Member State report / Art9 / 2012 / D5 / Germany / Baltic Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D5 Eutrophication |
Member State | Germany |
Region/subregion | Baltic Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | BALDE_MSFD9GES_20121015.xml |
GES component |
D5
|
5.1 Nutrients level |
5.1.1 Nutrient concentration |
5.1.2 Nutrient ratios (silica, nitrogen and phosphorus) |
5.2.1 Chlorophyll concentration |
5.2.2 Water transparency |
5.2.3 Abundance of macroalgae |
5.2.4 Shift in floristic species composition |
5.3.1 Abundance of seaweeds and seagrasses |
5.3.2 Dissolved oxygen |
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Method used |
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
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Marine reporting units |
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Feature |
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Criterion/indicator |
D5 |
5.1 |
5.1.1 |
5.1.2 |
5.2.1 |
5.2.2 |
5.2.3 |
5.2.4 |
5.3.1 |
5.3.2 |
GES description |
The good environmental status for the descriptor "eutrophication" is achieved if the "good ecological status" according to the WFD is achieved and if the eutrophication status according to the integrated HELCOM eutrophication assessment HEAT is at least good. However, a further comparison of the assessment procedures and results for the MSFD is still necessary. Harmonized assessment procedures are available for the scope of the WFD and for HELCOM for the entire Baltic Sea. It developed ecological quality goals, defined indicators and set threshold values for the condition assessment. According to Article 3 No. 1b) MSRL, the assessment procedures according to the WFD exist in the overlapping scope of the MSFD and the WFD (i.e. 1 nautical mile, based on the ecological status assessment according to the WFD). The HELCOM eutrophication assessment tool (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) will be used for the Baltic Sea beyond 1 nautical mile for the assessment of the state of eutrophication in accordance with MSRL. In line with the need for regional coordination in accordance with Article 5 paragraph 2 MSFD, Germany will strive to make detailed stipulations with the other HELCOM contracting states. As long as detailed stipulations with regionally coordinated class boundaries do not exist within a marine region, assessment procedures analogous to those of the WFD are used. It should be noted that there is a descriptor eutrophication under the MSFD which is based on its own criteria. Under the WFD, eutrophication is not assessed separately, but is considered as part of the ecological status assessment.
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "The nutrient concentrations are not above the values at which the functionality of the ecosystem and compliance with the values described above for the biological quality components are guaranteed." HELCOM: The ecological quality goal of the BSAP in terms of nutrients is nutrient concentrations close to the natural concentration.
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "The nutrient concentrations are not above the values at which the functionality of the ecosystem and compliance with the values for biological quality components described above are guaranteed." HELCOM: Ecological quality target according to BSAP: " Nutrient concentrations close to natural concentrations "The ratio of the nutrients to each other has not been evaluated as a separate criterion.
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "The composition and abundance of phytoplankton taxa show minor signs of malfunction. The biomass deviates slightly from the type-specific conditions. These deviations do not indicate an accelerated growth of algae that the balance of the organisms in the water or the physico-chemical quality of the water in an undesirable manner. There may be a slight increase in the frequency and intensity of the type-specific plankton flowers. " HELCOM: The chlorophyll a concentrations ensure compliance with the following ecological quality goals of the BSAP: "Algae blooms occur naturally" and "clear water".
