Member State report / Art9 / 2012 / D8 / Germany / NE Atlantic: Greater North Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D8 Contaminants |
Member State | Germany |
Region/subregion | NE Atlantic: Greater North Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | ANSDE_MSFD9GES_20121015.xml |
GES component |
D8
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8.1 Concentration of contaminants |
8.1.1 Concentration of contaminants |
8.2 Effects of contaminants |
8.2.1 Level of pollution effects |
8.2.2 Occurrence and impact of acute pollution |
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Method used |
DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_ANS: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Nordsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission 2010/477/EU vom 1. September 2010 über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern ("KOM-Beschluss") für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU). Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des EU KOM-Beschlusses (s.o.) ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus werden die regionalen Meeresschutzkonventionen (in der Nordsee ist das OSPAR-Übereinkommen relevant) und die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 ? s. GES-Bericht Nordsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 GES-Bericht Nordsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art.17). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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Marine reporting units |
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Feature |
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Criterion/indicator |
D8 |
8.1 |
8.1.1 |
8.2 |
8.2.1 |
8.2.2 |
GES description |
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN Tochterrichtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die Ecological Quality Ojectives und Umweltqualitätsziele des OSPAR JAMP/CEMP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Darüber hinaus müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere die Einhaltung weiterer abzuleitender Umweltqualitätsnormen/Umweltqualitätsziele für Sedimente und Biota und die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte.Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und OSPAR genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt OSPAR die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und OSPAR (EACs).
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Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN Tochterrichtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die Ecological Quality Ojectives und Umweltqualitätsziele des OSPAR JAMP/CEMP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Bei der Erfassung und Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Meer ist zu beachten, dass diese in der für die jeweiligen Stoffe relevanten Umweltmatrix erfolgen sollen. Dies trifft z.B. für Schadstoffe zu, die in der Wasserphase aufgrund ihrer geringen Wasserlöslichkeit nicht nachweisbar oder deren Umweltqualitätsziele aufgrund nicht ausreichender Bestimmungsgrenzen nicht überprüfbar sind. Daher sollten Stoffe, die zur Anreicherung neigen, auch in Sedimenten und / oder Biota gemessen werden. Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und OSPAR genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt OSPAR die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und OSPAR (EACs).
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Es müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere auch die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte. Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus den nach OSPAR JAMP/ CEMP und ICES den Empfehlungen ermittelten biolgoischen Effekte.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und OSPAR genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt OSPAR die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und OSPAR (EACs).Idealerweise sollten das chemische Monitoring und ein biologisches Effektmonitoring in integrierter Weise durchgeführt werden. Das Design des Programms, die Auswahl der Indikatoren sowie die anzuwendenden Bewertungsverfahren und -kriterien für biologische Effekte sollten auf den Empfehlungen von OSPAR und ICES basieren.
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Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, dem OSPAR EcoQO zur Verölungsrate von Seevögeln und nach OSPAR JAMP/CEMP und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.
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Threshold values |
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Threshold value unit |
S. Indikatorebene
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Für bestehende, für die MSRL zu überprüfende Werte, siehe- Oberflächengewässer-Verordnung- Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG- EQS Richtlinie 2008/105/EG- OSPAR agreement 2009-2 on CEMP assessment criteria- TMAP Wattenmeer
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Proportion of area to achieve threshold value |
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Reference point type |
NotReported |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
NotReported |
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Baseline |
S. Indikatorebene
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Derzeit bestehende Bewertungssysteme nutzen Hintergrundwerte und Referenzwerte als Bezugsgröße für Schwellenwerte.
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Derzeit bestehende Bewertungssysteme nutzen Hintergrundwerte und Referenzwerte als Bezugsgröße für Bewertungskriterien.
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Assessment method |
Bestehende Bewertungssysteme betrachten Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt und biologische Effekte. Gegenwärtig kann jedoch weder der WRRL noch der OSPAR-Ansatz 1:1 für die MSRL übernommen werden und es bleibt zu prüfen, wie die Ansätze sinnvoll kombiniert werden können, um den Anforderungen der MSRL gerecht zu werden.In Anlehnung an die WRRL wird für den Indikator 8.1.1 des KOM Beschlusses (Schadstoffkonzentrationen) folgendes Vorgehengewählt: a. Für die prioritären Schadstoffe: Die Liste der prioritären Substanzen und bestimmter anderer Schadstoffe mit ihren Umweltqualitätsnormen kann auch für die MSRL verwendet werden. Es bleibt zu prüfen, ob die für Übergangs- und Küstengewässwer definierten UQNs auch für die Meeresgewässer >12 Seemeilen angewendet werden können.b. Für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe: Die für die 1 Seemeilen-Zone verwendeten UQNs sollen für Meeresgebiete seewärts der 1 Seemeile basierend auf der UQN-Richtlinie angepasst werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der OGewV die für den Binnenlandbereich abgeleiteten UQNs als Kriterien für den guten Umweltzustand in Übergangs- und Küstengewässern übernommen wurden. Diese sind für die Anwendung unter der MSRL unter Berücksichtigung des Leitfadens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Stoffprüfung (Guidance on information requirements and chemical safety assessment, Chapter 10.3.2: Marine compartment, Mai 2008) weiterzuentwickeln. Um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen, müssen darüber hinaus für diejenigen prioritären und flussgebietsspezifischen Schadstoffe, die in der Wasserphase nicht nachweisbar sind, neue UQNs für Sedimente und Biota basierend auf der UQN-Richtlinie und der überarbeiteten Fassung der Guidelines zur Herleitung der Qualitätsziele abgeleitet werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die ökotoxikologischen Grenzwerte (EACs) und die Ecological Quality Objectives (EcoQOs) von OSPAR für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.
