Member State report / Art10 / 2012 / D8 / Germany / Baltic Sea
Report type | Member State report to Commission |
MSFD Article | Art. 10 Environmental targets (and Art. 17 updates) |
Report due | 2012-10-15 |
GES Descriptor | D8 Contaminants |
Member State | Germany |
Region/subregion | Baltic Sea |
Reported by | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Report date | 2012-10-15 |
Report access | BALDE_MSFD10TI_20121015.xml |
DE_BAL
Feature [Target or Indicator code] |
D8 |
8.1 |
8.2 |
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GES descriptor, criterion or indicator [GEScomponent] |
D8
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D8C1
|
D8C2
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MarineUnitID |
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Method used |
The Approach matches Approach 2 as specified in the Common Understanding document, Annex 3. It consists of a qualitative and/or quantitative description of environmental thresholds/limits of GES (Art. 9 MSFD) underpinned by detailed quantitative pressure and impact targets (Art. 10 MSFD).The environmental target is defined as a broad qualitative statement which is underpinned by a set of qualitative and quantitative operational targets and associated indicators, taking account of Table 2 of Annex III to the MSFD. They mainly link to pressures as the main tool to help improving environmental quality, i.e. reducing the distance between current and desired status.Für den von Deutschland gewählten Ansatz belastungs- und maßnahmenorientierte Umweltziele zu formulieren, gibt das Reporting Sheet zum Teil keine adäquaten Berichtsfelder oder Kategorien vor. So wurden die Ziele Hilfsweise als 'Interim Target' bezeichnet, da in dem obligatorischen Auswahlfeld keine entsprechende Kategorie zur Verfügung stand. Überdies konnten für die national festgelegten Umweltziele und ihre zugehörigen Indikatoren nicht alle Abfragen des EU Web-Formulars beantwortet werden, da diese in der abgefragten Form nicht im Rahmen des deutschen Ansatzes erarbeitet wurden. Gemäß diesem Ansatz dienen die Umweltziele als eine allgemeine und übergeordnete Richtschnur zur Erreichung des guten Umweltzustands in der deutschen Ostsee bis 2020. Sie bilden einen Rahmen, der durch die jeweils spezifischen operativen Ziele ausgefüllt und durch zugehörige Indikatoren weiter spezifiziert wird. Umfangreiche Ausführungen zu den Umweltzielen sowie den jeweils spezifischen operativen Zielen und zugehörige Indikatoren, deren Übermittlung im Rahmen der Reporting Sheets nicht möglich war, liegen wie am 17. Juli von Deutschland mitgeteilt als Textdokumente unter http://www.meeresschutz.info/index.php/stellungnahme.html vor.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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The Approach matches Approach 2 as specified in the Common Understanding document, Annex 3. It consists of a qualitative and/or quantitative description of environmental thresholds/limits of GES (Art. 9 MSFD) underpinned by detailed quantitative pressure and impact targets (Art. 10 MSFD).The environmental target is defined as a broad qualitative statement which is underpinned by a set of qualitative and quantitative operational targets and associated indicators, taking account of Table 2 of Annex III to the MSFD. They mainly link to pressures as the main tool to help improving environmental quality, i.e. reducing the distance between current and desired status.Für den von Deutschland gewählten Ansatz belastungs- und maßnahmenorientierte Umweltziele zu formulieren, gibt das Reporting Sheet zum Teil keine adäquaten Berichtsfelder oder Kategorien vor. So wurden die Ziele Hilfsweise als 'Interim Target' bezeichnet, da in dem obligatorischen Auswahlfeld keine entsprechende Kategorie zur Verfügung stand. Überdies konnten für die national festgelegten Umweltziele und ihre zugehörigen Indikatoren nicht alle Abfragen des EU Web-Formulars beantwortet werden, da diese in der abgefragten Form nicht im Rahmen des deutschen Ansatzes erarbeitet wurden. Gemäß diesem Ansatz dienen die Umweltziele als eine allgemeine und übergeordnete Richtschnur zur Erreichung des guten Umweltzustands in der deutschen Ostsee bis 2020. Sie bilden einen Rahmen, der durch die jeweils spezifischen operativen Ziele ausgefüllt und durch zugehörige Indikatoren weiter spezifiziert wird. Umfangreiche Ausführungen zu den Umweltzielen sowie den jeweils spezifischen operativen Zielen und zugehörige Indikatoren, deren Übermittlung im Rahmen der Reporting Sheets nicht möglich war, liegen wie am 17. Juli von Deutschland mitgeteilt als Textdokumente unter http://www.meeresschutz.info/index.php/stellungnahme.html vor.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und den Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantifizierungen von Referenz- und Schwellenwerten sowie von Umweltzielen vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
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Description [Targets] |
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Threshold value [TargetValue] |
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Reference point type |
NotReported |
NotReported |
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Baseline |
Not applicable. Shall be defined at the level of the operational objectives and their indicators.
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Not applicable. Shall be defined at the level of the operational objectives and their indicators.
