Member State report / Art9 / 2012 / D5 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D5 Eutrophication |
Member State | Germany |
Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | ANSDE_MSFD9GES_20121015.xml |
GES component |
D5
|
5.1 Nutrients level |
5.1.1 Nutrient concentration |
5.1.2 Nutrient ratios (silica, nitrogen and phosphorus) |
5.2.1 Chlorophyll concentration |
5.2.2 Water transparency |
5.2.3 Abundance of macroalgae |
5.2.4 Shift in floristic species composition |
5.3.1 Abundance of seaweeds and seagrasses |
5.3.2 Dissolved oxygen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Method used |
DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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Marine reporting units |
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Feature |
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Criterion/indicator |
D5 |
5.1 |
5.1.1 |
5.1.2 |
5.2.1 |
5.2.2 |
5.2.3 |
5.2.4 |
5.3.1 |
5.3.2 |
GES description |
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Eutrophierung" ist erreicht, wenn der "gute ökologische Zustand" gemäß WRRL erreicht ist und wenn gemäß der integriertenEutrophierungsbewertung OSPAR-COMP der Status eines "Nicht-Problemgebiets" erreicht ist. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist allerdings noch erforderlich.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die MeeresregionNordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regionaleinvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet.Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet.
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: siehe OSPAR Common Procedure COMP (in/nach Revision)
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision)
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Zusammensetzung und Abundanz der Phytoplankton-Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen. Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision)
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WRRL zieht Sichttiefe nur als Begleitparameter heran: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit desÖkosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. DieNährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen dieFunktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenenWerte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: nur Begleitparameter s. Common Procedure (in/nach Revision)
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die beiAbwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden. Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Störungsanzeichen."Relevante Makrophytenbestände existieren nur im WRRL-Gebiet < 1 Seemeile von der Basislinie, so dass der Indikator >1 Seemeile nicht angewendet wird.
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Zusammensetzung und Abundanz der Phytoplankton-Taxa zeigen geringfügige Störungsanzeichen. Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision)
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Abwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden. Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Störungsanzeichen.">1 Seemeile Indikator nicht relevant
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WRRL: Normative Definition gemäß RL 2000/60/EG: "Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehennicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind."OSPAR: siehe Common Procedure COMP (in/nach Revision)
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Threshold values |
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Threshold value unit |
S. Indikatorebene
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µmol/l, mg/l
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Dimensionsloses Verhältnis
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µg/l
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Meter
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Prozent Bedeckung der Wattfläche
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Zellzahl pro Liter
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Fläche (km2), Bewuchsdichte (%), Arten
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Saturation% or mg/l
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Proportion of area to achieve threshold value |
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Reference point type |
NotReported |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
TargetReferencePoint |
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Baseline |
S. Indikatorebene
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL zieht Nährstoffkonzentrationen nur als Begleitparameter heran; Referenzbedingungen (natürliche Hintergrundkonzentrationen) siehe OberflächengGewässer-Verordnung>1Seemeile von der Basislinie: Unter OSPAR COMP sind gebietsspezifische Orientierungswerte für die Nährstoffkonzentrationen definiert als natürliche Hintergrundkonzentrationen plus einer 50prozentigen akzeptablen Abweichung von diesen Hintergrundkonzentrationen (siehe OSPAR COMP in/nach Revision)
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Gemäß OSPAR COMP (in/nach Revision) basiert der Orientierungswert für das N/P-Verhältnis auf einer 50prozentigen Abweichung vom natürlichen Redfield-Verhältnis.
