Member State report / Art9 / 2012 / D3 / Germany / Baltic Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates)
Report due 2012-10-15
GES Descriptor D3 Commercial fish and shellfish
Member State Germany
Region/subregion Baltic Sea
Reported by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Report date 2012-10-15
Report access BALDE_MSFD9GES_20121015.xml
GES component
D3
3.1 Level of pressure of the fishing activity
3.1.1 Fishing mortality
3.1.2 Fish catch/biomass ratio
3.2 Reproductive capacity of the stock
3.2.1 Spawning stock biomass
3.2.2 Biomass indices
3.3 Population age and size distribution
3.3.1 Proportion of larger fish
3.3.2 Mean maximum length across all fish species found in research vessel
3.3.3 Fish length distribution
3.3.4 Fish size at sexual maturation
Method used
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
Marine reporting units
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
Feature
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
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  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
  • All fish
  • ExtractSpeciesAll
Criterion/indicator
D3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
GES description
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Zustand kommerzieller Fisch- und Schalentierbestände" ist erreicht, wenn für alle kommerziell befischten Fisch- und Schalentierpopulationen der Ostsee die fischereiliche Sterblichkeit nicht größer ist als der entsprechende Zielwert (Fmsy), die Laicherbiomasse (SSB) über BMSY-trigger liegt, und die Bestände befischter Arten eine Alters- und Größenstruktur aufweisen, in der alle Alters- und Größenklassen weiterhin und in Annäherung an natürliche Verhältnisse vertreten sind.Die bestehenden und auf die MSRL zu übertragenden Definitionen sind in Anlage 3 des GES Berichtes Ostsee den jeweiligen Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses zugeordnet.
Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn für alle kommerziell befischten Fischbestände, die in deutschen Ostseegebieten vorkommen, die fischereiliche Sterblichkeit (F) geringer ist als der entsprechende Referenzwert (FMSY). Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands ist der ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)Primärindikator zur Feststellung des Fischereidrucks ist die fischereiliche Sterblichkeit (F). Sie ist ein Maß für die fischereiliche Nutzung einer Population. FMSY ist der Zielwert für das Bestandsmanagement. Er soll eine nachhaltige Bewirtschaftung und Populationsentwicklung erlauben. Bei Einhaltung dieser Werte ist eine nachhaltige Bestandsentwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit gesichert.
Ein entsprechender F-Wert fehlt jedoch für einige kommerziell gefischte Arten z.B. aufgrund nicht verfügbarer analytischer Bestandsabschätzungen. Für diese Gruppe der kommerziell genutzten Arten (ohne Vorsorgereferenzwert & MSY für F) soll daher der Sekundärindikator Fang-Biomasse-Quotient, also das Verhältnis von Fangmenge zu Biomasse angewandt werden. Die für den sekundären Indikator fehlenden Referenzwerte werden derzeit entwickelt.
Der gute Umweltzustand ist dann erreicht, wenn die Laicherbiomasse über diesen Schwellenwert liegt (SSB > BMSY-trigger). Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands ist der ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)Primärindikator für die Reproduktionskapazität des Bestandes ist die Biomasse des Laicherbestands (Spawning Stock Biomass, SSB). Der ICES entwickelt auch für die Laicherbiomasse Vorsorgereferenzwerte, so dass bei den Beständen, die nicht nach dem MSY-Ansatz genutzt werden, ein guter Umweltzustand erreicht ist, wenn die Laicherbiomasse (Spawning Stock Biomass, SSB) größer als der Vorsorge-Referenzwert für die Laicherbiomasse (Bpa) ist. Bei den Beständen, die nach dem MSY-Ansatz bewirtschaftet werden, wird kein Referenzwert für SSB festgelegt. Dieser wird durch einen Schwellenwert (BMSY-trigger) ersetzt.
For those stocks that lack analytical stock assessments to determine the SSB, a biomass index is proposed as a secondary indicator. The reference values missing for the biomass index are currently being developed.
Primärindikatoren für die Bestandsstruktur sind der Anteil von Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95 % Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Sekundärindikator (bei fehlendem Primärindikator aufgrund unzureichender Datenlage) ist die durchschnittliche Größe bei Eintritt der Geschlechtsreife. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genauere Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.
