Member State report / Art10 / 2012 / D11 / Germany / Baltic Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 10 Environmental targets (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D11 Energy, incl. underwater noise |
Member State | Germany |
Region/subregion | Baltic Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | BALDE_MSFD10TI_20121015.xml |
DE_BAL
Feature [Target or Indicator code] |
D11 |
11.1 |
11.2 |
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GES descriptor, criterion or indicator [GEScomponent] |
D11
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D11C1
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D11C2
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MarineUnitID |
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Method used |
The Approach matches Approach 2 as specified in the Common Understanding document, Annex 3. It consists of a qualitative and/or quantitative description of environmental thresholds/limits of GES (Art. 9 MSFD) underpinned by detailed quantitative pressure and impact targets (Art. 10 MSFD).The environmental target is defined as a broad qualitative statement which is underpinned by a set of qualitative and quantitative operational targets and associated indicators, taking account of Table 2 of Annex III to the MSFD. They mainly link to pressures as the main tool to help improving environmental quality, i.e. reducing the distance between current and desired status.Für den von Deutschland gewählten Ansatz belastungs- und maßnahmenorientierte Umweltziele zu formulieren, gibt das Reporting Sheet zum Teil keine adäquaten Berichtsfelder oder Kategorien vor. So wurden die Ziele Hilfsweise als 'Interim Target' bezeichnet, da in dem obligatorischen Auswahlfeld keine entsprechende Kategorie zur Verfügung stand. Überdies konnten für die national festgelegten Umweltziele und ihre zugehörigen Indikatoren nicht alle Abfragen des EU Web-Formulars beantwortet werden, da diese in der abgefragten Form nicht im Rahmen des deutschen Ansatzes erarbeitet wurden. Gemäß diesem Ansatz dienen die Umweltziele als eine allgemeine und übergeordnete Richtschnur zur Erreichung des guten Umweltzustands in der deutschen Ostsee bis 2020. Sie bilden einen Rahmen, der durch die jeweils spezifischen operativen Ziele ausgefüllt und durch zugehörige Indikatoren weiter spezifiziert wird. Umfangreiche Ausführungen zu den Umweltzielen sowie den jeweils spezifischen operativen Zielen und zugehörige Indikatoren, deren Übermittlung im Rahmen der Reporting Sheets nicht möglich war, liegen wie am 17. Juli von Deutschland mitgeteilt als Textdokumente unter http://www.meeresschutz.info/index.php/stellungnahme.html vor.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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The Approach matches Approach 2 as specified in the Common Understanding document, Annex 3. It consists of a qualitative and/or quantitative description of environmental thresholds/limits of GES (Art. 9 MSFD) underpinned by detailed quantitative pressure and impact targets (Art. 10 MSFD).The environmental target is defined as a broad qualitative statement which is underpinned by a set of qualitative and quantitative operational targets and associated indicators, taking account of Table 2 of Annex III to the MSFD. They mainly link to pressures as the main tool to help improving environmental quality, i.e. reducing the distance between current and desired status.Für den von Deutschland gewählten Ansatz belastungs- und maßnahmenorientierte Umweltziele zu formulieren, gibt das Reporting Sheet zum Teil keine adäquaten Berichtsfelder oder Kategorien vor. So wurden die Ziele Hilfsweise als 'Interim Target' bezeichnet, da in dem obligatorischen Auswahlfeld keine entsprechende Kategorie zur Verfügung stand. Überdies konnten für die national festgelegten Umweltziele und ihre zugehörigen Indikatoren nicht alle Abfragen des EU Web-Formulars beantwortet werden, da diese in der abgefragten Form nicht im Rahmen des deutschen Ansatzes erarbeitet wurden. Gemäß diesem Ansatz dienen die Umweltziele als eine allgemeine und übergeordnete Richtschnur zur Erreichung des guten Umweltzustands in der deutschen Ostsee bis 2020. Sie bilden einen Rahmen, der durch die jeweils spezifischen operativen Ziele ausgefüllt und durch zugehörige Indikatoren weiter spezifiziert wird. Umfangreiche Ausführungen zu den Umweltzielen sowie den jeweils spezifischen operativen Zielen und zugehörige Indikatoren, deren Übermittlung im Rahmen der Reporting Sheets nicht möglich war, liegen wie am 17. Juli von Deutschland mitgeteilt als Textdokumente unter http://www.meeresschutz.info/index.php/stellungnahme.html vor.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Description [Targets] |
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Threshold value [TargetValue] |
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Reference point type |
NotReported |
NotReported |
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Baseline |
Not applicable. Shall be defined at the level of the operational objectives and their indicators.
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Not applicable. Shall be defined at the level of the operational objectives and their indicators.
