Member State report / Art9 / 2012 / D4 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D4 Food webs/D1 Ecosystems |
Member State | Germany |
Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | ANSDE_MSFD9GES_20121015.xml |
GES component |
D4
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1.7 Ecosystem structure |
1.7 Ecosystem structure |
1.7.1 Composition ecosystem |
1.7.1 Composition ecosystem |
4.1 Productivity (production per unit biomass) of key species or trophic groups |
4.1.1 Productivity of key predators |
4.2 Proportion of selected species at the top of food webs |
4.2.1 Large fish by weight |
4.3 Abundance/distribution of key trophic groups/species |
4.3.1 Abundance trends of selected groups/species |
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Method used |
DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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Marine reporting units |
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Feature |
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Criterion/indicator |
D4 |
1.7 |
1.7 |
1.7.1 |
1.7.1 |
4.1 |
4.1.1 |
4.2 |
4.2.1 |
4.3 |
4.3.1 |
GES description |
Ein guter Umweltzustand für D4 ist nur messbar mit Indikatoren, die genau auf D4 zugeschnitten sind und noch entwickelt werden müssen. Die für D4 bestehenden Beschreibungen können zusammen mit den unter D1 (Biologische Vielfalt) dargestellten für die Definition des guten Zustands des marinen Nahrungsnetzes nach MSRL herangezogen werden. Eine Voraussetzung für den guten Umweltzustand für D4 ist somit, dass mindestens:... sich die Küstengewässer entsprechend der WRRL in einem guten ökologischen Zustand und der gesamte Küstenmeerbereich in einem guten chemischen Zustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I (LRT 11xx) der FFH-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich der Nordsee relevanten Arten der Vogelschutz-Richtlinie in einem günstigen Erhaltungszustand befinden.... sich die im Wattenmeerplan aufgeführten Arten, Artengruppen und Lebensräume im Wattenmeer in einem guten Zustand befinden.... die Ziele von einzelnen arten- oder artengruppenspezifischen Konventionen (z.B. ASCOBANS, Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer) erreicht sind.... die von OSPAR definierten Ecological Quality Objectives (EcoQO) erreicht sind.Die Belastungen und Auswirkungen, die im reporting sheet (s. Liste physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures) vorgegeben sind, werden so verstanden, dass diese auf den GES des Deskriptors wirken. Die Liste wurde entsprechend ausgefüllt.
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Threshold values |
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Threshold value unit |
Not yet defined. S. Field on development status
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Proportion of area to achieve threshold value |
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Reference point type |
NotReported |
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Baseline |
Not yet defined. S. Field on development status
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Assessment method |
Not yet fully defined. See field for development status
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Development status |
Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Für die Definition des guten Zustands der Nahrungsnetze der deutschen Nordsee gibt es derzeit keine bestehenden Beschreibungen aus EU Richtlinien oder internationalen Abkommen die zur Umsetzung der MSRL herangezogen werden können. Der gute Zustand des Nahrungsnetzes kann jedoch, mit Fokus auf entsprechend repräsentative Artengruppen, aus den Komponenten der biologischen Vielfalt abgeleitet werden. Für einige biologische Merkmale nach MSRL (Anhang III Tabelle 1) existieren bereits Bewertungsansätze mit entsprechenden Indikatoren zur Beschreibung ihres guten Zustands (Verfahren der WRRL, FFH-RL, OSPAR, TWSC). In Bezug auf die Anforderungen der MSRL muss der Anpassungs- und Entwicklungsbedarf, insbesondere auf die regionale Abdeckung der gesamten Nordsee, noch weiter geprüft werden.Anlage 4 [des GES Berichtes Nordsee] ordnet die bestehenden GES-Definitionen den durch den KOM-Beschluss vorgegebenen Kriterien und Indikatoren des Deskriptors 4 zu. Im weiteren Verlauf der Definition des guten Zustands des Nahrungsnetzes in der deutschen Nordsee müssen die noch bestehenden Lücken genauer analysiert und weiter bearbeitet werden. Für einen Teil der Komponenten des marinen Nahrungsnetzes bestehen Definitionen ihres guten Umweltzustands und Bewertungsverfahren. Wissenschaftlich valide Definitionen des guten Umweltzustands für den gesamten Deskriptor oder Bewertungsverfahren für die Interaktionen der Nahrungsnetzkomponenten sind jedoch weder national noch international verfügbar. Daher kann auch eine integrative Bewertung der trophischen Interaktionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durchgeführt werden.
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