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However, WFD only uses depth of vision in ecological assessment as an accompanying parameter: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "The values for temperature, oxygen balance and depth of vision do not go beyond the range within which the functionality of the ecosystem and the Compliance with the values for the biological quality components described above are guaranteed. The nutrient concentrations are not higher than the values at which the functionality of the ecosystem and the compliance with the values described above are guaranteed for the biological quality components. "HELCOM: ecological quality objective according to BSAP is" clear water "
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "Most disturbance-sensitive large algae and angiosperm taxa, which can be found in the absence of disturbing influences, are present. The values for the large algae thickness and for the abundance of the angiosperms show signs of malfunction." HELCOM ecological quality goals BSAP: "Plants show a natural occurrence and distribution pattern" and "clear water"
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "The composition and abundance of the phytoplankton taxa show minor signs of malfunction. The biomass deviates slightly from the type-specific conditions. These deviations do not indicate an accelerated growth of algae, which affects the balance of the organisms in the water or the physico-chemical quality of the water would undesirably disrupt. There may be a slight increase in the frequency and intensity of the type-specific plankton flowers. "HELCOM ecological quality goal of the BSAP:" Algae flowers occur only in natural dimensions " and "natural occurrence and distribution pattern of plants and animals"
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "Most disturbance-sensitive large algae and angiosperm taxa, which can be found in the absence of disturbing influences, are available. The values for the large algae thickness and for the abundance of the angiosperms show signs of malfunction." HELCOM: ecological quality target of the BSAP is "natural occurrence and distribution pattern of plants"
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WFD: Normative definition according to RL 2000/60 / EG: "The values for temperature, oxygen balance and depth of vision do not go beyond the range within which the functionality of the ecosystem and compliance with the values for biological quality components described above are guaranteed The nutrient concentrations are not above the values at which the functionality of the ecosystem and compliance with the values described above for the biological quality components are guaranteed. " HELCOM: The BSAP's ecological quality target with regard to oxygen is "natural oxygen concentrations"
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Threshold values |
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Threshold value unit |
S. Indikatorenebene
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µmol/l, mg/l
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Not applicable (dimensionless ratio)
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µg/lµmol/lmm3/l
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Meter
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Depth spread, species inventory, degrees of coverage
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Nicht zutreffend
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Depth spread, species inventory, degrees of coverage
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Saturation% or mg/l
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Proportion of area to achieve threshold value |
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Reference point type |
NotReported |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
LimitReferencePoint |
TargetReferencePoint |
LimitReferencePoint |
TargetReferencePoint |
LimitReferencePoint |
NotReported |
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Baseline |
Quantitative Schwellenwerte für den Guten Umweltzustand wurden nur auf Indikatorebene definiert (siehe dort).
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Bis Basislinie + 1 Seemeile: WRRL zieht Nährstoffkonzentrationen nur als Begleitparameter heran; Referenzbedingungen (natürliche Hintergrundkonzentrationen) siehe OGewVSeewärts davon: Unter HELCOM HEAT sind die Klassengrenzen gut/mäßig für Nährstoffkonzentrationen gebietsspezifisch definiert als natürliche Hintergrundkonzentrationen (Referenzbedingungen) plus einer 50prozentigen akzeptablen Abweichung von diesen Hintergrundkonzentrationen.
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Unter der WRRL und unter HELCOM HEAT werden Nährstoffverhältnisse nicht bewertet
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL siehe Sagert, S.; Selig, U.; Schubert, H. 2008: Phytoplanktonindikatoren zur ökologischen Klassifizierung der deutschen Küstengewässer der Ostsee. Rostocker Meeresbiologische Beiträge 20, Seiten 45-69>1 Seemeile von der Basislinie: Unter HELCOM HEAT wurden die Klassengrenzen gut/mäßig für Chlorophyllkonkonzentrationen gebietsspezifisch definiert als natürliche Hintergrundkonzentrationen (Referenzbedingungen) plus einer 50prozentigen akzeptablen Abweichung von diesen Hintergrundkonzentrationen. Das HEAT-Verfahren wird z. Z. überarbeitet.
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WRRL: Typspezifische Referenzbedingungen und Klassengrenzen gut/mäßig für die Sichttiefe siehe Sagert et al. (2008). WRRL zieht Sichttiefe bei der ökologischen Bewertung aber nur als Begleitparameter heran. HELCOM: für Sichttiefe wurden gebietsspezifische Orientierungswerte auf der Basis historischer Hintergrundkonzentrationen plus einer akzeptablen Abweichung von diesen Hintergrundkonzentrationen von 25% abgeleitet (HELCOM EUTRO PRO) und stellen die Klassengrenze gut/mäßig der HEAT-Bewertung dar.
