Member State report / Art9 / 2012 / D8 / Germany / Baltic Sea

Report type Member State report to Commission
MSFD Article Art. 9 Determination of GES (and Art. 17 updates)
Report due 2012-10-15
GES Descriptor D8 Contaminants
Member State Germany
Region/subregion Baltic Sea
Reported by Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Report date 2012-10-15
Report access BALDE_MSFD9GES_20121015.xml
GES component
D8
8.1 Concentration of contaminants
8.1.1 Concentration of contaminants
8.2 Effects of contaminants
8.2.1 Level of pollution effects
8.2.2 Occurrence and impact of acute pollution
Method used
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
DE_BAL: Die Beschreibung des guten Umweltzustands erfolgt auf der Grundlage der in MSRL, Anhang I aufgeführten 11 qualitativen Deskriptoren. Es ist dabei ist zu beachten, dass gemäß Anhang I MSRL die Mitgliedsstaaten zur Festlegung der Merkmale für den guten Umweltzustand in einer Meeresregion oder -unterregion alle qualitativen Deskriptoren prüfen sollen, um diejenigen Deskriptoren zu ermitteln, die für die Beschreibung des guten Umweltzustands für die betreffende Meeresregion oder -unterregion zu verwenden sind. Für die deutsche Ostsee werden alle 11 Deskriptoren als relevant erachtet und deshalb nachfolgend beschrieben.Zudem werden im Beschluss der EU Kommission vom 1. September 2010 (2010/477/EU) über die Kriterien und methodischen Standards zur Feststellung des guten Umweltzustands von Meeresgewässern (KOM-Beschluss) für eine detailliertere Analyse der 11 Deskriptoren, 29 Kriterien und 56 Indikatoren angegeben. "Kriterien" sind gemäß Anhang I MSRL charakteristische technische Merkmale, die eng mit qualitativen Deskriptoren verbunden sind. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ergänzend zur MSRL eine Zusammenstellung von gegenwärtig verfügbaren methodischen Standards vorgelegt, die ebenfalls als Grundlage für die Beschreibung des GES herangezogen werden soll (Piha und Zampouhas, 2011).Die GES Beschreibung in Deutschland bezieht sich auf Arten, Habitattypen und z.T. auf physikalisch/chemische Merkmale nach Anhang III. Die Beantwortung der Check-Liste zu physical/chemical features, habitats, functional groups und pressures wurde für D1, D4 und D6 umfänglich beantwortet, wobei für Arten, Habitate und z.T. Belastung die übergeordnete Kategorie gewählt wurde. Für die übrigen Deskriptoren wurden in der Check-Liste vorrangig die Belastungen angekreuzt. Die physikalischen/chemischen und biologischen Merkmale ergeben sich aus den Indikatoren (KOM Beschluss 2010/477/EU).Klassifizierung und BewertungenAufgrund der Datenlage und der beschränkten Anzahl bereits bestehender Bewertungsverfahren bzw. bisher operationalisierter Kriterien und Indikatoren des KOM-Beschlusses ist es im vorliegenden ersten GES-Bericht noch nicht möglich, für alle Kriterien und Indikatoren der Deskriptoren die jeweiligen spezifischen Grenz- und Schwellenwerte oder andere Quantifizierungen für den GES zu beschreiben. Im Sinne der MSRL wird deshalb gemäß Art. 9 auf bestehende Zustandsbewertungen Bezug genommen. Wichtige Grundlagen dazu liefern die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VRL) der Europäischen Union. Darüber hinaus wird die regionale Meeresschutzkonvention (Helsinki-Übereinkommen) herangezogen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Datenerhebungen und Bewertungsverfahren den vom KOM-Beschluss (2010/477/EU) vorgeschlagenen Kriterien und Indikatoren zugeordnet, wobei Bewertungsansätze und die Skalierung der Ergebnisdarstellung bezogen auf die MSRL-Struktur