Primärindikatoren für die Bestandsstruktur sind der Anteil von Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95 % Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Sekundärindikator (bei fehlendem Primärindikator aufgrund unzureichender Datenlage) ist die durchschnittliche Größe bei Eintritt der Geschlechtsreife. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genauere Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.
Primärindikatoren für die Bestandsstruktur sind der Anteil von Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95 % Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Sekundärindikator (bei fehlendem Primärindikator aufgrund unzureichender Datenlage) ist die durchschnittliche Größe bei Eintritt der Geschlechtsreife. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genauere Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.
Primärindikatoren für die Bestandsstruktur sind der Anteil von Fischen oberhalb der Durchschnittsgröße bei Eintritt der Geschlechtsreife, die durchschnittliche Höchstlänge aller auf Fischereiforschungsfahrten gefangenen Arten, sowie das 95 % Perzentil der bei Fischereiforschungsfahrten beobachteten Längenverteilung. Sekundärindikator (bei fehlendem Primärindikator aufgrund unzureichender Datenlage) ist die durchschnittliche Größe bei Eintritt der Geschlechtsreife. Ein guter Umweltzustand ist erreicht, wenn die Bestände eine breite Alters- und Größenstruktur aufweisen. Genauere Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet.
Threshold values
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = S. Indikatorenebene
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = F ≤ FMSY (s. ICES Advice, http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Schwellenwerte werden derzeit entwickelt
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Falls analytische Bestandsbewertung vorhanden und FMSY definiertist: SSB > BMSYFalls SSBMSY nicht vorhanden oder erstellbar, empfiehlt ICES: SSB > BMSY-trigger
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Schwellenwerte werden derzeit entwickelt
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Schwellenwerte werden derzeit entwickelt
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Schwellenwerte werden derzeit entwickelt
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Schwellenwerte werden derzeit entwickelt
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Schwellenwerte werden derzeit entwickelt
Threshold value unit
S. Indikatorenebene
s. ICES Advice, http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp
Thresholds are currently being developed
s. ICES Advice (http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp)
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Proportion of area to achieve threshold value
Reference point type
NotReported
LimitReferencePoint
NotReported
TargetReferencePoint
NotReported
NotReported
NotReported
NotReported
NotReported
Baseline
S. Indikatorenebene
None
Thresholds are currently being developed
None
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Thresholds are currently being developed
Assessment method
Da in der Ostsee fast alle kommerziell genutzten Bestände sich über die Meeresgebiete mehrerer Mitgliedstaaten erstrecken und auch das Fischereimanagement international durch die Gemeinsame Fischereipolitik der EU (GFP) geregelt ist, existiert für die Ostsee auch ein international etabliertes Konzept für die Bewertung und Nutzung dieser Fischbestände. Die vom ICES durchgeführten Bewertungen liefern als Ergebnisse Angaben zur Bestandsbiomasse (SSB) und der fischereiinduzierten Mortalität (fischereiliche Sterblichkeit F). Für beide Indikatoren hat der ICES Referenzwerte festgelegt. Bis 2015 stellt der ICES das bisherige Konzept des Vorsorgeansatzes (PA) auf den Ansatz des maximalen Dauerertrags (MSY) um. Das MSY Konzept sieht vor, dass die Bewirtschaftung lebender Meeresressourcen so erfolgt, dass der Ertrag (hier also die Fangmenge) langfristig so optimiert wird, dass die Bestände auf einem möglichst hohen Niveau genutzt werden können, ohne die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten und die Fortpflanzungsfähigkeit der Bestände zu gefährden. Während der Vorsorgeansatz einen "Sicherheitspuffer" für den Erhalt des Laicherbestands (Nachwuchsüberfischung) darstellt, strebt der MSY-Ansatz eine Nutzungsrate an, welche die Populationsgröße mit dem größten Nachwuchspotential sichert. Hierfür werden Zielreferenzwerte für die fischereiliche Sterblichkeit (Fmsy) basierend auf Biomassereferenzwerten (Bmsy-trigger) entwickelt. Bmsy-trigger stellt die untere Grenze des Schwankungsbereichs um Bmsy dar und dient als Auslöser ("trigger") für vorsorgendes Handeln, um die Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen zu halten.Neben Angaben zur Laicherbiomasse und der fischereilichen Sterblichkeit müssen Erhebungen über die Alters- und Größenstruktur eines Bestands erfolgen, um die Bestände sichern zu können. Diese Erhebungen erfolgen auf regionaler und internationaler Ebene über die Datenerhebungsprogramme der EU (DFC Verordnung 199/2008). Die erfassten Daten werden dann von ICES-Arbeitsgruppen für das Assessment der Bestände und die Abgabe von Empfehlungen für Fangmengen genutzt, und an die EU weitergegeben. Auf der Basis dieses etablierten Konzepts können für einen Großteil der kommerziell genutzten Fischarten Sollwerte für Indikatoren festgelegt und damit der gute Umweltzustand nach MSRL beschrieben werden.