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In Anlehnung an die WRRL wird für den Indikator 8.1.1 des KOM Beschlusses (Schadstoffkonzentrationen) folgendes Vorgehen gewählt: a. Für die prioritären Schadstoffe: Die Liste der prioritären Substanzen und bestimmter anderer Schadstoffe mit ihren Umweltqualitätsnormen kann auch für die MSRL verwendet werden. Es bleibt zu prüfen, ob die für Übergangs- und Küstengewässwer definierten UQNs auch für die Meeresgewässer >12 Seemeilen angewendet werden können.b. Für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe: Die für die 1 Seemeilen-Zone verwendeten UQNs sollen für Meeresgebiete seewärts der 1 Seemeile basierend auf der UQN-Richtlinie angepasst werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der OGewV die für den Binnenlandbereich abgeleiteten UQNs als Kriterien für den guten Umweltzustand in Übergangs- und Küstengewässern übernommen wurden. Diese sind für die Anwendung unter der MSRL unter Berücksichtigung des Leitfadens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Stoffprüfung (Guidance on information requirements and chemical safety assessment, Chapter 10.3.2: Marine compartment, Mai 2008) weiterzuentwickeln. Um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen, müssen darüber hinaus für diejenigen prioritären und flussgebietsspezifischen Schadstoffe, die in der Wasserphase nicht nachweisbar sind, neue UQNs für Sedimente und Biota basierend auf der UQN-Richtlinie und der überarbeiteten Fassung der Guidelines zur Herleitung der Qualitätsziele abgeleitet werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die ökotoxikologischen Grenzwerte (EACs) und die Ecological Quality Objectives (EcoQOs) von OSPAR für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.
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Es ist zu prüfen, inwieweit die ökotoxikologischen Grenzwerte (EACs) und die Ecological Quality Objectives (EcoQOs) von OSPAR für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können. OSPAR hat drei Ecological Quality Objectives (EcoQO) mit Bezug zu Schadstoffen und Öl: Imposex bei Gastropoden, Quecksilber und Organochlorverbindungen in Vogeleiern, und Verölungsrate tot aufgefundener Seevögel (OSPAR, 2010a). Des Weiteren hat OSPAR in Zusammenarbeit mit ICES Konzepte und Strategien für eine integrierte Überwachung und Bewertung (einschließlich Bewertungskriterien) von Schadstoffen und ihren biologischen Effekten in Meeresökosystemen erarbeitet.
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Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, dem OSPAR EcoQO zur Verölungsrate von Seevögeln und nach OSPAR JAMP/CEMP und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.
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Development status |
Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Einige Parameter/Indikatoren sind bereits operationell (2012), z.B. jene zur Bewertung von Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt, die in OGewVO, WFD, TMAP und OSPAR niedergelegt sind. Die Anwendbarkeit dieser Parameter/Indikatoren im Rahmen der MSRL ist noch zu prüfen und Lücken sind noch zu füllen. Gegenwärtig kann weder der WRRL noch der OSPAR-Ansatz 1:1 für die MSRL übernommen werden und es bleibt zu prüfen, wie die Ansätze sinnvoll kombiniert werden können, um den Anforderungen der MSRL gerecht zu werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Einige Parameter sind bereits operationell (2012), z.B. wie die, die in OGewVO, WFD, TMAP und OSPAR niedergelegt sind.Es ist zu prüfen, inwieweit die ökotoxikologischen Grenzwerte (EACs) und die Ecological Quality Objectives (EcoQOs) von OSPAR für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.Um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen, müssen darüber hinaus für diejenigen prioritären und flussgebietsspezifischen Schadstoffe, die in der Wasserphase nicht nachweisbar sind, neue UQNs für Sedimente und Biota basierend auf der UQN-Richtlinie und der überarbeiteten Fassung der Guidelines zur Herleitung der Qualitätsziele abgeleitet werden.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Bestehende Lücken können nur sukzessive bis zum Beginn des zweiten Berichtzyklus in 2018 gefüllt werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Bestehende Lücken können nur sukzessive bis zum Beginn des zweiten Berichtzyklus in 2018 gefüllt werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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