Member State report / Art9 / 2012 / D7 / Germany / Baltic Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates)
Report due 2012-10-15
GES Descriptor D7 Hydrographical changes
Member State Germany
Region/subregion Baltic Sea
Reported by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Report date 2012-10-15
Report access BALDE_MSFD9GES_20121015.xml
GES component
D7
7.1 Spatial characterisation of permanent alterations
7.1.1 Extent of area affected
7.2 Impact of permanent hydrographical changes
7.2.1 Extent of habitats affected
7.2.2 Change in habitats
Method used
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
Marine reporting units
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
Feature
  • ChangeHydrology
  • ChangeSalinity
  • ChangeThermal
  • PhysDam
  • PhysLoss
Criterion/indicator
D7
7.1
7.1.1
7.2
7.2.1
7.2.2
GES description
Der gute Umweltzustand für die Ostsee ist erreicht, wenn dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingung auf Grund menschlicher Eingriffe lediglich lokale Auswirkungen haben und diese Auswirkungen einzeln oder kumulativ keine nachteiligen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme (Arten, Habitate, Ökosystemfunktionen) haben und nicht zu biogeographischen Populationseffekten führen. Der gute Umweltzustand für die deutschen Ostseegebiete ist erreicht, wenn die gemäß D 7 adressierten dauerhaften Veränderungen der hydrografischen Bedingungen dem guten ökologischen Zustand gemäß WRRL nicht entgegenstehen. Ein Überblick über die normativen Definitionen des guten ökologischen Zustands gemäß WRRL für die für Deskriptor 7 relevanten hydromorphologischen, physikalisch-chemischen und biologischen Qualitätskomponenten befindet sich in Anlage 1 des GES-Berichts Ostsee. Die für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I und die Habitate der marinen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich relevanten Habitate der Arten der Vogelschutz-Richtlinie sind durch dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen auf Grund von menschlichen Tätigkeiten wie Bau von Brücken, Tunneln oder Offshore-Windkraftanlagen etc. nicht nachteilig verändert bzw. geschädigt und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. für den marinen Bereich der Ostsee relevanten Lebensraumtypen des Anhangs I und die Habitate der marinen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die für den marinen Bereich relevanten Habitate der Arten der Vogelschutz-Richtlinie sind durch dauerhafte Veränderungen der hydrografischen Bedingungen auf Grund von menschlichen Tätigkeiten wie Bau von Brücken, Tunneln oder Offshore-Windkraftanlagen etc. nicht nachteilig verändert bzw. geschädigt und befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand eines Lebensraums wird als günstig erachtet, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Fläche, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und spezifische Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiter bestehen werden. Für die Arten gilt, dass sie günstige Bedingungen für ihre Ernährung und Fortpflanzung vorfinden.
Threshold values
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Ist noch zu entwickeln
Threshold value unit
To be developed
Proportion of area to achieve threshold value
Reference point type
NotReported
Baseline
To be developed
Assessment method
Ist noch zu entwickeln. Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus SUP, UVP, Modellierung, veränderte Fläche der FFH Lebensraumtypen und Rückgang von Arten nach Natura 2000
Development status
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Die Indikatoren für D7 sind noch zu entwickeln. Tabelle 7 des GES Berichtes Ostsee nennt mögliche Grundlagen für die Beschreibung des guten Umweltzustands auf Indikatorenebene.Darüber hinaus ist zu beachten, dass die MSRL die Betrachtung kumulativer Auswirkungen fordert, die insbesondere für Infrastrukturprojekte relevant sind. Entsprechend sind die kumulativen Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. So müssen z.B. bei der Errichtung von Offshore Windparks die Auswirkungen aller zu errichtenden Windparks in ihrer Gesamtheit (z.B. mögliche Barrierewirkungen oder Verluste durch Kollisionen von Seevögeln) eingeschätzt werden.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.