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL ELBO, BALCOSIS>1 Seemeile von der Basislinie: Indikator nicht bewertet
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Nicht zutreffend
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL ELBO, BALCOSIS>1 Seemeile von der Basislinie: Indikator nicht bewertet; Indikatorrelevanz noch zu prüfen
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Bis zu 1 Seemeile von der Basislinie: WRRL zieht Sauerstoff nur als Begleitparameter heran;>1 Seemeile von der Basislinie: Sauerstoff wird bei HELCOM HEAT momentan noch nicht bewertet.
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Assessment method |
Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und - ergebnisse für die MSRL ist noch erforderlich.Gemäß dem HELCOM-Ostseeaktionsplan ist der gute Umweltzustand hinsichtlich Eutrophierung erreicht, wenn die Nährstoffkonzentrationen nahe der natürlichen Konzentrationen liegen, wenn das Wasser klar ist, Algenblüten nur in natürlichem Maße auftreten, Pflanzen und Tiere ein natürliches Vorkommen und Verbreitungsmuster zeigen und natürliche Sauerstoffkonzentrationen vorherrschen. HELCOM nutzt zur Festlegung des Eutrophierungszustands das HELCOM Eutrophication Assessment Tool (HEAT) (HELCOM, 2006; Andersen et al., 2010). HEAT betrachtet primäre und sekundäre Eutrophierungseffekte. Primäre Effekte sind physikochemische Parameter und Phytoplankton, während sekundäre Effekte Makrophyten und benthische Invertebraten umfassen. HEAT erfasst damit nur Zustandsindikatoren. Ein Indikator für Nährstoffeinträge ist in Entwicklung. Nährstoffeinträge werden nicht bewertet. Die vier Qualitätselemente spiegeln die ökologischen Zielsetzungen von HELCOM hinsichtlich Eutrophierung wider. Jedem der vier Qualitätselemente sind einer oder mehrere Indikatoren zugeordnet. Für jeden Indikator wird eine "Ecological Quality Ratio" (EQR) gebildet, indem die Referenzbedingungen durch den aktuell gemessenen Zustand geteilt werden (EQR =RefCon/AcStat; für Parameter, die mit steigenden Nährstoffeinträge abnehmen, wie z.B. Sichttiefe gilt EQR = AcStat/RefCon). Bewertet wird analog der WRRL in 5 Klassen. Innerhalb eines Qualitätselements kann ein gewichtetes Mittel der EQRs gebildet werden, wobei Expertenmeinung über geeignete Wichtungsfaktoren entscheidet. In einem letzten Schritt werden die EQRs der Qualitätselemente gemäß dem "One-out-all-out-Prinzip" (schlechtestes Ergebnis bestimmt die Bewertung) zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Grundsätzlich deckt HEAT alle im KOM-Beschluss geforderten Indikatoren ab.Die WRRL bewertet Eutrophierung nicht direkt, sondern erfasst ihre Auswirkungen über die biologischen und die allgemeinen physikalisch-chemische Qualitätskomponenten. Dabei kommt Letzteren eine unterstützende Bedeutung bei der Bewertung des ökologischen Zustands zu. Für einen Überblick über die normativen Definitionen des guten ökologischen Zustands für die Qualitätselemente Phytoplankton, Makrophyten, Großalgen und Angiospermen und benthische wirbellose Fauna, die für Deskriptor D5 relevant sind, siehe RL 2000/60/EG.
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WRRL: Nationale Methoden der ökologischen Zustandsbewertung. Unter der WRRL werden Nährstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen. HELCOM: HEAT Eutrophication Assessment Tool (Baltic Sea Environment Proceedings No. 104, 2006 und 115B (2009). Das HEAT-Verfahren wird zur Zeit überarbeitet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist noch erforderlich.