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Proportion |
NotReported |
NotReported |
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Assessment method |
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Development status |
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Type of target/indicator |
Operational |
Operational |
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Timescale |
2020-12 |
2020-12 |
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Interim or GES target |
Interim |
Interim |
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Compatibility with existing targets/indicators |
Im Übereinkommen über die Biologische Vielfalt wird 'biologische Vielfalt' definiert als 'Variabilität lebender Organismen jeglicher Herkunft (...); dies umfasst die Vielfalt innerhalb einzelner Arten, zwischen verschiedenen Arten und von Ökosystemen'. Im Ostsee-Aktionsplan wird der günstige Erhaltungszustand der Biodiversität als Ziel gesetzt.Unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes werden operative Ziele für den Schutz mariner Arten und Lebensräume im Meer festgelegt. Sie sollen insbesondere die bereits bestehenden europarechtlichen Erhaltungsziele der FFH-RL, die Ziele der VRL, die Umweltziele der WRRL sowie die EcoQOs des Helsinki-Übereinkommens inhaltlich und räumlich komplettieren.In Bezug auf Schutzgebiete hat Deutschland mit der Nominierung von über ca. 50% der Küsten- und Meeresgewässer der Ostsee als Meeresschutzgebiete bereits einen europaweit anerkannten Grundstein gelegt. Die Umsetzung der operativen Ziele zur Entwicklung eines kohärenten und gut verwalteten Meeresschutzgebietsnetzwerkes in der deutschen Ostsee, befindet sich in Deutschland seit dem Abschluss der Meldung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerkes in einem kontinuierlichen Aufbauprozess, der sich nach den Zeitvorgaben der FFH- und VRL richtet.Als Grundlage für die Erreichung der operativen Ziele, müssen die Schutzgebiete entsprechend den Managementplänen und naturschutzfachlichen Einschätzungen gut verwaltet sein. Die naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebiete sind von der Raumordnung in geeigneter Weise zu sichern. Von den Küstenbundesländern wurden dazu bereits FFH- und Vogelschutzgebiete im Küstenmeer raumplanerisch gesichert, was auch für die übrigen Meeresschutzgebiete angestrebt werden sollte. Nach § 1, Abs.1, Satz 2 ROG sind die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte zu lösen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes zu treffen.Das Ziel der Ausweisung und dem Management von Rückzugs- und Ruheräumen geht einher mit der Ausweisung von PSSA und von 'areas to be avoided'. Während sich die gemeinsame Fischereipolitik noch in Überarbeitung befindet und entsprechende Regelungen noch nicht verankert wurden, bestehen 'areas to be avoided' für die Schifffahrt gemäß den Regeln der IMO.Die operativen Ziele stehen in Kohärenz zu den regionalen Umweltzielen, da sie größtenteils europaweit abgestimmte Ziele repräsentieren.
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Im Übereinkommen über die Biologische Vielfalt wird 'biologische Vielfalt' definiert als 'Variabilität lebender Organismen jeglicher Herkunft (...); dies umfasst die Vielfalt innerhalb einzelner Arten, zwischen verschiedenen Arten und von Ökosystemen'. Im Ostsee-Aktionsplan wird der günstige Erhaltungszustand der Biodiversität als Ziel gesetzt.Unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes werden operative Ziele für den Schutz mariner Arten und Lebensräume im Meer festgelegt. Sie sollen insbesondere die bereits bestehenden europarechtlichen Erhaltungsziele der FFH-RL, die Ziele der VRL, die Umweltziele der WRRL sowie die EcoQOs des Helsinki-Übereinkommens inhaltlich und räumlich komplettieren.In Bezug auf Schutzgebiete hat Deutschland mit der Nominierung von über ca. 50% der Küsten- und Meeresgewässer der Ostsee als Meeresschutzgebiete bereits einen europaweit anerkannten Grundstein gelegt. Die Umsetzung der operativen Ziele zur Entwicklung eines kohärenten und gut verwalteten Meeresschutzgebietsnetzwerkes in der deutschen Ostsee, befindet sich in Deutschland seit dem Abschluss der Meldung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerkes in einem kontinuierlichen Aufbauprozess, der sich nach den Zeitvorgaben der FFH- und VRL richtet.Als Grundlage für die Erreichung der operativen Ziele, müssen die Schutzgebiete entsprechend den Managementplänen und naturschutzfachlichen Einschätzungen gut verwaltet sein. Die naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebiete sind von der Raumordnung in geeigneter Weise zu sichern. Von den Küstenbundesländern wurden dazu bereits FFH- und Vogelschutzgebiete im Küstenmeer raumplanerisch gesichert, was auch für die übrigen Meeresschutzgebiete angestrebt werden sollte. Nach § 1, Abs.1, Satz 2 ROG sind die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte zu lösen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raumes zu treffen.Das Ziel der Ausweisung und dem Management von Rückzugs- und Ruheräumen geht einher mit der Ausweisung von PSSA und von 'areas to be avoided'. Während sich die gemeinsame Fischereipolitik noch in Überarbeitung befindet und entsprechende Regelungen noch nicht verankert wurden, bestehen 'areas to be avoided' für die Schifffahrt gemäß den Regeln der IMO.Die operativen Ziele stehen in Kohärenz zu den regionalen Umweltzielen, da sie größtenteils europaweit abgestimmte Ziele repräsentieren.
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Physical/chemical features |
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Predominant habitats |
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Functional group |
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Pressures |
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