Die vom ICES durchgeführten Bewertungen liefern als Ergebnisse Angaben zur Bestandsbiomasse (SSB) und der fischereiinduzierten Mortalität (fischereiliche Sterblichkeit F). Für beide Indikatoren hat der ICES Referenzwerte festgelegt. Bis 2015 stellt der ICES das bisherige Konzept des Vorsorgeansatzes (PA) auf den Ansatz des maximalen Dauerertrags (MSY) um. Das MSY Konzept sieht vor, dass die Bewirtschaftung lebender Meeresressourcen so erfolgt, dass der Ertrag (hier also die Fangmenge) langfristig so optimiert wird, dass die Bestände auf einem möglichst hohen Niveau genutzt werden können, ohne die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten und die Fortpflanzungsfähigkeit der Bestände zu gefährden. Während der Vorsorgeansatz einen "Sicherheitspuffer" für den Erhalt des Laicherbestands (Nachwuchsüberfischung) darstellt, strebt der MSY-Ansatz eine Nutzungsrate an, welche die Populationsgröße mit dem größten Nachwuchspotential sichert. Hierfür werden Zielreferenzwerte für die fischereiliche Sterblichkeit (FMSY) basierend auf Biomassereferenzwerten (BMSY-trigger) entwickelt. BMSY-trigger stellt die untere Grenze des Schwankungsbereichs um BMSY dar und dient als Auslöser ("trigger")für vorsorgendes Handeln, um die Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen zu halten.
The reference values missing for the secondary indicator are currently being developed.
Die vom ICES durchgeführten Bewertungen liefern als Ergebnisse Angaben zur Bestandsbiomasse (SSB) und der fischereiinduzierten Mortalität (fischereiliche Sterblichkeit F). Für beide Indikatoren hat der ICES Referenzwerte festgelegt. Bis 2015 stellt der ICES das bisherige Konzept des Vorsorgeansatzes (PA) auf den Ansatz des maximalen Dauerertrags (MSY) um. Das MSY Konzept sieht vor, dass die Bewirtschaftung lebender Meeresressourcen so erfolgt, dass der Ertrag (hier also die Fangmenge) langfristig so optimiert wird, dass die Bestände auf einem möglichst hohen Niveau genutzt werden können, ohne die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten und die Fortpflanzungsfähigkeit der Bestände zu gefährden. Während der Vorsorgeansatz einen "Sicherheitspuffer" für den Erhalt des Laicherbestands (Nachwuchsüberfischung) darstellt, strebt der MSY-Ansatz eine Nutzungsrate an, welche die Populationsgröße mit dem größten Nachwuchspotential sichert. Hierfür werden Zielreferenzwerte für die fischereiliche Sterblichkeit (FMSY) basierend auf Biomassereferenzwerten (BMSY-trigger) entwickelt. BMSY-trigger stellt die untere Grenze des Schwankungsbereichs um BMSY dar und dient als Auslöser ("trigger") für vorsorgendes Handeln, um die Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen zu halten.
The reference values missing for the secondary indicator are currently being developed.
Precise reference values for indicators 3.3.1 to 3.3.4 of the COM decision are species-specific and are currently being developed.
Precise reference values for indicators 3.3.1 to 3.3.4 of the COM decision are species-specific and are currently being developed.
Precise reference values for indicators 3.3.1 to 3.3.4 of the COM decision are species-specific and are currently being developed.
