Member State report / Art18 / 2018 / D4 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art. 18 Interim report on programme of measures
Report due 2018-10-15
GES Descriptor D4 Food webs/D1 Ecosystems
Member State Germany
Region/subregion NE Atlantic: Greater North Sea
Reported by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Report date 2019-04-10
Report access DE_ART18.xml
Marine reporting units
Features
Measure code
ANSDE-M409-UZ3-01
ANSDE-M411-UZ4-01
ANSDE-M412-UZ4-02
ANSDE-M413-UZ4-03
ANSDE-M414-UZ4-04
BALDE-M409-UZ3-01
BALDE-M411-UZ4-01
BALDE-M412-UZ4-02
BALDE-M415-UZ4-05
Measure name
Inclusion of species and biotopes that define the value of an ecosystem in national MPA ordinances
Continue to raise public awareness of sustainable, ecosystem-compatible fisheries
Fisheries measures
Blue mussel management plan in the Wadden Sea National Park of Lower Saxony
Sustainable and sound use of non-living sublitoral resources for coastal protection (North Sea)
Inclusion of species and biotopes that define the value of an ecosystem in national MPA ordinances
Continue to raise public awareness of sustainable, ecosystem-compatible fisheries
Fisheries measures
Environmentally sound management of marine sand and gravel resources for coastal protection in Mecklenburg-Western Pomerania (Baltic Sea)
Measure category (type)
2a
2b
2a
2b
2b
2a
2b
2a
2a
Progress in implementation
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Measure withdrawn
No
No
No
No
No
No
No
No
No
Reason for withdrawal
Year of implementation (Temporal coverage - timeline for implementation)
2024
2023
2022
2022
2025
2024
2023
2022
2023
Delay
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Reasons for delay
Other obstacles (Obstacles to implementation)
No
No
No
No
No
No
No
No
No
Type of obstacle
Further information on obstacle (Description)
Brief description of progress (measurement of effectiveness of measure)
Zeitliche Planung und Durchführung 1. Anpassung der gesetzlichen Regelungen: Im Bereich des Meeresnaturschutzes wurde durch die Änderung von § 57 BNatSchG die Ermächtigung zum Erlass von Schutzgebietsverordnungen erweitert. Dies stellt die Grundlage für die Aufnahme von für das Ökosystem wertbestimmenden Arten und Biotoptypen in AWZ-Schutzgebietsverordnungen dar. 2. Prüfung Arten und Biotoptypen 3. Aufnahme von Arten und Biotoptypen in die Schutzgebietsregelungen Stand der Umsetzung: Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2) Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2) Hinweis: Diese MSRL-Maßnahme ist bereits in den Nationalparken der Küstengewässer in Nord- und Ostsee umgesetzt. Eine Umsetzung in anderen Schutzgebieten und in der AWZ steht noch aus.
Zur Umsetzung der Maßnahme gibt es aktuell verschiedene Einzelaktivitäten bei den Ländern. U.a. wurde von der NPV Niedersachsen eine Publikation zur Schulung von Natur- und Landschaftsführern erarbeitet sowie die Erstellung eines Buchs für Kinder und Jugendliche zur nachhaltigen Fischerei unterstützt. Weiterhin wurden in den Nationalpark-Häusern Greetsiel und Fedderwardersiel mit dem Schwerpunktthema Fischerei die Ausstellungen erneuert. In Schleswig-Holstein wurde die neue Dachmarke WIR Fischen.SH entwickelt, die auch der Verbreitung von Informationen zur nachhaltigen Fischerei dienen soll. Weiterhin bestehen Bildungs- und Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit sowie für Schulkassen im Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum im Rahmen einer Ausstellungseinheit über Krabbenfischerei (Fokus auf MSC global und regional im Wattenmeer). Die Umsetzung weiterer Aktivitäten hat begonnen; ihr Abschluss ist zwischen 2019 und 2023 geplant.
Die Maßnahme hat vier Komponenten: Komponente A: Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der AWZ von Nord- und Ostsee. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente A: Schritt 1. Entwicklung eines gemeinsamen Empfehlungsentwurfs einschließlich nationaler Konsultationen Schritt 2. Einbringung und Verhandlung der gemeinsamen Empfehlung im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit nach Art. 11 und 18 der GFP-Verordnung Schritt 3. Annahme der gemeinsamen Empfehlung und Vorlage an die EU-Kommission Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 3) Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) Komponente B: Prüfung der Einrichtung von Fischerei- und Aquakulturausschlussgebieten in den Offshore-Windparks. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente B: Schritt 1. Prüfung, ob und wo ein Fischerei- oder Aquakulturausschluss einen Beitrag für die Umsetzung der Umweltziele zum Erhalt der Biodiversität leisten kann. Schritt 2. Umsetzung/Anwendung der Maßnahmen, wo sinnvoll und anwendbar Nordsee: Umsetzung nicht begonnen Ostsee: Umsetzung nicht begonnen Komponente C: Gemeinsame Fischereipolitik. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente C: Nordsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen) Ostsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaß-nahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen) Komponente D: Förderung der Entwicklung und Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente D: Schritt 1. Förderung der Entwicklung und Verwendung von alternativen / modifizierten und wirtschaftlich tragfähigen Fangtechniken, um Beifänge u.a. von Schweinswalen und Seevögeln zu reduzieren, und die Möglichkeiten nutzen, die Fischerei bei der Umstellung auf diese Techniken zu unterstützen. Schritt 2. UFOPLAN Dachvorhaben: Erprobung, Einsatz und ggf. Weiterentwicklung alternativer, ökosystemgerechter und wirtschaftlich tragfähiger Fanggeräte zur Reduzierung negativer Auswirkungen der kommerziellen Fischerei auf das marine Ökosystem. Schritt 3. Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten. Nordsee: Umsetzung begonnen Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2)
Die Durchführung erfolgt in drei Schritten. Schritt 1: Konzeptionelle Vorüberlegung. Schritt 2: Datenerfassung und -bewertung. Zusammenführung von Datenbeständen zur Sedimentologie, Biologie und sonstigen Nutzungen aus vorhandenen Informationssystemen, einschließlich Betroffenheits- und Lückenanalyse sowie eine Bedarfsabschätzung. Schritt 3: Konzeptentwicklung. Erstellung eines nachhaltigen Nutzungskonzeptes für eine nachhaltige und schonende Nutzung von marinen Sedimenten für den Küstenschutz Niedersachsen: begonnen (Schritt 1) Schleswig-Holstein: abgeschlossen (Schritte 1-3)
Zeitliche Planung und Durchführung 1. Anpassung der gesetzlichen Regelungen: Im Bereich des Meeresnaturschutzes wurde durch die Änderung von § 57 BNatSchG die Ermächtigung zum Erlass von Schutzgebietsverordnungen erweitert. Dies stellt die Grundlage für die Aufnahme von für das Ökosystem wertbestimmenden Arten und Biotoptypen in AWZ-Schutzgebietsverordnungen dar. 2. Prüfung Arten und Biotoptypen 3. Aufnahme von Arten und Biotoptypen in die Schutzgebietsregelungen Stand der Umsetzung: Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2) Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2) Hinweis: Diese MSRL-Maßnahme ist bereits in den Nationalparken der Küstengewässer in Nord- und Ostsee umgesetzt. Eine Umsetzung in anderen Schutzgebieten und in der AWZ steht noch aus.