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Unter der WRRL und unter HELCOM HEAT werden Nährstoffverhältnisse nicht bewertet
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WRRL: Bewertung der Chlorophyllkonzentration als Teilkomponente der biologischen Qualitätskomponente "Phytoplankton" (s. Sagert et. al. 2008 und EU Interkalibrierung 2008 sowie deren Aktualisierung 2012/2013).HELCOM HEAT: Bewertung der Chlorophyllkonzentrationen als Teilkomponente der integrierten Eutrophierungsbewertung. Das HEAT-Verfahren wird z. Z. überarbeitet.
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WRRL: Nationale Methoden der ökologischen Zustandsbewertung (insbesondere Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten "Großalgen und Angiospermen" sowie "Phytoplankton"). WRRL zieht Sichttiefe bei der ökologischen Zustandsbewertung nur als Begleitparameter heran.HELCOM: HELCOM Eutrophication Assessment Tool (HEAT, in Revision)
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Unter WRRL Berechnung von Indices: innere Küstengewässer ELBO (untere Verbreitungsgrenze Characeen und Spermatophyten; Ausfall von Pflanzengemeinschaften Characeen, Spermaophyten), Selig et al. 2008; äußere Küstengewässer BALCOSIS (Tiefengrenze Seegras; Biomasseanteil Opportunisten; Tiefengrenze Fucus; Hartsubstrat / Phytal - Anteil Opportunisten an Gesamtbiomasse, Artenreduktion bedeutsamer Arten/Gruppen, Anteil Furcellaria an Gesamtbiomasse), Fürhaupter et al. 2009
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Bisher keine Bewertung unter WRRL oder HELCOMBisher existiert bei HELCOM nur ein Indicator Fact Sheet zu Cyanobakterien (siehe http://helcom.navigo.fi/environment/indicators2004/cyanobacterialblooms/en_GB/cyanobacteria/)
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Unter WRRL Berechnung von Indices: innere Küstengewässer ELBO (untere Verbreitungsgrenze Characeen und Spermatophyten; Ausfall von Pflanzengemeinschaften Characeen, Spermatophyten), Selig et al. 2008; äußere Küstengewässer BALCOSIS (Tiefengrenze Seegras; Biomasseanteil Opportunisten; Tiefengrenze Fucus; Hartsubstrat / Phytal , Anteil Opportunisten an Gesamtbiomasse, Artenreduktion bedeutsamer Arten/Gruppen, Anteil Furcellaria an Gesamtbiomasse) , Fürhaupter et al. 2009Eine gezielte Bewertung der Abundanz (Ind./m² oder Bedeckungsgrad) von perennierenden Makroalgen und Seegras erfolgt jedoch weder im ELBO- noch im BALCOSIS-Verfahren.
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Unter der WRRL werden Sauerstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen. Nach der Philosophie der WRRL ist der Sauerstoffhaushalt in einem guten Zustand, wenn die biologischen Qualitätskomponenten anhand der nationalen Bewertungsverfahren mit "gut" oder besser bewertet werden. Unter HELCOM HEAT werden Sauerstoffkonzentrationen momentan noch nicht bewertet.