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Proportion |
NotReported |
NotReported |
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Assessment method |
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Development status |
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Type of target/indicator |
Impact |
Impact |
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Timescale |
2020-12 |
2020-12 |
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Interim or GES target |
Interim |
Interim |
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Compatibility with existing targets/indicators |
Neben den spezifischen Regelungen des europäischen Wasserrechts (WRRL, 2000/60/EG; Gewässerschutzrichtlinie 2006/11/EG; Tochterrichtlinie 'Umweltqualitätsnormen', 2008/105/EG) sind auch das europäische Stoff- und Anlagenrecht sowie europäische Vereinbarungen zu atmosphärischen Emissionen (EU NEC-RL) und globale Übereinkommen (UN Übereinkommen wie UN ECE-CLRTAP sowie die UN Übereinkommen über persistente organische Stoffe) zu beachten. Desweiteren sind die durch das Helsinki-Übereinkommen beschlossenen Empfehlungen und Beschlüsse zu berücksichtigen. Im Rahmen von HELCOM treffen die Vertragsparteien verschiedene Maßnahmen, um Verschmutzungen zu vermeiden und zu beseitigen. Dazu zählt auch das Ziel Einleitungen, Emissionen und Verluste von gefährlichen Substanzen schrittweise zu reduzieren und diese bis zum Jahr 2020 einzustellen, wobei das ultimative Ziel ist, Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt nahe den Hintergrundwerten für natürlich vorkommende Stoffe und nahe Null für synthetische Substanzen zu erreichen. Die WRRL hat dieses Ziel in ihrer Präambel übernommen. Die im Rahmen der WRRL festgelegten Anforderungen an Reduktionen gefährlicher Stoffe sind dazu geeignet, die entsprechenden Ziele der MSRL zu erreichen bzw. zu unterstützen.Die Ziele nach WRRL und HELCOM stehen in Einklang mit der Formulierung der Deskriptoren 8 und 9 und dem hier dargestellten Ziel 'Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe'.Für die Bewertung der Schadstoffkonzentrationen werden die gemäß WRRL, Tochterrichtlinie 2008/105/EG und Oberflächengewässerverordnung festgelegten Umweltqualitätsnormen für prioritäre Schadstoffe (gemäß WRRL Anhang X) und flussgebietsspezifische Schadstoffe herangezogen, die für das Küstenmeer bzw. für die WRRL-Wasserkörper in den Küstengewässern bis zur 1-Seemeilen-Grenze gelten. Gegenwärtig kann keiner der bestehenden Ansätze nach WRRL und HELCOM 1:1 für die MSRL übernommen werden. Um die speziellen Anforderungen der MSRL für den guten Umweltzustand zu erfüllen sind für Sedimente und Biota neue Umweltqualitätsziele abzuleiten und bestehende Umweltqualitätsziele weiterzuentwickeln.In Bezug auf die Schadstoffwirkungen werden Ziele formuliert, die sich aus der Entwicklung von Strategien für integriertes Monitoring und integrierte Bewertung von Schadstoffen und ihren Wirkungen im Rahmen von ICES sowie von HELCOM HAZAS und CORESET ergeben.
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Neben den spezifischen Regelungen des europäischen Wasserrechts (WRRL, 2000/60/EG; Gewässerschutzrichtlinie 2006/11/EG; Tochterrichtlinie 'Umweltqualitätsnormen', 2008/105/EG) sind auch das europäische Stoff- und Anlagenrecht sowie europäische Vereinbarungen zu atmosphärischen Emissionen (EU NEC-RL) und globale Übereinkommen (UN Übereinkommen wie UN ECE-CLRTAP sowie die UN Übereinkommen über persistente organische Stoffe) zu beachten. Desweiteren sind die durch das Helsinki-Übereinkommen beschlossenen Empfehlungen und Beschlüsse zu berücksichtigen. Im Rahmen von HELCOM treffen die Vertragsparteien verschiedene Maßnahmen, um Verschmutzungen zu vermeiden und zu beseitigen. Dazu zählt auch das Ziel Einleitungen, Emissionen und Verluste von gefährlichen Substanzen schrittweise zu reduzieren und diese bis zum Jahr 2020 einzustellen, wobei das ultimative Ziel ist, Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt nahe den Hintergrundwerten für natürlich vorkommende Stoffe und nahe Null für synthetische Substanzen zu erreichen. Die WRRL hat dieses Ziel in ihrer Präambel übernommen. Die im Rahmen der WRRL festgelegten Anforderungen an Reduktionen gefährlicher Stoffe sind dazu geeignet, die entsprechenden Ziele der MSRL zu erreichen bzw. zu unterstützen.Die Ziele nach WRRL und HELCOM stehen in Einklang mit der Formulierung der Deskriptoren 8 und 9 und dem hier dargestellten Ziel 'Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe'.Für die Bewertung der Schadstoffkonzentrationen werden die gemäß WRRL, Tochterrichtlinie 2008/105/EG und Oberflächengewässerverordnung festgelegten Umweltqualitätsnormen für prioritäre Schadstoffe (gemäß WRRL Anhang X) und flussgebietsspezifische Schadstoffe herangezogen, die für das Küstenmeer bzw. für die WRRL-Wasserkörper in den Küstengewässern bis zur 1-Seemeilen-Grenze gelten. Gegenwärtig kann keiner der bestehenden Ansätze nach WRRL und HELCOM 1:1 für die MSRL übernommen werden. Um die speziellen Anforderungen der MSRL für den guten Umweltzustand zu erfüllen sind für Sedimente und Biota neue Umweltqualitätsziele abzuleiten und bestehende Umweltqualitätsziele weiterzuentwickeln.In Bezug auf die Schadstoffwirkungen werden Ziele formuliert, die sich aus der Entwicklung von Strategien für integriertes Monitoring und integrierte Bewertung von Schadstoffen und ihren Wirkungen im Rahmen von ICES sowie von HELCOM HAZAS und CORESET ergeben.
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Physical/chemical features |
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Predominant habitats |
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Functional group |
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Pressures |
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