Member State report / Art18 / 2018 / D8 / Germany / Baltic Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art. 18 Interim report on programme of measures
Report due 2018-10-15
GES Descriptor D8 Contaminants
Member State Germany
Region/subregion Baltic Sea
Reported by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Report date 2019-04-10
Report access DE_ART18.xml
Marine reporting units
Features
Measure code
ANSDE M408-UZ2-04
ANSDE-M018-WFD
ANSDE-M036-WFD
ANSDE-M402-UZ1-02
ANSDE-M405-UZ2-01
ANSDE-M406-UZ2-02
ANSDE-M407-UZ2-03
ANSDE-M501-WFD
ANSDE-M503-WFD
ANSDE-M508-WFD
BALDE-M018-WFD
BALDE-M036-WFD
BALDE-M405-UZ2-01
BALDE-M406-UZ2-02
BALDE-M407-UZ2-03
BALDE-M408-UZ2-04
BALDE-M501-WFD
BALDE-M503-WFD
BALDE-M508-WFD
Measure name
Management of dumped munitions
Measures to stop or at least reduce emissions, discharges and losses of priority hazardous substances
Measures to stop or at least reduce emissions, discharges and losses of priority hazardous substances
Strengthen the assimilative capacity of estuaries, using the example of the river Ems
Criteria and incentive systems for environmentally friendly ships
Requirements for the discharge and disposal of scrubbing waters from exhaust treatment on board ships
Prevention and combating marine pollution: improving maritime emergency preparedness and response
Development of concepts / studies / reports
Research and improvement of knowledge to reduce uncertainties, such as through the creation of concepts, studies, reports and information and training
In-depth investigations and controls
Measures to stop or at least reduce emissions, discharges and losses of priority hazardous substances
Measures to stop or at least reduce emissions, discharges and losses of priority hazardous substances
Criteria and incentive systems for environmentally friendly ships
Requirements for the discharge and disposal of scrubbing waters from exhaust treatment on board ships
Prevention and combating marine pollution: improving maritime emergency preparedness and response
Management of dumped munitions
Development of concepts / studies / reports
Research and improvement of knowledge to reduce uncertainties, such as through the creation of concepts, studies, reports and information and training
In-depth investigations and controls
Measure category (type)
2a
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
2b
2a
2a
2a
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
2a
2a
2a
2a
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
1b (related to WFD)
Progress in implementation
Implementation started
Implementation started
Implementation started
Implementation not started
Implementation started
Implementation started
Implementation not started
Implementation started
Implementation started
Measure withdrawn
No
No
No
No
No
No
No
No
No
Reason for withdrawal
Year of implementation (Temporal coverage - timeline for implementation)
2020
2050
2027
2021
2022
2027
2021
2022
2020
Delay
0
0
2
0
0
2
0
0
0
Reasons for delay
Mechanism for implementation - national
Mechanism for implementation - national
Other obstacles (Obstacles to implementation)
No
No
No
No
No
No
No
No
No
Type of obstacle
Further information on obstacle (Description)
Brief description of progress (measurement of effectiveness of measure)
Die Maßnahme beinhaltet 3 Komponenten: Komponente 1: Maßnahmen zum Umgang mit erkannten Gefahrensituationen laufen kontinuierlich. Projekte zur Entwicklung und Verbesserung (RoBEMM + OffVali) zum Umgang mit Gefahrensituationen sind in der Umsetzung. Komponente 2: Maßnahmen zur Vervollständigung des Lagebilds. Zur Komponente 2 laufen weitergehende Untersuchungen zu Munitionsversenkungsgebieten und Munitionsverdachtsflächen. Zudem befinden sich Projekte insbesondere zur Umweltbelastung mit Kampfmittel-typischen Verbindungen und Überwachung der Umweltauswirkungen in der Umsetzung (Projekte UDEMM, DAIMON, NSW). Komponente 3: Maßnahmen zur zukunftsorientierten Bewertung. Zu Komponente 3 findet fortlaufend ein Expertenaustausch auf internationaler Ebene statt.