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Eine Anpassung der Bewertungssysteme wird angestrebt. Solange dies nicht erreicht ist, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet:Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL siehe Carlette & Heiskanen 2009: "Water Framework Directive Intercalibration Technical Report: Part 3: Coastal and Transitional Waters">1 Seemeile von der Basislinie: unter OSPAR COMP wurden Orientierungswerte auf der Basis natürlicher Hintergrundkonzentrationen plus einer akzeptablen Abweichung von diesen Hintergrundkonzentrationen von 50% abgeleitet
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Natürliche Hintergrundkonzentrationen für die Sichttiefe unter OSPAR COMP wurden über Korrelationen mit natürlichen Hintergrundkonzentrationen für TN ermittelt. Die Orientierungswerte ergeben sich aus einer akzeptablen Abweichung von diesen Hintergrundkonzentrationen von 50%
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL siehe Carletti & Heiskanen 2009: "Water Framework Directive Intercalibration Technical Report: Part 3: Coastal and Transitional Waters">1 Seemeile von der Basislinie: Indikator nicht relevant
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL siehe Carletti & Heiskanen 2009: "Water Framework Directive Intercalibration Technical Report: Part 3: Coastal and Transitional Waters">1 Seemeile von der Basislinie: die bei OSPAR COMP zugrunde gelegten Schwellenwerte für die Zellzahlen beruhen auf Schätzwerten und sind nicht wissenschaftlich fundiert
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL siehe Carletti & Heiskanen 2009: "Water Framework Directive Intercalibration Technical Report: Part 3: Coastal and Transitional Waters">1 Seemeile von der Basislinie: Indikator nicht relevant
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL zieht Sauerstoff nur als Begleitparameter heran; >1 Seemeile siehe OSPAR COMP; als Referenzbedingung wird 100% Sättigung zugrunde gelegt
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Assessment method |
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Eutrophierung" ist erreicht, wenn der "gute ökologische Zustand" gemäß WRRL erreicht ist und wenn gemäß der integrierten Eutrophierungsbewertung OSPAR-COMP der Status eines "Nicht-Problemgebiets" erreicht ist. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist allerdings noch erforderlich.OSPAR nutzt zur Festlegung des Eutrophierungszustands die "Common Procedure" (COMP, OSPAR, 2005). COMP beruht auf einem Ursache-Wirkungs-basierten Ansatz, der 4 Kategorien von Indikatoren betrachtet. Diese sind im Folgenden: Kategorie I = Grad der Anreicherung mit Nährstoffen (verursachende Faktoren: Nährstoffeinträge & Nährstoffkonzentrationen); Kategorie II = direkte Effekte der Nährstoffanreicherung; Kategorie III = indirekte Effekte der Nährstoffanreicherung und Kategorie IV = sonstigemögliche Effekte der Nährstoffanreicherung. Damit umfasst COMP sowohl Indikatoren zur Belastung wie auch Indikatoren zum Zustand. Sowohl innerhalb der einzelnen Kategorien als auch zwischen den Kategorien kommt im Allgemeinen das "One-out-all out"-Prinzip bei der Bewertung zur Anwendung. Grundsätzlich deckt COMP alle im KOM-Beschluss geforderten Indikatoren ab, diese erhalten aber durch spezifische Aggregationsregeln eine unterschiedliche Wichtung. OSPAR hat empfohlen, die COMP als Grundlage für die Bewertung gemäß MSRL zu nutzen, da alle wesentlichen Parameter der Kommissionsentscheidung bereits in COMP enthalten sind (OSPAR, 2011). Bis Ende 2012 sollen in einer Revision des COMP-Verfahrens u.a. folgende Aspekte diskutiert und ggf. in COMP integriert werden: Überarbeitung der Unterteilung der Bewertungseinheiten, Entwicklung eines Verfahrens zu Bewertung der Konfidenz der Parameter, Erfassung zeitlicher Trends, Aufnahme zusätzlicher Parameter, Revision der Orientierungswerte.Die WRRL bewertet Eutrophierung nicht direkt, sondern erfasst ihre Auswirkungen über die biologischen und die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten. Dabei kommt Letzteren eine unterstützende Bedeutung bei der Bewertung des ökologischen Zustands zu. Für einen Überblick über die normativen Definitionen des guten ökologischen Zustands für die Qualitätselemente Phytoplankton, Makrophyten, Großalgen und Angiospermen und benthische wirbellose Fauna, die für Deskriptor D5 relevant sind, siehe RL 2000/60/EG.
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Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den OSPAR-Orientierungswerten. Unter der WRRL werden Nährstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen.