Precise reference values for indicators 3.3.1 to 3.3.4 of the COM decision are species-specific and are currently being developed.
Development status
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Bis 2015 stellt der ICES das bisherige Konzept des Vorsorgeansatzes (PA) auf den Ansatz des maximalen Dauerertrags (MSY) um. Das MSY Konzept sieht vor, dass die Bewirtschaftung lebender Meeresressourcen so erfolgt, dass der Ertrag (hier also die Fangmenge) langfristig so optimiert wird, dass die Bestände auf einem möglichst hohen Niveau genutzt werden können, ohne die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten und die Fortpflanzungsfähigkeit der Bestände zu gefährden. Während der Vorsorgeansatz einen "Sicherheitspuffer" für den Erhalt des Laicherbestands (Nachwuchsüberfischung) darstellt, strebt der MSY-Ansatz eine Nutzungsrate an, welche die Populationsgröße mit dem größten Nachwuchspotential sichert. Hierfür werden Zielreferenzwerte für die fischereiliche Sterblichkeit (FMSY) basierend auf Biomassereferenzwerten (Bmsy-trigger) entwickelt. Bmsy-trigger stellt die untere Grenze des Schwankungsbereichs um Bmsy dar und dient als Auslöser ("trigger") für vorsorgendes Handeln, um die Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen zu halten.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Indikator ist z.T. operationell (2012). Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Bis 2015 stellt der ICES das bisherige Konzept des Vorsorgeansatzes (PA) auf den Ansatz des maximalen Dauerertrags (MSY) um. Das MSY Konzept sieht vor, dass die Bewirtschaftung lebender Meeresressourcen so erfolgt, dass der Ertrag (hier also die Fangmenge) langfristig so optimiert wird, dass die Bestände auf einem möglichst hohen Niveau genutzt werden können, ohne die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten und die Fortpflanzungsfähigkeit der Bestände zu gefährden. Während der Vorsorgeansatz einen "Sicherheitspuffer" für den Erhalt des Laicherbestands (Nachwuchsüberfischung) darstellt, strebt der MSY-Ansatz eine Nutzungsrate an, welche die Populationsgröße mit dem größten Nachwuchspotential sichert. Hierfür werden Zielreferenzwerte für die fischereiliche Sterblichkeit (FMSY) basierend auf Biomassereferenzwerten (BMSY-trigger) entwickelt. BMSY-trigger stellt die untere Grenze des Schwankungsbereichs um BMSY dar und dient als Auslöser ("trigger") für vorsorgendes Handeln, um die Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen zu halten.Ein entsprechender F-Wert fehlt jedoch für einige kommerziell gefischte Arten z.B. aufgrund nicht verfügbarer analytischer Bestandsabschätzungen. Für diese Gruppe der kommerziell genutzten Arten (ohne Vorsorgereferenzwert & MSY für F) soll daher der Sekundärindikator Fang-Biomasse-Quotient, also das Verhältnis von Fangmenge zu Biomasse angewandt werden. Die für den sekundären Indikator fehlenden Referenzwerte werden derzeit entwickelt. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Die für den sekundären Indikator fehlenden Referenzwerte werden derzeit entwickelt. Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands sind Internationale Anlandungen sowie Gesamtentnahme für einzelne Bestände (ICES Advice; http://www.ices.dk/advice/icesadvice.asp; Daten zu Beifängen aus Daten des EU-Datensammelprogrammes (DCF), Council Regulation, 2008), Baltic International Trawl Survey (Deutsche Forschungsschiffe erfassen Abundanz und Gewicht aller gefangenen Arten, ICES, 2010a); Baltic International Acoustic Survey (Clupeidae; ICES, 2010b)Mögliche GES Definitionen finden sich in Anlage 3 des GES-Berichts Ostsee, z.B. Trend des Fang/Biomasse Quotienten aus kommerziellen Anlande- und Surveydaten in EntwicklungEs wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