Die Maßnahmen besteht aus zwei Komponenten: Komponente 1: Reduzierung des Schwebstoffgehalts (Maßnahme im Rahmen Masterplan Ems 2050). Die Umsetzung von Komponente 1 läuft planmäßig. Machbarkeitsstudien (2015-2017) sind abgeschlossen, die Erstellung der Planunterlagen für die sich aus den Machbarkeitsstudien ergebende Lösung für eine flexible Tidesteuerung hat begonnen (2018-2021). Das Planfeststellungsverfahren ist geplant für 2020/2021, der Umbau des Emssperrwerks für 2021/2022 und die Umsetzung ab Mitte 2022. Weitere Informationen siehe: http://www.masterplan-ems.info/en/ Komponente 2: Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands (Maßnahmen im Instrument „Übergangsgewässer und Küstengewässer“ / ELER-Entwicklungsprogramm „PFEIL“). Die Umsetzung von Komponente 2 läuft planmäßig. Die Erstellung und Veröffentlichung der Maßnahme bis Ende 2016 und die Antragsverfahren 2017 sind abgeschlossen. Die Antragsverfahren 2018 haben begonnen. Weitere Antragsverfahren stehen noch aus. Weitere Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wasserwirtschaft/foerderprogramme/foerderrichtlinie_uebergangs_und_kuestengewaesser/foerderung-von-manahmen-in-den-uebergangs--und-kuestengewaessern-142306.html
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente 1 “Blauer Engel”: Für diese Komponente wird ein Rundschreiben an die Eigner eines Behördenschiffes / eines staatlich geförderten Seeschiffes zur Information und Bitte um Prüfung einer Blauen-Engel-Zertifizierung 2019 versendet werden, eine entsprechende Information an die Betreiber folgt ebenfalls 2019. Einige Behördenschiffe sowie Schiffe privater Reedereien erfüllen die Kriterien des “Blauen Engel” bzw. der Standards, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, bereits jetzt. Komponente 2 “Anreizsystem”: Für das Anreizsystem wurde die erste Vorstudie für Deutschland durchgeführt und an relevante Zielgruppen verteilt. Für eine notwendige Folgestudie, welches die Anwendbarkeit des Anreizsystems auf regionaler Ebene (Nordseeanrainer) analysiert und weiterentwickelt, wurde ein internationales Projektkonsortium gebildet, das sich für entsprechende Fördermittel (Interreg) mit einer Interessensbekundung beworben hat. Ein Vollantrag wird zur Zeit vorbereitet und kann bei positivem Votum im Frühjahr 2019 eingereicht werden.
Das Jahr der vollständigen Umsetzung der Maßnahme richtet sich an den national leistbaren und kontrollierbaren Umsetzungsschritten aus. Verfahren zu Änderungen von IMO-Guidelines, die zur vollständigen Umsetzung von Komponente 1 erforderlich sind, sind zeitlich nicht abschätzbar. Die Maßnahme besteht aus drei Komponenten: Komponente 1: Mögliche Änderung der IMO-Guidelines mit höheren Auflagen für die Einleitung von Waschwasser: Vorarbeiten zur Komponente 1 laufen im Rahmen des F&E „Umweltschutz im Seeverkehr – Untersuchung der Auswirkungen von Waschwasser aus Abgasreinigungsanlagen bei Seeschiffen“. Dabei wird untersucht, welche Stoffe im Waschwasser enthalten sind und wie sie sich auf die Meeresumwelt auswirken. Anhand der Bewertung der Ergebnisse werden die bestehenden Einleitkriterien der IMO-Guidelines überprüft. Das Vorhaben wird Mitte 2019 abgeschlossen werden. Komponente 2: Prüfung von nationalen Einschränkungen und ggf. Untersagung von Waschwassereinleitungen, die über die bereits nach dem Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI) unzulässigen Einleitungen aus offenen Scrubbern auf Seeschifffahrtsstraßen, die gleichzeitig Binnenwasserstraßen sind, hinausgehen. Vorarbeiten zur Komponente 2 werden im Rahmen des F&E „Umweltschutz im Seeverkehr – Untersuchung der Auswirkungen von Waschwasser aus Abgasreinigungsanlagen bei Seeschiffen„ und des Projektes „Nationale und internationale Regelungen zum Umgang mit Schiffsabwasser“ durchgeführt. Es wird untersucht, ob und wo Belastungsschwerpunkte mit Waschwässern aus Scrubbern zu erwarten sind. Anhand der Bewertung der Ergebnisse werden die Einleitkriterien überprüft. Beide Arbeiten werden 2019 abgeschlossen. Komponente 3: Regelungen für fachgerechte Entsorgung der Reststoffe aus Anlage in Häfen: Nicht begonnen.
Die Maßnahme beinhaltet 17 Maßnahmenkomponenten. Alle Komponenten befinden sich in der Bearbeitung. Einzelne vorbereitende Arbeiten sind bereits abgeschlossen. Für vier Komponenten hat die Umsetzung begonnen: 1. Optimierung der luftgestützten Aufklärung von Meeresverschmutzungen durch Einführung eines QM-Systems inkl. Kennzahlen. 2. Optimierung der satellitengestützten Erkennung von Gewässerverschmutzungen durch die Mitarbeit in der EMSA CleanSeaNet User Group (CSN UG) 3. Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von Drohnen für die MNV. 4. Validierung und Fortschreibung des Fachkonzeptes „Schadstoffbekämpfung in Offshore-Windparks.