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Development status |
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Die Indikatoren, die unter der WRRL und unter HELCOM HEAT verwendet werden, sind bereits operationell (2012). Dabei ist jedoch ein weiterer Abgleich insbesondere der Bewertungsverfahren und -ergebnisse der WRRL und von HELCOM HEAT für die MSRL noch erforderlich.Bestehende Lücken können nur sukzessive bis zum Beginn des zweiten Berichtszyklus in 2018 gefüllt werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Further development needed (expected to be operational by 2018 if adopted).Unter HELCOM HEAT ist der Indikator bereits operationell. Unter der WRRL werden Nährstoffkonzentrationen nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen. Ein weiterer Abgleich der Vorgehensweise unter der WRRL / HELCOM für die MSRL ist noch erforderlich. Eine Harmonisierung der Schwellenwerte für den guten Zustand steht noch aus.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Gegenwärtig werden weder unter der WRRL noch unter HELCOM HEAT Nährstoffverhältnisse bewertet. Ob es zukünftig sinnvoll und machbar ist, ein Bewertungssystem für diesen Indikator auch für die Ostsee zu etablieren, muss noch fachlich diskutiert werden.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Der Indikator ist unter der WRRL und unter HELCOM HEAT bereits operational, jedoch steht eine Harmonisierung der Methoden für den guten Zustand noch aus. Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Der Indikator ist unter HELCOM bereits operational. Unter der WRRL wird die Sichttiefe nicht bewertet, sondern nur als Begleitparameter herangezogen. Ein weiterer Abgleich der Vorgehensweise unter der WRRL / HELCOM für die MSRL ist noch erforderlich. Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Der Indikator wird bereits innerhalb der 1 Seemeilen-Zone angewendet. Es ist noch zu prüfen, ob > 1 Seemeile relevante Makrophytenbestände vorkommen und ob die Bewertungsverfahren ELBO und BALCOSIS entsprechend über die 1 Seemeile hinaus anwendbar sind.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Weder die WRRL noch HELCOM haben einen operationalen Indikator.Bisher existiert bei HELCOM nur ein Indicator Fact Sheet zu Cyanobakterien auf Grundlage von Satellitendaten (siehe http://helcom.navigo.fi/environment/indicators2004/cyanobacterialblooms/en_GB/cyanobacteria/). Die Bemühungen der HELCOM Phytoplankton Expert Group (PEG), einen geeigneten Indikator für Algenblüten zu entwickeln, waren bislang nicht erfolgreich. Hinsichtlich eines operationalen Indikators für "species shifts" mangelt es an ausreichenden Monitoringdaten und/oder an wissenschaftlich etablierten GES-Schwellen. Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Das ELBO- und das BALCOSIS-Verfahren werden bereits innerhalb der 1 Seemeilen-Zone angewendet. Eine gezielte Bewertung der Abundanz (Ind./m² oder Bedeckungsgrad) von perennierenden Makroalgen und Seegras erfolgt jedoch weder im ELBO- noch im BALCOSIS-Verfahren. Der Indikator ist somit noch nicht operational. Es ist zu prüfen, ob die unter diesen Verfahren bestehenden Indizes ggf. ausreichen oder weiterzuentwickeln sind, um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen. Ferner ist zu prüfen, ob > 1 Seemeile relevante Makrophytenbestände vorkommen und ob die Bewertungsverfahren ELBO und BALCOSIS entsprechend über die 1 Seemeile hinaus anwendbar sind.Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet, Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Der Indikator ist momentan weder unter der WRRL noch unter HELCOM HEAT operationell. HELCOM bemüht sich derzeit um eine Operationalisierung des Indikators sowohl für die offenen Ostseebecken als auch küstennah. Gemäß Artikel 3 Nr. 1b) MSRL haben im überlappenden Geltungsbereich von MSRL und WRRL (d.h. 1 Seemeile, bezogen auf die ökologische Zustandsbewertung nach WRRL) die Bewertungsverfahren gemäß WRRL Bestand. Für die Bewertung des Eutrophierungszustands gemäß MSRL soll für die Ostsee jenseits 1 Seemeile das HELCOM-Eutrophierungsbewertungsverfahren (HEAT, HELCOM Eutrophication Assessment Tool) zukünftig genutzt werden. Entsprechend der Notwendigkeit zur regionalen Abstimmung gemäß Artikel 5 Absatz 2 MSRL wird Deutschland anstreben, mit den anderen HELCOM-Vertragsstaaten detaillierte Festlegungen zu treffen. Solange innerhalb einer Meeresregion detaillierte Festlegungen mit regional abgestimmten Klassengrenzen nicht existieren, werden Bewertungsverfahren analog denen der WRRL angewendet. Dabei ist zu beachten, dass es unter der MSRL einen Deskriptor Eutrophierung gibt, der mit eigenen Kriterien unterlegt ist. Unter der WRRL wird die Eutrophierung nicht separat bewertet, sondern im Rahmen der Bewertung des ökologischen Zustands betrachtet. Ein weiterer Abgleich der Bewertungsverfahren und -ergebnisse für die MSRL ist daher noch erforderlich.
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