Zur Umsetzung der Maßnahme gibt es aktuell verschiedene Einzelaktivitäten bei den Ländern. U.a. wurde von der NPV Niedersachsen eine Publikation zur Schulung von Natur- und Landschaftsführern erarbeitet sowie die Erstellung eines Buchs für Kinder und Jugendliche zur nachhaltigen Fischerei unterstützt. Weiterhin wurden in den Nationalpark-Häusern Greetsiel und Fedderwardersiel mit dem Schwerpunktthema Fischerei die Ausstellungen erneuert. In Schleswig-Holstein wurde die neue Dachmarke WIR Fischen.SH entwickelt, die auch der Verbreitung von Informationen zur nachhaltigen Fischerei dienen soll. Weiterhin bestehen Bildungs- und Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit sowie für Schulkassen im Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum im Rahmen einer Ausstellungseinheit über Krabbenfischerei (Fokus auf MSC global und regional im Wattenmeer). Die Umsetzung weiterer Aktivitäten hat begonnen; ihr Abschluss ist zwischen 2019 und 2023 geplant.
Die Maßnahme hat vier Komponenten: Komponente A: Fischereimanagementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der AWZ von Nord- und Ostsee. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente A: Schritt 1. Entwicklung eines gemeinsamen Empfehlungsentwurfs einschließlich nationaler Konsultationen Schritt 2. Einbringung und Verhandlung der gemeinsamen Empfehlung im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit nach Art. 11 und 18 der GFP-Verordnung Schritt 3. Annahme der gemeinsamen Empfehlung und Vorlage an die EU-Kommission Nordsee: Umsetzung begonnen (Schritt 3) Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 1) Komponente B: Prüfung der Einrichtung von Fischerei- und Aquakulturausschlussgebieten in den Offshore-Windparks. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente B: Schritt 1. Prüfung, ob und wo ein Fischerei- oder Aquakulturausschluss einen Beitrag für die Umsetzung der Umweltziele zum Erhalt der Biodiversität leisten kann. Schritt 2. Umsetzung/Anwendung der Maßnahmen, wo sinnvoll und anwendbar Nordsee: Umsetzung nicht begonnen Ostsee: Umsetzung nicht begonnen Komponente C: Gemeinsame Fischereipolitik. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente C: Nordsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen) Ostsee: Umsetzung abgeschlossen (Mehrjahresplan und Rückwurfpläne) bzw. teilweise begonnen (zusätzliche Kontrollmaß-nahmen zur Durchsetzung des Rückwurfverbots, Überwachung und Kontrolle der Fischereimanagementmaßnahmen) Komponente D: Förderung der Entwicklung und Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten. Zeitliche Planung der Durchführung der Komponente D: Schritt 1. Förderung der Entwicklung und Verwendung von alternativen / modifizierten und wirtschaftlich tragfähigen Fangtechniken, um Beifänge u.a. von Schweinswalen und Seevögeln zu reduzieren, und die Möglichkeiten nutzen, die Fischerei bei der Umstellung auf diese Techniken zu unterstützen. Schritt 2. UFOPLAN Dachvorhaben: Erprobung, Einsatz und ggf. Weiterentwicklung alternativer, ökosystemgerechter und wirtschaftlich tragfähiger Fanggeräte zur Reduzierung negativer Auswirkungen der kommerziellen Fischerei auf das marine Ökosystem. Schritt 3. Verwendung von ökosystemgerechten und zukunftsfähigen Fanggeräten. Nordsee: Umsetzung begonnen Ostsee: Umsetzung begonnen (Schritt 2)
Diese Maßnahme beinhaltet drei Teilmaßnahmen. Teilmaßnahme 1 (Angepasste Sedimenttechnologie – Ziel: Minimierung der Umweltauswirkungen und Beschleunigung der Wiederbesiedlung) wurde bereits umgesetzt. Mit der Umsetzung der Teilmaßnahmen 2 (Lagerstätten-Nutzungskonzept) und 3 (Sediment-Managementkonzept) wurde begonnen.