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Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den OSPAR-Orientierungswerten. Unter der WRRL werden Nährstoffverhältnisse nicht bewertet.
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Eine Anpassung der Bewertungssysteme wird angestrebt. Solange dies nicht erreicht ist, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den WRRL bzw. OSPAR-Schwellen bzw. Orientierungswerten
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Sowohl unter der WRRL als auch unter OSPAR COMP wird die Sichttiefe nicht bewertet sondern nur als Begleitparameter herangezogen
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Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den WRRL-Schwellenwerten
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Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den WRRL und OSPAR-Schwellenwerten
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Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den WRRL-Schwellenwerten
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Auf der Indikatorebene Vergleich der Messwerte mit den OSPAR-Orientierungswerten. Unter der WRRL werden Sauerstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen.
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Development status |
Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Die Indikatoren, die unter der WRRL und unter OSPAR COMP verwendet werden, sind bereits operationell (2012). Dabei ist jedoch ein weiterer Abgleich insbesondere der Bewertungsverfahren und -ergebnisse der WRRL und von OSPAR COMP für die MSRL noch erforderlich.Bestehende Lücken können nur sukzessive bis zum Beginn des zweiten Berichtszyklus in 2018 gefüllt werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Unter OSPAR COMP ist der Indikator bereits operationell. Unter der WRRL werden Nährstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen. Ein weiterer Abgleich der Vorgehensweise unter der WRRL / OSPAR für die MSRL ist noch erforderlich.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Meeresregion Nordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regional einvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Unter OSPAR COMP ist der Indikator bereits operational. Unter der WRRL wird das Nährstoffverhältnis gegenwärtig nicht betrachtet, so dass eine Ausdehnung des Indikators auf die 1 Seemeilen-Zone diskutiert werden muss.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Meeresregion Nordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regional einvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Der Indikator ist unter der WRRL und unter OSPAR COMP bereits operational, jedoch steht eine Harmonisierung der Schwellenwerte für den guten Zustand noch aus. Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Meeresregion Nordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regional einvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL zieht Sauerstoff nur als Begleitparameter heran;>1 Seemeile siehe OSPAR COMP (in/nach Revision)Eine nationale Diskussion zur Anwendung des Indikators unter der MSRL steht noch aus.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Meeresregion Nordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regional einvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher erforderlich.
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Fully operational (2012).Der Indikator wird bereits innerhalb der 1 Seemeilen-Zone angewendet. Es besteht kein weiterer Entwicklungsbedarf.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Der Indikator ist unter der WRRL und unter OSPAR COMP bereits operational, jedoch steht eine Harmonisierung der Schwellenwerte für den guten Zustand noch aus. Darüber hinaus gibt es hinsichtlich der OSPAR-Schwellenwerte für verschiedene Artengruppen noch Forschungsbedarf.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Meeresregion Nordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regional einvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher erforderlich.
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Fully operational (2012)Der Indikator wird bereits innerhalb der 1 Seemeilen-Zone angewendet. Es besteht kein weiterer Entwicklungsbedarf.Relevante Seegrasbestände existieren nur im WRRL-Gebiet < 1 Seemeile von der Basislinie, so dass der Indikator >1 Seemeile nicht angewendet wird
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Unter OSPAR COMP ist der Indikator bereits operationell, jedoch sind die festgelegten gebietsspezifischen Schwellenwerte überarbeitungsbedürftig. Unter der WRRL werden Sauerstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen. Ein weiterer Abgleich der Vorgehensweise unter OSPAR / WRRL für die MSRL ist noch erforderlich.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Meeresregion Nordostatlantik das OSPAR-Eutrophierungsbewertungsverfahren COMP ("Common Procedure") zukünftig genutzt werden. Das COMP-Bewertungsverfahren befindet sich gegenwärtig in Revision. Ziel der COMP-Revision sollte eine Weiterentwicklung des abgestimmten Vorgehens sein. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen OSPAR-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion nicht detaillierte Festlegungen mit regional einvernehmlich abgestimmten Klassengrenzen existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher erforderlich.
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