The indicator is partly operational (2012). Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted). By 2015, ICES will convert the previous concept of the precautionary approach (PA) to the maximum permanent income (MSY) approach. The MSY concept stipulates that the management of living marine resources is carried out in such a way that the yield (here the catch quantity) is optimized in the long term so that the stocks can be used at the highest possible level without increasing the future yield opportunities and the reproductive capacity of the stocks compromise. While the precautionary approach represents a "safety buffer" for the preservation of the spawning stock (young fish overfishing), the MSY approach aims at a usage rate that secures the population size with the greatest young potential. For this purpose, target reference values ​​for fishing mortality (FMSY) are developed based on biomass reference values ​​(BMSY trigger). BMSY-trigger represents the lower limit of the fluctuation range around BMSY and serves as a trigger for precautionary action in order to keep the stocks within safe biological limits. The aim is to move towards the monitoring programs in 2014 and the Measures programs in 2015 to carry out detailed gap analyzes, concretization of indicators and quantifications of reference and threshold values ​​as well as environmental goals and other open aspects such as to work on assessment procedures in order to increasingly meet the requirements of the MSFD from the next reporting cycle.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Die für den sekundären Indikator fehlenden Referenzwerte werden derzeit entwickelt. Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands sind ICES Assessement (ICES, 2010c); Daten des EU-Datensammelprogrammes (DCF), Council Regulation, 2008), Baltic International Trawl Survey (Deutsche Forschungsschiffe erfassen Abundanz und Gewicht aller gefangenen Arten, ICES, 2010a); Baltic International Acoustic Survey (Clupeidae; ICES, 2010b)Mögliche GES Definitionen finden sich in Anlage 3 des GES-Berichts Ostsee, z.B. Trendberechnungen von Biomassedaten aus SurveysEs wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Genaue Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet. Die vorgeschlagenen Indikatoren des KOM Beschlusses werden derzeit auf wissenschaftliche Gültigkeit überprüft, ggf. werden neue aussagekräftige größenbasierte Indikatoren anhand von Surveydaten entwickelt.Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands sind das ICES Assessement (ICES, 2010c); Daten des EU-Datensammelprogrammes (DCF), Council Regulation, 2008); Baltic International Trawl Survey (Deutsche Forschungsschiffe erfassen Abundanz und Gewicht aller gefangenen Arten, ICES, 2010a); Baltic International Acoustic Survey (Clupeidae; ICES, 2010b)Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Genaue Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet. Die vorgeschlagenen Indikatoren des KOM Beschlusses werden derzeit auf wissenschaftliche Gültigkeit überprüft, ggf. werden neue aussagekräftige größenbasierte Indikatoren anhand von Surveydaten entwickelt.Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands sind das ICES Assessement (ICES, 2010c); Daten des EU-Datensammelprogrammes (DCF), Council Regulation, 2008), Baltic International Trawl Survey (Deutsche Forschungsschiffe erfassen Abundanz und Gewicht aller gefangenen Arten, ICES, 2010a); Baltic International Acoustic Survey (Clupeidae; ICES, 2010b)Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Genaue Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet. Die vorgeschlagenen Indikatoren des KOM Beschlusses werden derzeit auf wissenschaftliche Gültigkeit überprüft, ggf. werden neue aussagekräftige größenbasierte Indikatoren anhand von Surveydaten entwickelt.Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands sind das ICES Assessement (ICES, 2010c); Daten des EU-Datensammelprogrammes (DCF), Council Regulation, 2008), Baltic International Trawl Survey (Deutsche Forschungsschiffe erfassen Abundanz und Gewicht aller gefangenen Arten, ICES, 2010a); Baltic International Acoustic Survey (Clupeidae; ICES, 2010b)Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Genaue Referenzwerte für die Indikatoren 3.3.1 bis 3.3.4 des KOM-Beschlusses sind artspezifisch und werden derzeit erarbeitet. Die vorgeschlagenen Indikatoren des KOM Beschlusses werden derzeit auf wissenschaftliche Gültigkeit überprüft, ggf. werden neue aussagekräftige größenbasierte Indikatoren anhand von Surveydaten entwickelt.Mögliche Grundlage zur Beschreibung des guten Umweltzustands sind das ICES Assessement (ICES, 2010c); Daten des EU-Datensammelprogrammes (DCF), Council Regulation, 2008); Baltic International Trawl Survey (Deutsche Forschungsschiffe erfassen Abundanz und Gewicht aller gefangenen Arten, ICES, 2010a); Baltic International Acoustic Survey (Clupeidae; ICES, 2010b)Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.