiehaushalts von Schweinswalen durch Schiffslärm und Quantifizierung möglicher Auswirkungen auf die Population und Ableitung von Lärmminderungsmaßnahmen hieraus. Schritt 2. Anwendung der Maßnahme. Nordsee und Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1)
Im Rahmen der WRRL-Umsetzung finden Schwellenwerte für Wärme bei Einleitungen von Kühl- und Abwässern aus Kraftwerken und industriellen Anlagen bereits Anwendung (beachte Wärmelastplan Elbe). Ein Gutachten zur Entwicklung eines Ansatzes zur Erfassung und Bewertung von Wärmeeinträgen in das niedersächsische Küstengewässer ist bereits abgeschlossen. Es laufen aktuell weitergehende Untersuchung zum Auftreten von eingewanderten/eingeschleppten Arten in einem Meeresgebiet mit Temperaturerhöhung und Eintragspfad für Neobiota (aktuelle Untersuchungen in den Küstengewässern südlich Jade-Weser-Port).
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes befindet sich im Legislativprozess, seine Annahme wird in Kürze erwartet. Die Anwendung umweltverträglicher Beleuchtung ist damit zumindest im Bereich der Kennzeichnung für den Luftverkehr rechtlich umsetzbar.