in eine nachvollziehbare und nach Möglichkeit widerspruchsfreie Ordnung gebracht werden müssen (Abb. 1 GES-Bericht Ostsee).Dabei thematisiert die MSRL lediglich zwei Zustandsklassen: GES ist erreicht oder GES ist nicht erreicht. Sie legt aber nicht fest, wie in Bezug auf einzelne Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren zu verfahren ist. Bei Verwendung eines 5-stufigen Bewertungssystems entsprechend der Klassifizierung nach WRRL (siehe Abb. 1 ? GES-Bericht Ostsee) werden Zustandsänderungen von Berichtszyklus zu Berichtszyklus gut erkennbar. Ein mehrstufiges Bewertungssystem hat neben der Möglichkeit einer präziseren Zustandsbewertung den Vorteil, dass Veränderungstrends und damit der Erfolg von Maßnahmen besser erkennbar und vermittelbar werden. Wo Bewertungen anderer Richtlinien übernommen werden, wird deren Klassifizierung auch für die MSRL beibehalten (z.B. FFH-RL 3-stufig; WRRL chemischer Zustand 2-stufig, WRRL ökologischer Zustand 5-stufig).Gemäß der Anforderungen der MSRL muss die Beschreibung des GES alle 6 Jahre aktualisiert werden (Art. 17 MSRL). Aufgabe Deutschlands bis 2018 ist es deshalb, basierend auf weiterzuentwickelnden Verfahren und der Erweiterung der Datengrundlage und abgestimmt für die jeweils zu betrachtende Meeresregion den jeweiligen GES für die einzelnen Kriterien und Indikatoren festzulegen, d.h. entsprechende Grenz- und Schwellenwerte oder Trends für ihre jeweiligen Parameter zu benennen. Mögliche Methoden für diese Festlegung finden sich in Krause et al. (2011).Integrierte ökologische GesamtbewertungIm vorliegenden Bericht konnte noch keine Aggregation und integrierte Bewertung vorgenommen werden. Ziel muss es sein, bei der Folgebewertung 2018 den hohen Anforderungen der MSRL zunehmend gerecht zu werden. Dazu bedarf es des Ausgleichs bestehender Defizite, der Entwicklung noch fehlender Verfahren und der Erhebung notwendiger Daten. Darüber hinaus gilt es, bei der Aktualisierung der Beschreibung des GES auch die sich ändernden ökosystemaren Gegebenheiten, wie den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Meeresökosysteme und die Küstenlebensräume, zu berücksichtigen.
Marine reporting units
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
  • Deutscher Teil der Region Ostsee
Feature
  • IntroHazSubstOther
  • IntroNonSynthSubst
  • IntroRadioNuclides
  • IntroSynthComp
  • SystematicReleaseSubst
  • IntroHazSubstOther
  • IntroNonSynthSubst
  • IntroRadioNuclides
  • IntroSynthComp
  • SystematicReleaseSubst
  • IntroHazSubstOther
  • IntroNonSynthSubst
  • IntroRadioNuclides
  • IntroSynthComp
  • SystematicReleaseSubst
  • IntroHazSubstOther
  • IntroNonSynthSubst
  • IntroRadioNuclides
  • IntroSynthComp
  • SystematicReleaseSubst
Criterion/indicator
D8
8.1
8.1.1
8.2
8.2.1
8.2.2
GES description
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN-Richtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die ökologischen Ziele und Umweltziele des "Hazardous substances segment" des HELCOM BSAP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Darüber hinaus müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere die Einhaltung weiterer abzuleitender Umweltqualitätsnormen/Umweltqualitätsziele für Sedimente und Biota und die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte. Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und HELCOM genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt HELCOM die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und der Anwendung von Umweltqualitätszielen bei HELCOM (z.B. Environmental Assessment Criteria, EACs).
