Member State report / Art9 / 2012 / D2 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D2 Non-indigenous species |
Member State | Germany |
Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | ANSDE_MSFD9GES_20121015.xml |
GES component |
D2
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2.1 Abundance and state characterisation of non-indigenous species, in particular invasive species |
2.1.1 Trends in abundance of NIS |
2.2 Environmental impact of invasive non-indigenous species |
2.2.1 Ratio invasive to native species |
2.2.2 Impacts of NIS |
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Method used |
DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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Marine reporting units |
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Feature |
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Criterion/indicator |
D2 |
2.1 |
2.1.1 |
2.2 |
2.2.1 |
2.2.2 |
GES description |
Good environmental status for the descriptor ?non-indigenous species? is achieved when new species are introduced and transferred to zero and where non-indigenous species have no negative impact on populations of native species and habitats. This means that non-indigenous species should not be a criterion for achieving the good status (GES) as in the WFD. the pressures and impacts described in the reporting sheet (see list of physical/chemical features, habitat, functional groups and press) are understood to affect the GES of the descriptor. The list has been filled in accordingly.
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Threshold values |
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Threshold value unit |
Not yet fully defined. See field for development status
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Proportion of area to achieve threshold value |
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Reference point type |
NotReported |
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Baseline |
Not yet fully defined. See field for development status
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Assessment method |
Not yet fully defined. See field for development status
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Development status |
And D6 Seabed integrity, e.g. criterion 6.2, condition of the benthic community). Rather, the GES should be defined based on indicator 2.1.1 of the Commission Decision. The good status is reached when it can be shown that, based on the status quo (number of existing non-native species), migration of new species has been avoided as far as possible, Table 2 of the North Sea GES report identifies procedures as a possible basis for describing good status for Descriptor 2.
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