Die Maßnahme besteht aus zwei Komponenten. Komponente 1 “Blauer Engel”: Für diese Komponente wird ein Rundschreiben an die Eigner eines Behördenschiffes / eines staatlich geförderten Seeschiffes zur Information und Bitte um Prüfung einer Blauen-Engel-Zertifizierung 2019 versendet werden, eine entsprechende Information an die Betreiber folgt ebenfalls 2019. Einige Behördenschiffe sowie Schiffe privater Reedereien erfüllen die Kriterien des “Blauen Engel” bzw. der Standards, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen, bereits jetzt. Komponente 2 “Anreizsystem”: Für das Anreizsystem wurde die erste Vorstudie für Deutschland durchgeführt und an relevante Zielgruppen verteilt. Für eine notwendige Folgestudie, welches die Anwendbarkeit des Anreizsystems auf regionaler Ebene (Nordseeanrainer) analysiert und weiterentwickelt, wurde ein internationales Projektkonsortium gebildet, das sich für entsprechende Fördermittel (Interreg) mit einer Interessensbekundung beworben hat. Ein Vollantrag wird zur Zeit vorbereitet und kann bei positivem Votum im Frühjahr 2019 eingereicht werden.
Das Jahr der vollständigen Umsetzung der Maßnahme richtet sich an den national leistbaren und kontrollierbaren Umsetzungsschritten aus. Verfahren zu Änderungen von IMO-Guidelines, die zur vollständigen Umsetzung von Komponente 1 erforderlich sind, sind zeitlich nicht abschätzbar. Die Maßnahme besteht aus drei Komponenten: Komponente 1: Mögliche Änderung der IMO-Guidelines mit höheren Auflagen für die Einleitung von Waschwasser: Vorarbeiten zur Komponente 1 laufen im Rahmen des F&E „Umweltschutz im Seeverkehr – Untersuchung der Auswirkungen von Waschwasser aus Abgasreinigungsanlagen bei Seeschiffen“. Dabei wird untersucht, welche Stoffe im Waschwasser enthalten sind und wie sie sich auf die Meeresumwelt auswirken. Anhand der Bewertung der Ergebnisse werden die bestehenden Einleitkriterien der IMO-Guidelines überprüft. Das Vorhaben wird Mitte 2019 abgeschlossen werden. Komponente 2: Prüfung von nationalen Einschränkungen und ggf. Untersagung von Waschwassereinleitungen, die über die bereits nach dem Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI) unzulässigen Einleitungen aus offenen Scrubbern auf Seeschifffahrtsstraßen, die gleichzeitig Binnenwasserstraßen sind, hinausgehen. Vorarbeiten zur Komponente 2 werden im Rahmen des F&E „Umweltschutz im Seeverkehr – Untersuchung der Auswirkungen von Waschwasser aus Abgasreinigungsanlagen bei Seeschiffen„ und des Projektes „Nationale und internationale Regelungen zum Umgang mit Schiffsabwasser“ durchgeführt. Es wird untersucht, ob und wo Belastungsschwerpunkte mit Waschwässern aus Scrubbern zu erwarten sind. Anhand der Bewertung der Ergebnisse werden die Einleitkriterien überprüft. Beide Arbeiten werden 2019 abgeschlossen. Komponente 3: Regelungen für fachgerechte Entsorgung der Reststoffe aus Anlage in Häfen: Nicht begonnen.
Die Maßnahme beinhaltet 17 Maßnahmenkomponenten. Alle Komponenten befinden sich in der Bearbeitung. Einzelne vorbereitende Arbeiten sind bereits abgeschlossen. Für vier Komponenten hat die Umsetzung begonnen: 1. Optimierung der luftgestützten Aufklärung von Meeresverschmutzungen durch Einführung eines QM-Systems inkl. Kennzahlen. 2. Optimierung der satellitengestützten Erkennung von Gewässerverschmutzungen durch die Mitarbeit in der EMSA CleanSeaNet User Group (CSN UG) 3. Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten von Drohnen für die MNV. 4. Validierung und Fortschreibung des Fachkonzeptes „Schadstoffbekämpfung in Offshore-Windparks.
Die Maßnahme beinhaltet 3 Komponenten: Komponente 1: Maßnahmen zum Umgang mit erkannten Gefahrensituationen laufen kontinuierlich. Projekte zur Entwicklung und Verbesserung (RoBEMM + OffVali) zum Umgang mit Gefahrensituationen sind in der Umsetzung. Komponente 2: Maßnahmen zur Vervollständigung des Lagebilds. Zur Komponente 2 laufen weitergehende Untersuchungen zu Munitionsversenkungsgebieten und Munitionsverdachtsflächen. Zudem befinden sich Projekte insbesondere zur Umweltbelastung mit Kampfmittel-typischen Verbindungen und Überwachung der Umweltauswirkungen in der Umsetzung (Projekte UDEMM, DAIMON, NSW). Komponente 3: Maßnahmen zur zukunftsorientierten Bewertung. Zu Komponente 3 findet fortlaufend ein Expertenaustausch auf internationaler Ebene statt.