Der gute Umweltzustand für den Deskriptor "Schadstoffe" ist erreicht, wenn die Konzentrationen an Schadstoffen in Biota, Sediment und Wasser die gemäß WRRL, der UQN-Richtlinie 2008/105/EG und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) geltenden Umweltqualitätsnormen und die ökologischen Ziele und Umweltziele des "Hazardous substances segment" des HELCOM BSAP einhalten. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten und Wissenslücken, welche bei den gegenwärtigen UQNs und EACs (Environmental Assessment Criteria) noch vorhanden sind, sollte das Vorsorgeprinzip als zusätzliches Kriterium zur Bewertung mit herangezogen werden. Bei der Erfassung und Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Meer ist zubeachten, dass diese in der für die jeweiligen Stoffe relevanten Umweltmatrixerfolgen sollen. Dies trifft z.B. für Schadstoffe zu, die in der Wasserphase aufgrund ihrer geringen Wasserlöslichkeit nicht nachweisbar oder deren Umweltqualitätsziele aufgrund nicht ausreichender Bestimmungsgrenzen nichtüberprüfbar sind. Daher sollten Stoffe, die zur Anreicherung neigen, auch inSedimenten und / oder Biota gemessen werden. Aus der Vielzahl der Schadstoffe sind diejenigen zu betrachten, die flussgebietsrelevant sind, und die, die als prioritäre Stoffe in die Meere eingetragen werden. Der Zustand ist anhand der Einhaltung von bereits bestehenden und z.T. noch zu entwickelnden Umweltqualitätszielen zu beurteilen. Darüber hinaus sind sedimentrelevante Schadstoffe der Anlagen VIII, IX und X der WRRL, die im Sediment gemessen werden sollen, zu berücksichtigen. Als sedimentrelevant gelten die Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften (z.B. Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizient größer als103) überwiegend partikulär gebunden auftreten.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und HELCOM genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt HELCOM die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und der Anwendung von Umweltqualitätszielen bei HELCOM (z.B. Environmental Assessment Criteria, EACs).
Es müssen für den guten Umweltzustand weitere spezifische Anforderungen, die sich aus der MSRL ergeben, erfüllt werden, insbesondere auch die Berücksichtigung biologischer Schadstoffeffekte. Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus den nach HELCOM und ICES den Empfehlungen ermittelten biolgoischen Effekte.Als Grundlage für die Beschreibung des guten Umweltzustands sollen die Ansätze von WRRL und HELCOM genutzt werden, die sich aber hinsichtlich der Bewertung von Schadstoffen in der Meeresumwelt unterscheiden. Während die WRRL sich auf Schadstoffkonzentrationen konzentriert, strebt HELCOM die Entwicklung einer integrierten Bewertung von Schadstoffkonzentrationen und ihrer biologischen Effekte an. Außerdem ergeben sich Unterschiede bei der Ableitung von ökotoxikologischen Umweltqualitätszielen nach WRRL (UQN) und der Anwendung von Umweltqualitätszielen bei HELCOM (z.B. Environmental Assessment Criteria, EACs).Idealerweise sollten das chemische Monitoring und ein biologisches Effektmonitoring in integrierter Weise durchgeführt werden. Das Design des Programms, die Auswahl der Indikatoren sowie die anzuwendenden Bewertungsverfahren und -kriterien für biologische Effekte sollten auf den Empfehlungen von HELCOM und ICES basieren. Es ist dabei zu prüfen, ob die im Rahmen von HELCOM HAZAS angewendete CHASE Methode zur integrierten Beschreibung von Schadstoffen und biologischen Effekten in modifizierter Form für die Beschreibung des GES gemäß der MSRL verwendet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass BSAP-Ziel 1 für Schadstoffe (Konzentration nahe Hintergrundwerten) nicht als Kriterium für das Erreichen des GES verwendet werden kann, sondern vielmehr für das Vorsorgeprinzip steht. Problematisch ist auch, dass die Methode sowohl Deskriptor 8 als auch Deskriptor 9 gemeinsam bewertet.
Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, Verölungsrate von Seevögeln und nach HELCOM und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.
Threshold values
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = S. Indikatorebene
  • Deutscher Teil der Region Ostsee = Bestehende Werte, die für die MSRL zu überprüfen sind ergeben sich aus sind:- Oberflächengewässer-Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv/BJNR142900011.html- Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG- EQS Richtlinie 2008/105/EG- Von HELCOM verwendete Matrices und Schadstoffe sowie BewertungsverfahrenWerte für Sediment und Biota sind zu entwickeln
Threshold value unit
S. Indikatorebene
Für bestehende,für die MSRL zu überprüfen Werte, siehe - Oberflächengewässer-Verordnung- Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG- EQS Richtlinie 2008/105/EG- Von HELCOM verwendete Matrices und Schadstoffe sowie Bewertungsverfahren
Proportion of area to achieve threshold value
Reference point type
NotReported
LimitReferencePoint
LimitReferencePoint
NotReported
Baseline
S. Indikatorebene
Derzeit bestehende Bewertungssysteme nutzen Hintergrundwerte und Referenzwerte als Bezugsgröße für Schwellenwerte.
Derzeit bestehende Bewertungssysteme nutzen Hintergrundwerte und Referenzwerte als Bezugsgröße für Bewertungskriterien.
Assessment method
Bestehende Bewertungssysteme betrachten Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt und biologische Effekte. Gegenwärtig kann jedoch weder der WRRL noch der HELCOM-Ansatz 1:1 für die MSRL übernommen werden und es bleibt zu prüfen, wie die Ansätze sinnvoll kombiniert werden können, um den Anforderungen der MSRL gerecht zu werden.In Anlehnung an die WRRL wird für den Indikator 8.1.1 des KOM-Beschlusses (Schadstoffkonzentrationen) folgendes Vorgehengewählt: a. Für die prioritären Schadstoffe: Die Liste der prioritären Substanzen und bestimmter anderer Stoffe mit ihren Umweltqualitätsnormen können auch für die MSRL verwendet werden. Es bleibt zu prüfen, ob die für Übergangs- und Küstengewässwer definierten UQNs auch für die Meeresgewässer >12 Seemeilen angewendet werden können.b. Für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe: Die für die 1 Seemeilen-Zone verwendeten UQNs sollen für Meeresgebiete seewärts 1 Seemeile basierend auf der UQN-Richtlinie angepasst werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der OGewV die für den Binnenlandbereich abgeleiteten UQNs als Kriterien für den guten Umweltzustand in Übergangs- und Küstengewässern übernommen wurden. Diese sind für die Anwendung unter der MSRL unter Berücksichtigung des Leitfadens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Stoffprüfung (Guidance on information requirements and chemical safety assessment, Chapter 10.3.2: Marine compartment, Mai 2008) weiterzuentwickeln. Um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen, müssen darüber hinaus für diejenigen prioritären und flussgebietsspezifischen Schadstoffe, die in der Wasserphase nicht nachweisbar sind, neue UQNs für Sedimente und Biota basierend auf der UQN-Richtlinie und der überarbeiteten Fassung der Guidelines zur Herleitung der Qualitätsziele abgeleitet werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die von HELCOM angewandten Umweltqualitätsziele (z.B. EACs) und die ökologischen Ziele von HELCOM für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.
In Anlehnung an die WRRL wird für den Indikator 8.1.1 des KOM-Beschlusses (Schadstoffkonzentrationen) folgendes Vorgehengewählt: a. Für die prioritären Schadstoffe: Die Liste der prioritären Substanzen und bestimmter anderer Stoffe mit ihren Umweltqualitätsnormen können auch für die MSRL verwendet werden. Es bleibt zu prüfen, ob die für Übergangs- und Küstengewässwer definierten UQNs auch für die Meeresgewässer >12 Seemeilen angewendet werden können.b. Für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe: Die für die 1 Seemeilen-Zone verwendeten UQNs sollen für Meeresgebiete seewärts 1 Seemeile basierend auf der UQN-Richtlinie angepasst werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der OGewV die für den Binnenlandbereich abgeleiteten UQNs als Kriterien für den guten Umweltzustand in Übergangs- und Küstengewässern übernommen wurden. Diese sind für die Anwendung unter der MSRL unter Berücksichtigung des Leitfadens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Stoffprüfung (Guidance on information requirements and chemical safety assessment, Chapter 10.3.2: Marine compartment, Mai 2008) weiterzuentwickeln. Um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen, müssen darüber hinaus für diejenigen prioritären und flussgebietsspezifischen Schadstoffe, die in der Wasserphase nicht nachweisbar sind, neue UQNs für Sedimente und Biota basierend auf der UQN-Richtlinie und der überarbeiteten Fassung der Guidelines zur Herleitung der Qualitätsziele abgeleitet werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die von HELCOM angewandten Umweltqualitätsziele (z.B. EACs) und die ökologischen Ziele von HELCOM für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.
Es ist zu prüfen, inwieweit die von HELCOM angewandten Umweltqualitätsziele (z.B. EACs) und die ökologischen Ziele von HELCOM für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.Der Ansatz von HELCOM hinsichtlich gefährlicher Stoffe ist spezifisch auf die Ostsee ausgerichtet und verfolgt einen holistischen, ökosystemaren Ansatz, der nicht nur Schadstoffkonzentrationen sondern auch ihre biologischen Effekte berücksichtigt. Der Ansatz bedarf noch der Weiterentwicklung.
Im Zusammenhang mit Indikator 8.2.2 sollten adäquate biologische Schadstoffeffekte erfasst werden, um die kurz-, mittel-, und langfristigen Folgen akuter Verschmutzungen (z.B. durch Ölunfälle) auf die betroffenen Organismen (Biota) erfassen und bewerten zu können.Mögliche Grundlagen zur Beschreibung eines guten Zustands ergeben sich aus der Größe und Anzahl ölverschmutzter Flächen im Meer, Verölungsrate von Seevögeln und nach HELCOM und ICES Empfehlungen ermittelte biologische Effekte.
Development status
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Einige Parameter/Indikatoren sind bereits operationell (2012), z.B. jene zur Bewertung von Schadstoffkonzentrationen in der Meeresumwelt, die in OGewVO, WFD und HELCOM niedergelegt sind. Die Anwendbarkeit dieser Parameter/Indikatoren im Rahmen der MSRL ist noch zu prüfen und Lücken sind noch zu füllen. Gegenwärtig kann weder der WRRL noch der HELCOM-Ansatz 1:1 für die MSRL übernommen werden und es bleibt zu prüfen, wie die Ansätze sinnvoll kombiniert werden können, um den Anforderungen der MSRL gerecht zu werden.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Einige Parameter sind bereits operationell (2012), z.B. wie die, die in OGewVO, WFD und HELCOM niedergelegt sind.Es ist zu prüfen, inwieweit die von HELCOM angewandten Umweltqualitätsziele (z.B. EACs) und die ökologischen Ziele von HELCOM für die Beschreibung des guten Zustands gemäß MSRL herangezogen werden können.Um die Anforderungen der MSRL zu erfüllen, müssen darüber hinaus für diejenigen prioritären und flussgebietsspezifischen Schadstoffe, die in der Wasserphase nicht nachweisbar sind, neue UQNs für Sedimente und Biota basierend auf der UQN-Richtlinie und der überarbeiteten Fassung der Guidelines zur Herleitung der Qualitätsziele abgeleitet werden.Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Bestehende Lücken können nur sukzessive bis zum Beginn des zweiten Berichtzyklus in 2018 gefüllt werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.
Further development needed (expected to be operational by 2018if adopted).Bestehende Lücken können nur sukzessive bis zum Beginn des zweiten Berichtzyklus in 2018 gefüllt werden. Es wird angestrebt, auf dem Weg hin zu den Monitoringprogrammen in 2014 und Maßnahmenprogrammen in 2015 detaillierte Lückenanalysen, Konkretisierungen von Indikatoren und Quantizierungen von Referenz- und Schwellenwerte vorzunehmen und sonstige offene Aspekte wie z.B. zu Bewertungsverfahren zu bearbeiten, um den Anforderungen der MSRL ab dem nächsten Berichtszyklus zunehmend gerecht zu werden.